Patentrecht
Aus Erfinder-Wiki
Aktuelle Informationen zum Patentrecht finden Sie auf unserer Internetseite erfinderprofi
Patentanmeldung schützt Ideen vor Diebstahl
Pressemitteilung von: MittelstandsWiki openPR - Vor dem Hintergrund häufiger Urheberrechtsstreitigkeiten sollten Unternehmen nicht auf Patentschutz für ihre Erfindungen und Produkte verzichten. Das Hinwegsetzen über die Rechte Anderer sei ein Phänomen, das leider auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen zum Trend geworden ist. Leidtragende seien in aller Regel die Schwächeren, warnte der Mediziner und Diplomingenieur Dr. Klaus Langner im Gespräch mit dem Unternehmensportal MittelstandsWiki.
Durch den Verzicht auf eine entsprechende Anmeldung beim Patentamt werde die „Kapitulation vor Ideenklau“ nur befördert. Dr. Langner hat nach eigenen Angaben eben ein Patent zur sicheren Langzeitarchivierung von Daten angemeldet. Mit dem Verfahren können Daten auf einem Mikrofiche so einfach genutzt werden, als handele es sich um eine CD-ROM oder einen USB-Stick. Mikrofiches könnten die auf ihnen gespeicherten Inhalte bis zu 1.000 Jahre speichern (Quelle: MittelstandsWiki).
Pressekontakt: just 4 business GmbH, Thomas Jannot, Kranzhornstr. 4b, 83043 Bad Aibling, Telefon +49 8061 91019, E-Mail , Mittelstandswiki
Redaktion MittelstandsWiki Rosenheimer Str. 145e 81671 München www.mittelstandswiki.de Kathrin Jannot
Das MittelstandsWiki und seine Journale sind Online-Magazine der just 4 business GmbH. Dabei handelt es sich um ein Nachschlagewerk für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Begriffe aus der Wirtschaft, der Welt der Informations- und Telekommunikationstechnik und der Politik sind über eine Suchfunktion schnell auffindbar. Neben kurzen Begriffsdefinitionen enthält das MittelstandsWiki Know-how-Beiträge aus der Feder professioneller Experten.
Patente sicher schützen mit Patentrecht plus
Pressemitteilung von: Verlag C.H.Beck oHG
beck-online zählt zu den großen juristischen Datenbanken in Deutschland.
openPR - Juristische Datenbank des Verlages C. H.Beck startet neues Fachmodul
München, 24. März 2009 – Patentstreitigkeiten können Millionen kosten. Für Patentinhaber ist es daher besonders wichtig, rechtlich sicher beraten zu sein. Das neue Fachmodul „Patentrecht plus“ bietet umfassende Informationen zum Patent-, Marken- und Geschmacksmusterrecht. Es richtet sich an alle Patentrechtler, die ihren Mandanten optimalen Rechtsrat bieten wollen. Das neue Modul aus dem Verlag C. H.Beck ist ab sofort in der juristischen Datenbank beck-online (www.beck-online.de) verfügbar.
„Patentrecht plus“ beinhaltet zahlreiche bekannte Kommentare und Handbücher wie Benkard „Patentgesetz“ und Benkard „Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ)“, Gruber/Adam/Haberl „Europäisches und Internationales Patentrecht“ sowie Ingerl/Rohnke „Markengesetz“. Hinzu kommen alle relevanten Auszüge aus den Zeitschriften „Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht“ (GRUR), GRUR-RR und GRUR Int.
Ebenfalls enthalten sind rund 11.000 Entscheidungen des Bundespatentgerichts, Entscheidungen der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts sowie alle patentrechtlichen Urteile der Beck-Rechtsprechung (BeckRS) ab 1948. Hilfreiche Patentrechtsformulare und wichtige Gesetzesvorschriften ergänzen das Modul.
Sämtliche Dokumente sind in beck-online mit wenigen Klicks verfügbar und komfortabel miteinander verlinkt. Alle Inhalte sind zitierfähig wie ein gedrucktes Buch.
„Patentrecht plus“ kostet Euro 39,– im Monat, Bezieher des Moduls „Gewerblicher Rechtsschutz plus“ erhalten einen Vorzugspreis von Euro 35,–, jeweils zzgl. MwSt und bis zu drei Nutzer inklusive.
Weitere Informationen zu „Patentrecht plus“ sowie einen vierwöchigen Testzugang gibt es im Internet unter beck online
Pressekontakt: RA Mathias Bruchmann Tel. (089) 381 89-266 Fax (089) 381 89-480 Email: Internet: www.presse.beck.de
Über den Verlag C. H.Beck Der Verlag C. H.Beck ist der führende juristische Fachverlag in Deutschland. Mit rund 7000 lieferbaren Werken, über 50 Fachzeitschriften und einer jährlichen Produktion von etwa 1000 Neuerscheinungen und aktualisierten Neuauflagen zählt C. H.Beck zugleich zu den großen Buch- und Zeitschriftenverlagen hierzulande. C. H.Beck pflegt alle denkbaren Publikationsformen wie große mehrbändige Werke, handliche Broschuren, fortlaufend aktualisierte Loseblattsammlungen und die bekannte juristische Datenbank „beck-online“. Mit dem „beck-blog“ (www.beck-blog.de) beschreitet das traditionsreiche Verlagshaus seit gut einem Jahr neue Wege im Web 2.0. Anwälte haben die Möglichkeit, mit namhaften Experten unmittelbar online aktuelle Rechtsthemen zu diskutieren. Der Verlag C. H.Beck wurde 1763 von Carl Gottlob Beck gegründet und befindet sich in 6. Generation in Familienbesitz.
KN Nachahmung des Originals nicht immer Wettbewerbsverstoß
Pressemitteilung von: RA Axel Mittelstaedt, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz
openPR - Häufig bieten Unternehmen gleichartige oder zumindest gleichartig aussehende Produkte an.
Doch dafür, wie ähnlich die Produkte einander seien dürfen, gibt es enge Regeln.
So hat das LG München am 01.04.2009 (Az.: 21 O 21850/08) entschieden, dass ein Werkzeughersteller, der für seine Produkte ein ähnliches Design – nämlich die gleiche Farbe – wie ein Konkurrent wählte, dies durfte!
Die Klägerin stellte hochwertige Werkzeuge her, genoss dafür ein hohes Ansehen und war der Ansicht, die Beklagte dürfe ihre Werkzeuge nicht mit goldener Farbe beschichten, da dies den Eindruck erwecke, die Produkte stammen aus dem Haus der Klägerin.
Die Münchener Richter stellten jedoch fest, dass es ausreichend sei, dass die Beklagte ihr eigenes Firmenlogo sowohl auf dem Werkzeugkoffer als auch auf dem Produkt an sich anbrachte und somit nicht den Eindruck erwecke, ein Produkt der Konkurrenz zu sein.
Vielmehr sei die Farbe gold im Bereich der Werkzeuge ein Hinweis auf besondere Stabilität und Festigkeit.
Fazit: Die Grenzen zwischen wettbewerbswidriger Nachahmung und rechtlich unbedenklichen Ähnlichkeiten sind häufig für den Laien kaum zu erkennen, weshalb es sich empfiehlt, vor der Markteinführung einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren!
© RA Axel Mittelstaedt 2009, Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, www.designvocat.com
Rechtsanwalt Mittelstaedt – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht
RA Axel Mittelstaedt Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz Richard-Strauss-Str. 3 50931 Köln Tel. 02 21 9 40 62-0 Fax. 02 21 9 40 62-62 Homepage: designvocat Email: info(at)designvocat.com
Die Kanzlei Mittelstaedt ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln. Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung. Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht. Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
- Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
- Bewertung des Geistigen Eigentums
- Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
- Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Bundestag verbessert den internationalen Designschutz - BMJ Newsletter
Der Deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetze zum internationalen Designschutz verabschiedet. Mit den Gesetzen werden das Designrecht (das sogenannte Geschmacksmusterrecht) international auf den neusten Stand gebracht und die Voraussetzungen für die Ratifikation der Genfer Akte geschaffen. Die Genfer Akte modernisiert das Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle.
“Für die Unternehmen in Deutschland ist es wichtig, dass wir den internationalen Schutz von Designrechten verbessern. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen spielen Geschmacksmusterrechte eine große Rolle. Die Unternehmen in Deutschland haben die Möglichkeit, durch eine einzige Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum, der WIPO, Schutz für Geschmacksmuster in mehreren Staaten gleichzeitig zu erlangen. Das ist erheblich einfacher und kostengünstiger als eine Registrierung in jedem dieser Staaten”, erklärte Zypries in Berlin. “Mit den neuen Gesetzen schaffen wir die Voraussetzungen, um den territorialen Schutzumfang internationaler Registrierungen von Geschmacksmustern bei der WIPO erheblich zu erweitern. Gleichzeitig modernisieren wir das Verfahren für internationale Registrierungen beim Deutschen Patent- und Markenamt. So kommt ein Anmelder schneller und einfacher zu einem international geschützten Geschmacksmuster. Diese Novellierung kommt insbesondere der Designwirtschaft zu Gute. Die internationale Registrierung wird wesentlich attraktiver.”
Das Haager Abkommen schafft die Möglichkeit, über eine einzige Anmeldung bei der WIPO Schutz für Geschmacksmuster in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zu erlangen. Deutschland hat das bereits das Haager Abkommen von 1925 und die - das Haager Abkommen revidierenden und neben diesem geltenden - Londoner und Haager Fassungen von 1934 und 1960 (Londoner und Haager Akte) - ratifiziert. Die Genfer Akte enthält eine weitere Revision. Mit der Anmeldung können neben einzelnen Ländern nun auch bestimmte internationale Organisationen benannt werden, auf die sich der Schutz erstrecken soll. So kann künftig durch eine Benennung der Europäischen Gemeinschaft, die der Genfer Akte bereits beigetreten ist, ein Schutz in allen Mitgliedstaaten erreicht werden.
Das Geschmacksmustergesetz wird um einen Abschnitt ergänzt, der den Schutz gewerblicher Muster und Modelle nach dem Haager Abkommen in allen drei Fassungen regelt. Bisher enthielten weder das Geschmacksmustergesetz noch andere Gesetze hierzu Vorschriften. Es finden sich vorrangig Bestimmungen darüber, wie internationale Eintragungen eingereicht werden können und welche Wirkungen die Eintragung hat. Auch die Erklärung der Schutzverweigerung sowie die Möglichkeit der Schutzentziehung werden in dem neuen Abschnitt geregelt. Insbesondere erhalten Anmelder jetzt erstmals die Möglichkeit, eine Anmeldung nach dem Haager Abkommen auch über das Deutsche Patent- und Markenamt einzureichen. Dies stellt für den Anmelder eine Vereinfachung dar. Bisher war nur eine direkte Anmeldung bei der WIPO in Genf möglich. Durch die Neuregelungen werden zudem die Bestimmungen über die Rechtsverordnungsermächtigung des Bundesministeriums der Justiz angepasst und das Patentkostengesetz für den Fall der Weiterleitung einer internationalen Anmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt entsprechend ergänzt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmj.de/geschmacksmuster. Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl Mohrenstr. 37, 10117 Berlin Telefon 030/18 580 9030 Telefax 030/18 580 9046 presse@bmj.bund.de Bundesministerium der Justiz
Telefonische Rechtsberatung wird immer beliebter
Pressemitteilung von: Etta GmbH Olav Kuschel, Geschäftsführer der Etta GmbH
openPR - Hamburg, den 21.09.2009 - Die telefonische Rechtsberatung wird immer beliebter. Musste man für einen Rechtsrat früher zeitaufwändig einen Anwalt aufsuchen und dafür Kosten von bis zu 226,10 € inkl. MwSt. für eine Erstberatung in Kauf nehmen, so reicht heute der bequeme Griff zum Telefonhörer bei gleichzeitig deutlich niedrigeren Kosten.
Günstiger Rechtsrat ist zwar auch im Internet zu bekommen. Die wesentliche Schwäche der Onlineberatung ist jedoch der fehlende Dialog mit dem Anwalt. Hier bietet die telefonische Rechtsberatung bei gleichem Preis-Leistungsverhältnis deutliche Vorteile, was die telefonische Rechtsberatung zu einem wesentlichen Wachstumssegment macht. So ist die Anzahl der monatlichen Neuanmeldungen bei Beratungsflat – trotz Wirtschaftskrise – von 2008 auf 2009 deutlich um 21,2% gestiegen.
Besonders nachgefragt sind bei Beratungsflat telefonische Rechtsauskünfte zum Miet-, Familien- und Arbeitsrecht, welche zusammen über 50% aller Telefonberatungen ausmachen. Diese Rechtsgebiete erfuhren auch die größten Steigerungssätze von 2008 auf 2009. Auf den nächsten Plätzen folgen das Erb-, das Versicherungs-, natürlich das Insolvenz-, das Verwaltungs- und auch das Strafrecht. Der Qualitätsanspruch von Beratungsflat beinhaltet u.a., dass die Mitglieder von Beratungsflat – anders als bei den meisten vergleichbaren Anbietern – auch zum gleichen Fall erneut anrufen können, denn häufig ergeben sich erst später aus einer Beratung weiterführende Fragen.
Die Qualität von Beratungsflat zeigt sich auch in der Bewertung durchgeführter telefonischer Rechtsberatungen durch die Mitglieder. Diese haben die Möglichkeit, die Rechtsauskunft in fünf Kategorien und einer Gesamtbeurteilung zu benoten und zu kommentieren. Die Mitglieder haben in 8,9% der Fälle hiervon Gebrauch gemacht und die Beratungsqualität insgesamt mit einer Schulnote von 1,4 als sehr gut bewertet. Die Noten der einzelnen Kategorien betragen 1,8 für die Erreichbarkeit, 1,4 für die Freundlichkeit, 1,4 für die Kompetenz des beratenden Anwalts, 1,3 für deren Verständlichkeit und 1,6 für die Verwertbarkeit der Beratung für die Mitglieder. Außerdem würden sie Beratungsflat an Freunde und Bekannte weiterempfehlen.
Für die telefonische Rechtsberatung fallen bei Beratungsflat aus dem deutschen Festnetz nur 14 Cent pro Minute an. Der Beitrag für eine Mitgliedschaft für alle Rechtsfragen zu deutschem Recht mit Ausnahme des Bereichs einer evtl. Selbstständigkeit oder Vermietertätigkeit beträgt nur 54,90 Euro pro Jahr und kann bequem im Internet unter www.beratungsflat.de abgeschlossen werden.
Pressekontakt: Etta GmbH Olav Kuschel Am Langberg 91 21033 Hamburg
Tel.: 040 / 7392 8986
Die Etta GmbH ist seit Mitte 2008 am Markt tätig und arbeitet mit einem Netz etablierter Anwaltskanzleien zusammen. Die Kunden der Etta GmbH erhalten durch dieses Anwaltsnetzwerk telefonische Rechtsberatungen auf allen Gebieten des deutschen Rechts.
Der Geschäftsführer Olav Kuschel verfügt über eine fast 15-jährige Branchenerfahrung in den Bereichen Rechtsdienstleistung und Rechtsschutzversicherung, zuletzt in leitender Position bei einem großen Rechtsschutzversicherer.
