Null-Euro-Anmeldung

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Kostenlose Option Die Null-Euro-Anmeldung wird von Insidern auch provisorische Anmeldung genannt, da diese Anmeldung durch ABSICHTLICHES NICHT BEZAHLEN verfällt und "nur" die Priorität übrigbleibt. Mit einer Null-Euro-Anmeldung erhält man kostenlos die Priorität und damit eine Option für ein Schutzrecht.


Ohne Anmeldekosten hat man einen Überlegungszeitraum in der man das Erfundene ohne Einschränkungen benutzen, veröffentlichen, verkaufen und bewerben kann. Es wird dabei keine [Neuheitsschädlichkeit] riskiert.

Einreichung Eine Null-Euro-Anmeldung mit der man die [Prioritätsfrist|Priorität] für eine Erfindung erhält, kann relativ formlos von einem Erfinder ausgearbeitet werden. Versehen mit dem Namen des Anmelders, dem Titel der Erfindung, einer möglichst ausführlichen Beschreibung und Zeichnung kann die Null-Euro-Anmeldung bereits beim [Deutsches Patentamt|Patentamt] eingereicht werden. Zu bedenken ist, dass nur aus den in der Beschreibung enthaltenen Inhalten Schutzansprüche bzw. Patentansprüche gebildet werden können!


Auch eine [Gebrauchsmuster- und Patentanmeldung] gilt als Null-Euro-Anmeldung, wenn nach dem Einreichen (Eingangs-Stempel!) der Anmeldung innerhalb der vorgegebenen Frist auch nach Zahlungsaufforderung nicht bezahlt wird.

Weiterentwicklung der Erfindung schützen Im Falle einer Weiterentwicklung einer Erfindung sollte eine Null-Euro-Anmeldung natürlich geheim gehalten werden. Weiterentwicklungen müssen mit einer weiteren Null-Euro-Anmeldung eventuell'^(1)^' unter Bezug auf die [Prioritätsfrist|Priorität] der ersten Null-Euro-Anmeldung eingereicht werden. Zu Bedenken ist auch, dass eigene Veröffentlichungen einer Erfindung Schlüsse des informierten Personenkreises auf eventuelle Weiterentwicklungen nach sich ziehen können.


Ab dem Anmeldetag der ersten Anmeldung (z.B. Null-Euro-Anmeldung) hat man innerhalb von 12 Monaten die Möglichkeit auch Verbesserungen durch die Einreichung einer weiteren Null-Euro-Anmeldung, dessen ergänzender Inhalt einen entsprechend neuen Prioritätsbeginn erhält, oder gleich eine Gebrauchsmuster- oder Patent-Anmeldung, welche den Zeitrang der ersten (Null-Euro-) Anmeldung erhält, anzumelden oder zusätzliche Anmeldungen im Ausland vorzunehmen. Innerhalb dieser Frist muss unter Bezug auf die [Prioritätsfrist|Priorität] der eingereichten (Null-Euro-) Anmeldung(en) ein Gebrauchsmuster, Patent oder PCT "nachgereicht" werden, wenn ein Schutz angestrebt wird!

Vorteile

  • Bei zeitgleichen Erfindungen (die sozusagen "in der Luft lagen") ist die Priorität gesichert.
  • Die Erweiterungsmöglichkeiten einer Null-Euro-Anmeldung sind im Gegensatz zu den Erweiterungsmöglichkeiten eines Gebrauchsmusters bei weitem größer.
  • Seine Öffentlichkeit kann man sich selbst aussuchen, da Null-Euro-Anmeldungen vom Patentamt nicht veröffentlicht werden.

Nachteile

  • Mit dem Anmeldedatum beginnt die [Prioritätsfrist]! Innerhalb eines Jahres müssen je nach Bedarf ein nationales Patent, Gebrauchsmuster und/oder die [Auslandsanmeldung|Auslandsanmeldungen] beantragt werden. Mit einem [Auslandsanmeldung|PCT] kann man sich einen Zeitaufschub [DPMA Gebühren|erkaufen], die Anmeldungen in verschiedenen Ländern vorzunehmen.
  • Die verhältnismäßig günstige [Recherche] des Patentamts kann bei der Null-Euro-Anmeldung nicht in Anspuch genommen werden. Wird diese Recherche benötigt, sollte man spätestens 4 Monate nach der ersten Null-Euro-Anmeldung den Patent-Antrag eingereicht haben, da ein Rechercheergebnis erst frühestens 6 Monate nach Einreichung des Patentantrags vom Patentamt mitgeteilt werden kann. Ein Recherche-Ergebnis ist wegen eventuell weiteren Anmeldungen innerhalb der Prioritätsfrist sinnvoll.
  • Wenn sich der Anwender zu wenig informiert, besteht die Gefahr, dass der höchst-mögliche Schutz gefährdet wird!

Beim Patentamt informieren! '^(1)^' Wenn eine Null-Euro-Anmeldung eingereicht werden möchte, sollte man sich bei dem kompetenten Personal des [Deutsches Patentamt|Patentamts] genau über die Erweiterungsmöglichkeiten zum höchst-möglichen Schutz informieren!

Die Null-Euro-Anmeldung wird aus verständlichen Gründen nicht von allen Patentanwälten empfohlen. Zum einen verdienen auch die Patentanwälte nicht schlecht mit euphorischen Erfindern und zum anderen kann der höchst-mögliche Schutz mangels ausreichender Informationen der Erfinder gefährdet sein. Es gibt aber auch Patentanwälte, die in der Vorgehensweise eine Null-Euro-Anmeldung vor dem eigentlichen Patentantrag abzugeben, eine vorteilhafte Strategie sehen.

Ausführlicher wird das Thema von Patentanwälten beschrieben...


Schlagwörter: Kostenlose Anmeldung, Patente, Gebrauchsmuster

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