Patentanwaltskosten
Grundsätzlich rechnen Patentanwälte nach dem Zeitaufwand ab. Die Stundensätze liegen dabei durchschnittlich etwa zwischen 250 und 350 € (zzgl. MwSt.). Oftmals dauert bereits die erste Besprechung mit dem Erfinder ca. eine Stunde. Für die Ausarbeitung des ersten Anmeldungsentwurfs (Entwürfe für Ansprüche, Beschreibung, Zeichungen, Zusammenfassung) werden seriöserweise ca. 1-2 Tage benötigt, d.h. z.B. 12 Stunden. Dann erfolgt die Durchsicht durch den Erfinders. Meist hat der Erfinder dann noch Ergänzungswünsche, die zunächst erörtert und dann eingearbeitet werden müssen. Idealerweise ist danach die Anmeldung einreichungsfertig. Dann erfolgt noch die Einreichung beim Patentamt und Bericht an den Erfinder, etc. Alles in allem vergehen dabei schnell 12 bis 16 Stunden. Bei einem mittleren Stundensatz von 300 € ergeben sich dann ca. 3600 bis 4800 €. Hinzukommt regelmäßig ein sog. Grundhonorar für die Vertretung gegenüber dem Patentamt von ca. 1100 €.
Am besten Sie erkundigen sich zu Beginn der Beratung nach den Kosten, insb. Stundensätzen und Grund- und Formalhonoraren.
- Konditionen Patentanmeldung Rechtsanwalt Dr. iur. Achim Limbeck
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