Schutzrechte
Gebrauchsmuster und Patent
!Unterschiede zwischen Patent und Gebrauchsmuster
- [Infos.GebrauchsmusterOderPatent|Gebrauchsmuster oder Patent]
!Vorteile des Patents gegenüber dem Gebrauchsmuster:
- Längere Schutzrechtsdauer (maximal 20 Jahre statt nur 10 Jahre beim GBM)
- Keine Beschränkung auf technische Gegenstände (auch Verfahren lassen sich schützen)
- Das Patent wird bei der Anmeldung auf Neuheit geprüft. Das steigert den Marktwert der Erfindung.
!Vorteile des Gebrauchsmusters gegenüber dem Patent:
- Wesentlich schnellere Eintragung (wenige Wochen gegenüber 1 bis 2 Jahre beim Patent)
- Nicht so hohe Anforderungen an die erfinderische Leistung.
- [Infos.Neuheitsschädlichkeit | Neuheitsschonfrist] von einem halben Jahr
- Man kann bei der Anmeldung eines Gebrauchsmusters zwar eine Recherche beantragen, diese ist aber nicht so ausführlich wie die Recherche, die bei einer Patentanmeldung durchgeführt wird. Das Risiko, bei einem Löschungsantrag zu unterliegen, ist also wesentlich höher.
Weitere Schutzrechte (Nicht zum Schutz von Erfindungen geeignet) !Geschmacksmuster Beim Geschmacksmuster geht es um die äußere Gestalt, um Linien, Konturen, Farben, Oberflächen u.a. Das Patentamt prüft bei der Anmeldung lediglich formale Anforderungen an die Anmeldung. Ob das Muster neu ist und ob es "Eigenart" besitzt wird nicht geprüft. Das wird erst dann geklärt, wenn ein Mitbewerber gegen das Geschmacksmuster Klage einreicht. Das Geschmacksmuster wird wegen seiner langen Laufzeit von 25 Jahren oft als ergänzendes Schutzrecht zu Gebrauchsmuster oder Patent eingesetzt.
!Marke Eine Marke kann in verschiedenen Formen angemeldet werden:
- Wortmarke (z.B. "Siemens")
- Bildmarke (z.B. die springende Raubkatze von "Puma")
- Wort-Bild-Marke (z.B. das "Bayer-Kreuz")
- Dreidimensionale Formen (z.B. die Kühlerfigur von Rolls-Royce)
- Hörmarken (z.B. Erkennungsmelodien wie bei Radiosendern)
- Farben, Farbkombinationen
- Zahlen
- Buchstaben (Einzelbuchstaben oder Gruppen von Buchstaben)
Marken sind vor allem für Hersteller und Vertriebsfirmen wichtig. Für Erfinder spielen sie kaum eine Rolle.
!Urheberrecht Das Urheberrecht ist kein Schutzrecht, das Patentamt hat damit nichts zu tun. Dennoch bietet es bei manchen Ideen einen gewissen Schutz, ohne dass eine Schutzrechtsanmeldung nötig wäre.
Anbieter zum Urheberrechtsschutz PriorMart und Kreativtresor bieten einen sogenannten Urheberrechtsschutz an, der vor Plagiarismus schützen soll. PriorMart hinterlegt Urheberwerke im Kundenauftrag bei einem Notar, der Urheber erhält ein notarielle Beglaubigung mit Siegel und Unterschrift des Notars. Kreativtresor und einige weitere Anbieter führen die Hinterlegung selbst durch, ohne einen Notar. Interessant sind starke Urhebernachweise für verschiedene Berufsbereiche wie Architekten, Autoren, etc., die ihre Niederschriften schützen wollen.
Patent- und Marken-RechtsschutzVersicherung
Neuer Versicherungsschutz für Erfinder und Patentinhaber: Die beiden Tarife umfassen die Abwehr von Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen (Premium 100) und zusätzlich deren Geltendmachung (Premium 100 plus). Das ganze zu erstaunlich günstigen Konditionen. Das gilt auch für bereits bestehende Patente und Markenrechte.
Links
- WTSH - Gewerbliche Schutzrechte
- Informationen für Einsteiger des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)
- Formulare und Merkblätter
- EU Gemeinschaftsmarke/ EU Gmemeinschaftsgeschmacksmuster
Schlagwörter: Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marke