Marke

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Eine Marke kann in verschiedenen Formen angemeldet werden:

   * Wortmarke (z.B. "Siemens")
   * Bildmarke (z.B. die springende Raubkatze von "Puma")
   * Wort-Bild-Marke (z.B. das "Bayer-Kreuz")
   * Dreidimensionale Formen (z.B. die Kühlerfigur von Rolls-Royce)
   * Hörmarken (z.B. Erkennungsmelodien wie bei Radiosendern)
   * Farben, Farbkombinationen
   * Zahlen
   * Buchstaben (Einzelbuchstaben oder Gruppen von Buchstaben) 

Marken sind vor allem für Hersteller und Vertriebsfirmen wichtig


Wirtschaftspsychologie - Markennamen beeinflussen die Geschmacksnerven, das Entscheidungsverhalten …

Pressemitteilung von: Pabst Science Publishers openPR - … und die Ökonomie

In Märkten, die von Dynamisierung und Austauschbarkeit der Produkte gekennzeichnet sind, werden Marken zu zentralen Orientierungsgrößen und stellen mitunter das wichtigste Kapital eines Unternehmens dar. Markennamen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung des Produkts und letztlich auf die Kaufentscheidung - insbesondere bei Kunden mit geringer Involviertheit. Vor diesem Hintergrund analysieren Experten in “Wirtschaftspsychologie”, wie eine “Marke” erfolgreich etabliert werden kann.

Professor Dr. Matthias Spörrle und Kollegen stellen im Wesentlichen drei Anforderungen an einen erfolgreichen Markennamen:

Prägnanz: Begriffe, die kurz und einfach sind, lassen sich leichter wahrnehmen, lesen, aussprechen, verstehen, lernen, merken.

Distinktheit: Ein Name, der sich von anderen Begriffen abhebt, hat viele Vorteile für die Markenkommunikation; er wirkt aktivierend und zieht Aufmerksamkeit auf sich; dies begünstigt die Enkodierung in´s Langzeitgedächtnis - und weitere kognitive Prozesse.

Bedeutungshaltigkeit: Der Markenname sollte ein konkretes mentales Bild oder bestimmte Assoziationen stimulieren.

Professor Dr. Georg Felser fragt: Schmeckt die Cola anders, wenn man ihre Marke kennt? Antwort:


“Unsere Kognitionen verändern automatisch und unwillkürlich unsere Körperzustände. Diese Tatsache sollte auch unser Verständnis von Marken und Produktnamen prägen: Wenn wir die Cola bewerten, und der Markenname wird genannt, dann kommen die Assoziationen zu der Marke nicht einfach nur zu dem Geschmack hinzu. In dem Moment, in dem diese Assoziationen und Bedeutungen aktiviert werden, schmeckt die Cola auch anders.

Selbstverständlich ist unser Geschmackserlebnis dann immer noch eine Konstruktion - eine Konstruktion, in der wir den physiologischen Input durch kulturelles Wissen, Sprachverständnis, Bedeutungszuschreibungen, Konsumierungserfahrungen und andere Sozialisationseffekte derartig anreichern, dass das sensorische Erlebnis nicht mehr auf die physikalischen Eigenschaften des Produkts reduziert werden kann.

Aber diese Konstruktion ist keineswegs eine Illusion. Wie wir die Umwelt gedanklich konstruieren, beeinflusst auch unsere Sinne.”

Andrea Müller, Kai J. Jonas, Margarete Boos (Hrsg.): Psychologie der Marke Wirtschaftspsychologie IV/2008

Pabst Science Publishers Eichengrund 28 49525 Lengerich Tel. 05484-308 Fax 05484-550 E-Mail: Internet: pabst publisher / www.psychologie-aktuell.com

Pabst Science Publishers (Lengerich/Westfalen) veröffentlicht zehn psychologische und neun medizinische Fachzeitschriften; darüber hinaus erscheinen bei Pabst aus den gleichen Fachbereichen mehr als hundert Bücher jährlich - teils wissenschaftliche Spezialtitel, teils allgemeinverständliche Fachliteratur.


Wann wird eine Marke ausreichend benutzt?

Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Mittelstaedt - Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz openPR - Starke Marken bescheren Umsatz. Natürlich liegt es deshalb im Interesse vieler Unternehmen, sich möglichst aussagekräftige und einprägsame Marken zu sichern.

Allerdings muss eine Marke ausreichend benutzt werden, um nicht auf Antrag eines Dritten nach fünf Jahren Untätigkeit wieder gelöscht zu werden (sog. Verfall). Das schlichte „Hamstern“ von Marken ist demnach nicht möglich.

Eine ausreichende Benutzung findet nur statt, wenn die Marke zur Förderung der Absatztätigkeit in der eingetragenen Warenklasse verwendet wird.

Wird sie dagegen auf einem Produkt angebracht, das der Kunde nach Kauf einer völlig anderen Ware kostenlos beigelegt bekommt, liegt keine ernsthafte Benutzung vor.

Zu dieser Entscheidung gelangte der EuGH in seinem Urteil vom 15.01.2009 (C-495/0): Eine Textilfirma hatte die Marke „Wellness“ in der Warenkategorie „Getränke“ eintragen lassen. Damit gekennzeichnet wurde ein Getränk, das nach Kauf von Bekleidung als Geschenk beigelegt wurde. Anderweitig wurde das Getränk nicht vertrieben.

Der EuGH ist der Ansicht, dass die Marke nicht ernsthaft benutzt wird, wenn der Inhaber sie bloß auf einem Gegenstand verwendet, den er seinen Kunden kostenlos mitgibt. Damit verfehlt die Marke ihren geschäftlichen Zweck, und ein Antrag auf Löschung ist gerechtfertigt.

Fazit:

Es reicht für den Bestand einer Marke also nicht aus, ein Kennzeichen ausschließlich auf einem kostenlos verteilten Produkt anzubringen, welches lediglich als „Belohnung“ für den Kauf anderer Artikel fungiert. Nur wenn eine Absatztätigkeit im eingetragenen Warenbereich erfolgt, liegt eine ausreichende, ernsthafte Benutzung der Marke vor.

Rechtsanwalt Mittelstaedt – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

RA Axel Mittelstaedt Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz Richard-Strauss-Str. 3 50931 Köln Tel. 02 21 9 40 62-0 Fax. 02 21 9 40 62-62 Homepage: designvocat Email:

Die Kanzlei Mittelstaedt ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln. Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.

Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht.

Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:

  • Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
  • Bewertung des Geistigen Eigentums
  • Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
  • Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster


KN Beschreibende Worte nicht als Marke eintragungsfähig


Pressemitteilung von: RA Axel Mittelstaedt, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz openPR - Die Entscheidung für eine Marke und deren Anmeldung beim Markenamt sind für Unternehmen eine wahre Herausforderung. Die Marke soll für das Unternehmen eine regelrechte Sogwirkung entfalten und ihm Abnehmer zuführen und binden. Dafür benötigt das Unternehmen ein starke Marke mit großer Kommunikationskraft.

Bei der Auswahl von Marken wird immer wieder der Fehler begangen, dass bereits die Marke inhaltlich aussagen soll, was der Verbraucher hierunter angeboten bekommt. Marken, die mehr oder weniger deutliche Hinweise auf die damit gekennzeichneten Leistungen enthalten, sind in aller Regel nicht schutzfähig. Solche Kennzeichen werden zumeist nicht beim Deutschen Patent- und Markenamt in München als Marken eingetragen. Marken sollen Hinweise auf die anbietenden Unternehmen liefern und nicht Angaben über die angebotenen Leistungen beinhalten.

So hat das Bundespatentgericht am 16. April 2009 (Az.: 25 W (pat) 27/07) beispielsweise entschieden, dass der Begriff „Triacid“ sich nicht für eine Eintragung im Bereich der Produktklasse „Desinfektionsmittel“ eignet, da er beschreibenden Charakter hat. Triacid sei eine Zusammensetzung aus den Worten „Tri“ und „acid“ und so nicht nur dem fachkundigen Verkehr als „dreisäurig“ oder „dreibasig“ verständlich.


So sei „Triacid“ als aus sich heraus verständliche Angabe zu Bestandteilen, Inhaltsstoffen etc. der Waren „Desinfektionsmittel“ zu verstehen.

Solche beschreibenden Bezeichnungen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, stellen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 MarkenG absolute Schutzhindernisse dar.

Fazit: An die Eintragungsfähigkeit eines Markennamens sind zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Um eine schlagkräftige Marke zu erwerben und nicht die Anmeldekosten zu vergeuden – die Sie auch zu entrichten haben, wenn die Anmeldung abgelehnt wird – und ggf. weitere bedeutende Investitionen, sollten Sie zuvor einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren!

© RA Axel Mittelstaedt 2009, Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, www.designvocat.com

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Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

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Die Kanzlei Mittelstaedt ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln. Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung. Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht. Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:

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  • Bewertung des Geistigen Eigentums
  • Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
  • Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster



Firmenname „Cool“ als Marke schutzfähig?

Pressemitteilung von: RA Axel Mittelstaedt, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz openPR - Viele Unternehmer wählen für ihre Firma kreative Namen, die sie bei den potentiellen Kunden einerseits aus der Masse an Konkurrenten herausstechen, andererseits auf ein innovatives Unternehmen schließen lassen. Um diese Namen vor der Konkurrenz zu schützen, melden sie sie nicht selten als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München an.

So hatte das Bundespatentgericht am 16.03.2009 (Az.: 27 W (pat) 69/09) darüber zu befinden, ob für die Dienstleistungen „Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für Werbe- und wirtschaftliche Zwecke (Events); Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Film-, Ton-, Video- und Fernsehproduktion; Organisation und Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen“ „cool“ als Marke eingetragen werden könne.

Laut BPatG ist dies nicht möglich, da „cool“ nicht unterscheidungsfähig im Sinne des § 8 II Nr. 1 MarkenG sei. Grund dafür ist, dass es sich bei „cool“ um ein Wort aus einer geläufigen Fremdsprache handle, bzw „cool“ mittlerweile auch schon als Anpreisung Einzug in die deutsche Sprache gefunden habe. Basiert eine Wortmarke lediglich auf einem beschreibenden Wort der deutschen oder einer gebräuchlichen Fremdsprache, so wird eine Unterscheidungskraft abgelehnt, die jedoch vorhanden sein muss, um eine Marke anmelden zu können.

Fazit: Vor jeder Markenanmeldung sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um vergebliche Anmeldekosten beim Deutschen Patent- und Markenamt zu vermeiden, denn diese entstehen auch, wenn die Eintragung der Marke abgelehnt wird.

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Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

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  • Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
  • Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster



„Willkommen im Leben“ nicht als Marke eintragungsfähig

Pressemitteilung von: LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer openPR - Entwerfen oder entwickeln Unternehmen neue Produkte, so haben sie meist ein gesteigertes Interesse daran, sowohl Produkt als auch Produktnamen vor der Konkurrenz zu schützen.

In Bezug auf den Produktnamen wird vom Marken Gesetz eine Unterscheidungsfähigkeit gefordert, die es ermöglicht, dem Namen Hinweise auf die Herkunft des Produkts zu entnehmen.

Über diese Unterscheidungsfähigkeit verfügen Sachaussagen oder Redewendungen nur in den seltensten Fällen.

So entschied der BGH am 04.12.2008 (Az.: I ZB 48/08), dass die Wortfolge

„Willkommen im Leben“

keine Unterscheidungskraft in Bezug auf Bild- und Tonträger etc. habe. Vielmehr handle es sich dabei eher um eine Werbeaussage, die dazu diene, eine positive Stimmung zu vermitteln oder als Buch- oder Filmtitel zu fungieren. Ein Hinweis auf die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen sei dieser Wortfolge jedoch nicht zu entnehmen.

Unterscheidungskraft sei die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden.

Fazit: Bei der Eintragung einer Marke sind viele Details zu beachten, die einem juristischen Laien meist gar nicht bewusst sind. Um die Anmeldekosten zu sparen, die auch fällig werden, wenn die Eintragung abgelehnt wird, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com

Rechtsanwalt Mittelstaedt LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM RA Axel Mittelstaedt Richard-Strauss-Str. 3 50931 Köln Tel. 02 21 9 40 62-0 Fax. 02 21 9 40 62-62 Homepage: ladm Email: info(at)designvocat.com

Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln. Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung. Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen). Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:

  • Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
  • Bewertung des Geistigen Eigentums
  • Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
  • Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster

Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Böswillige Markenanmeldung kann zur Löschung berechtigen

Pressemitteilung von: LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer openPR - Aufwendige Werbe- und Marketingmaßnahmen von Unternehmen haben meist zur Aufgabe, sich und die eigenen Produkte am Markt gut zu positionieren. Um den dadurch erreichten Bekanntheitsgrad nicht mit Wettbewerbern teilen zu müssen, werden beim Deutschen Patent- und Markenamt in München entsprechende Marken eingetragen und so geschützt.

Grundsätzlich kann sich jeder jedwede Marke eintragen lassen, solange diese noch nicht besteht. An diesen Grundsatz sind jedoch Grenzen geknüpft, wenn der Eintragende die Eintragung aus böswilligen Motiven anstrebt.

So hat das Bundespatentgericht am 22.05.2009 (Az.: 26 W (pat) 32/08) entschieden, dass eine eingetragene Marke zu löschen sei. Im behandelten Fall wurde die Marke „Hamidiye“ eingetragen und der Eintragende hatte im Voraus bereits mit dem türkischen Unternehmen verhandelt, das unter der gleichlautenden Marke im Ausland Mineralwasser vertrieb und war dadurch in Kenntnis darüber, dass dieses Unternehmen den Martkeintritt in Deutschland plante.

Die Kenntnis darüber und die gezielt auf die Behinderung des Unternehmens auf dem deutschen Markt gerichtete Eintragung war somit böswillig und die Marke musste gelöscht werden.

Fazit: Nicht jede Markenanmeldung ist rechtens und nicht immer müssen Sie auf einer Marke basierende Ansprüche gegen sich gelten lassen. Aber diese Fragen kann verlässlich nur ein Experte beurteilen. Im Zweifel sollte immer ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden sollte.

© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com

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Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

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Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln. Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung. Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen). Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:

  • Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
  • Bewertung des Geistigen Eigentums
  • Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
  • Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster

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Ist markenrechtlich der Geltungs- oder der Bekanntheitsbereich maßgeblich?

Pressemitteilung von: LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

openPR Unternehmen streben die Eintragung von Marken an, um sich vor der unbefugten Benutzung ihrer Kennzeichen durch Mitbewerber schützen zu können.

Markenrechtlicher Schutz kann jedoch in unterschiedlichen Formen erlangt werden, so z.B. national, kontinental oder international.

Hat ein Unternehmen eine Marke lediglich national schützen lassen, vertreibt es Produkte unter dieser Marke jedoch über die Landesgrenzen hinaus, so stellt sich die Frage, ob mit dem Slogan „Die große internationale Marke“ geworben werden darf.

Diesen Fall hatten die Richter am OLG Hamm am 09.06.2009 (Az.: 4 U 222/08) zu verhandeln.

Sie stellten fest, dass die beschriebene Werbeaussage eine Irreführung i.S.d. § 5 UWG darstellt.

Einem Teil des Verkehrs sei die Möglichkeit zu unterschiedlich weiten Bereichen des Markenschutzes bekannt, weshalb dadurch eine Täuschung begangen werde. Verstärkt werde dies im konkreten Fall dadurch, dass die große internationale Marke in drei Sprachen dargestellt werde.

Eine unmittelbare Beeinflussung des Kaufverhaltens nahmen die Richter nicht an, doch liege zumindest eine mittelbare vor, da es für die Reputation eines Unternehmens von Bedeutung sei, wenn die eigenen Marken auch internationalen Schutz genössen. Grund dafür sei die Annahme des Verkehrs, dass das Unternehmen nur internationalen Schutz beantrage, wenn es auch international tätig sei.

Fazit: Werbemaßnahmen und deren genaue Gestaltung sollten vor der Veröffentlichung grundsätzlich unter rechtlichen Aspekten von einem spezialisierten Rechtsanwalt begutachtet werden. Dies kann vor kostspieligen juristischen Auseinandersetzungen schützen.

© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com

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Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM RA Axel Mittelstaedt Richard-Strauss-Str. 3 50931 Köln Tel. 02 21 9 40 62-0 Fax. 02 21 9 40 62-62 Homepage: *ladm Email: info(at)designvocat.com

Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln. Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung. Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen). Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:

  • Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
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Gegen Produktpiraterie und Missachtung des Markenrechts - Unternehmensberatung auconia setzt Online-Scouts ein


Pressemitteilung von: auconia GmbH PR Agentur: PresseDesk auconia setzt Online-Scouts gegen Produktpiraterie ein


openPR - Baar, Schweiz - Mit dem Blick für rentable neue Geschäftsfelder und die Abrundung des eigenen Dienstleistungsangebots wendet sich die Schweizer Unternehmensberatung auconia mit dem „Online-Marketing“ und „Online-Watching“ ab sofort weiteren vielversprechenden Aufgabenbereichen zu. „Aufgrund der großen Nachfrage seitens bestehender Kunden und mit dem Ziel der Neukundengewinnung wird sich eine Spezialabteilung der auconia künftig ausschließlich mit den notwendigen Beratungsleistungen rund um GoogleAdwords und GoogleAdSense auseinandersetzen“, erklärt Rolf Aulinger, Geschäftsführer der erfolgreichen Unternehmensberatung.

Eine weitere Neuerung stellen die hauseigenen Internet-Scouts dar, die auconia nun zur Durchsetzung eines umfassenden Markenschutzes für seine Kunden beschäftigt. „Wir mussten bereits feststellen, das unseren Kunden ohne entsprechende Gegenmaßnahmen durch Produktpiraterie jedes Jahr ganz erhebliche Umsätze entgehen“, betont Aulinger. Unter dem Begriff „Online-Watching“ werden die Experten der auconia deshalb für Markeninhaber zukünftig rund um die Uhr online nicht lizenzierte Produktkopien und weitere Gesetzesverstöße aus dem Bereich des Markenrechts ausfindig machen. „Zahlreiche Anfragen neuer Partner zu diesem neuen Geschäftsbereich geben den Umfang des Problems anschaulich wieder“, so Aulinger.


Weitere Informationen unter auconia

Presse-Kontakt:

auconia GmbH Engineering & Consulting Ingenieurbüro und Unternehmensberatung Bahnhofstraße 11 CH-6340 Baar

PresseDesk Tel.: +49 (0) 30 275 722 69 E-Mail:

Über die auconia GmbH

Die auconia GmbH wurde 2006 von erfahrenen Beratern aus der Treuhand- und Bankenbranche gegründet und hat ihren Sitz im schweizerischen Baar. Mit Fokus auf den Aufbau internationaler Standorte bietet der Spezialist für Finanzmärkte Beratung und Unterstützung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie Unternehmens-Optimierung bei Übernahmen. Zu den Kunden der Gesellschaft zählen neben Spezialisten aus der Lebensmittelbranche auch mittelständische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung aus den Branchen Biotech und Energie.

Internet: www.auconia.ch


MARKENSCHUTZ IM SUCHMASCHINENMARKETING: MIT NETBOOSTER „BRAND-PIRATEN“ PAROLI BIETEN

Pressemitteilung von: NetBooster GmbH

openPR Netbooster europäischer Spezialist für Online-Marketing, unterstützt seine Kunden mit einer neuen Dienstleistung beim Aufspüren von Missbrauchsfällen mit Markennamen bei Sponsored Links Online-Werbung (SEM). Besonders im Online-Marketing-Bereich, zum Beispiel bei Google Adwords, nutzen Konkurrenten oder Affiliates widerrechtlich Produkt- und Markennamen, um bei Online-Suchen gefunden zu werden. Den eigentlichen Besitzern der Rechte an den Namen geht dadurch erhebliches Käuferpotenzial verloren oder es wird Provision an Affiliates ausgeschüttet, die diese nicht rechtmäßig verdient haben.

Vorgehen kann man gegen diese Art von Markenpiraterie natürlich nur, wenn der Missbrauch bemerkt wird. Die Möglichkeit zur geographischen Begrenzung von Online-Anzeigen erschwert das: Die Online-Aktivitäten der Konkurrenz zu verfolgen, ist aufgrund dieser regional begrenzbaren Ausrichtung von Werbung bei Google sehr aufwändig. Mitarbeiter eines Unternehmens mit Sitz in München bekommen zum Beispiel nichts davon mit, wenn ein Konkurrent eine Marke in Google Adwords in Hamburg schaltet. NetBooster hat nun ein Tool entwickelt, mit dem gezielt Markennamen innerhalb von Online-Anzeigen bei Suchmaschinen wie Google Adwords, Yahoo! Search Marketing oder Bing überwacht werden. Das NetBooster Brand Protection Tracking überprüft definierte Marken-Keywords täglich, optional auch mehrmals pro Tag, und der Kunde erhält jeweils Berichte, sollten Missbrauchsfälle aufgespürt werden. Hierbei kann zum einen überprüft werden, ob Konkurrenten Anzeigen bei markenrechtlich geschützten Begriffen schalten. Zum anderen kann auch überprüft werden, ob Affiliates unrechtmäßig Anzeigen mit der Firmeneigenen Domain schalten. Einbezogen in die Überprüfung werden alle regionalen „Ausführungen“ von Google, so dass auch regional begrenzte und damit weniger auffällige Verletzungen von Markenrechten nicht unbemerkt bleiben.

„Der Verlockung, mit den guten Namen anderer zu werben und so besser im Internet gefunden zu werden, werden Unternehmen künftig eher widerstehen, wenn die Ahndung von Missbrauch einfacher ist“, ist Gilles Bourdin, Geschäftsführer von NetBooster Deutschland, überzeugt. „Wir freuen uns, mit unserem Brand Protection Tracking-Tool einen Beitrag im Kampf gegen die Verletzung von Markenrechten leisten zu können.“

Kontakt: NetBooster GmbH Gilles Bourdin, Geschäftsführer Berner Strasse 64, 60437 Frankfurt

Tel: 069-71 91 49 70

Über NETBOOSTER: NetBooster wurde 1998 gegründet und ist eine interaktive Agentur, die auf Online-Marketing spezialisiert ist. NetBooster Agency stellt seine umfassende und spezialisierte Expertise seinen Kunden im Bereich Internet-Marketing zur Verfügung: Marketing-Beratung, Online-Anwerbung und Vertrauensbildung, Suchmaschinen-Optimierung, Suchmaschinen-Marketing, Affiliate-, Medienverkauf, Data-Marketing und elektronisches CRM, Trafficerzeugung, Online-Media-Kreation und strategische Beratung. Der konsolidierte Umsatz lag 2008 bei 43,8 Millionen Euro. Die NetBooster-Gruppe ist in Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Spanien, Finnland, Italien, China und den Philippinen vertreten. Sie wird geleitet von Pascal Chevalier und beschäftigt 218 Personen. Sie trägt das Siegel OSEO-ANVAR und ist damit anerkannt als ein “Innovative Business”, ein innovatives Unternehmen. Truffle Capital, eine europäische Venture Capital-Gesellschaft, ist NetBoosters Hauptinvestor.

NetBooster Aktien werden auf dem Alternext Markt von Euronext in Paris gehandelt. ISIN code: FR0000079683 - Ticker code: ALNBT Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseiten: www.netboostergroup.com, netbooster



Konjunkturprogramm für Markenschutz

Pressemitteilung von: tulex GmbH PR Agentur: Tower PR


openPR - Düsseldorf, 26.03.2009 - Das Europäische Markenamt HABM senkt die Anmeldegebühren für die EU-Gemeinschaftsmarke um 40 Prozent auf 900 Euro. Bis Mai 2009 werden sogar nur 750 Euro berechnet. Eine gute Gelegenheit für kleine Unternehmen und StartUps, einen europaweiten Markenschutz aufzubauen.

“Es gibt auch Konjunkturprogramme, die nicht auf das Abwracken von alten Sachen abzielen, sondern tatsächlich der Innovation helfen”, sagt Gregor Krey, Chef des auf Markenrecherchen und Markenschutz spezialisierten Portals tulex.de. Fast unbemerkt haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine Senkung der Gebühren für die Registrierung von Gemeinschaftsmarken geeinigt.

Zukünftig entfällt die bisherige Eintragungsgebühr komplett und es wird nur noch eine Anmeldegebühr fällig. Auch wenn diese leicht angehoben wird, ergibt sich gegenüber bisher eine Kostenersparnis von über 40 Prozent. Die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke kostet mit Veröffentlichung der Verordnung nur noch 900 Euro.

Bisher entstanden bei der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke mindestens 1.600 Euro amtliche Gebühren, die vom zukünftigen Markeninhaber für das Verfahren bezahlt werden mussten. Dabei entfielen 750 Euro auf die Anmeldegebühr und 850 Euro auf die Eintragungsgebühr.


Die Veröffentlichung wurde vom Europäischen Markenamt für Anfang Mai 2009 angekündigt. Bis dahin wird die Markenanmeldung im Vergleich zu den bisherigen Kosten vorübergehend noch günstiger. Durch den Wegfall der Eintragungsgebühr bis Mai 2009 belaufen sich die amtlichen Kosten für die Eintragung nur auf 750 Euro. Diese Maßnahme stellt auch für viele mittelständige Unternehmen und StartUps eine Möglichkeit dar, Schutzrechte für die gesamte Europäische Union wesentlich preiswerter als bisher aufzubauen.

Neben den Kosten des Amtes entstehen noch Rechtsanwalts- und Recherchekosten, wenn die entsprechenden Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Dafür bietet das Markenschutzportal www.tulex.de transparente Pauschalangebote.

tulex GmbH Gregor Krey Martinstr. 48-50 D-40223 Düsseldorf 0211/938875-88

tulex

Pressekontakt: Tower PR Heiner Schaumann Leutragraben 1 c/o Intershop Tower 07743 Jena

+49 (0) 3641 - 50 70 80 www.tower-pr.com

tulex.de bietet online alles rund um den Markenschutz. Über die Website können professionelle Markenrecherchen in amtlichen Markendaten direkt durchgeführt und auf Markenrecht spezialisierte Anwälte mit der Markenanmeldung beauftragen werden, bis hin zur individuellen Beratung durch ein Team aus Fachanwälten. Weitere Informationen unter www.tulex.de.


Suchmaschinenmarketing - Markenschutz sichern mit adParasite


Pressemitteilung von: dsquare GbR openPR - dsquare.de stellt mit adParasite ein neues Tool zur Überwachung des Markenschutzes im Suchmaschinenmarketing vor.

Die Marke ist im Netz immer stärkeren Gefahren ausgeliefert. Gerade Unternehmen die neben der Vermarktung Ihrer Seite über AdWords-Anzeigen auch auf den Werbekanal Affiliatemarketing setzen, stehen zunehmend vor der Herausforderung die exklusive Nutzung ihres Markennamens zu überwachen. Immer wieder kommt es vor, dass ein findiger Affiliate die Anzeigen seines Merchants kopiert und überbietet. Damit greift er den Traffic seines Merchants ab und kassiert ungerechtfertigte Provisionen. Da gerade Anzeigen, welche den Markennamen enthalten, hohe Konversionsraten versprechen, fallen vor allem die Brand-Anzeigen diesen Attacken zum Opfer.

Mit adParasite stellt dsquare.de ein Tool zur Verfügung welches dem Nutzer ermöglicht, solche Markenrechtsverstöße aufzudecken und gezielt gegen diese vorzugehen. Dabei zeigt adParasite anhand übersichtlicher und leicht verständlicher Grafiken auf, welcher Affiliate über welches Keyword mit welcher Anzeige und zu welchem Zeitpunkt gegen Markenschutzbestimmungen verstoßen hat.

adParasite ist bereits seit mehreren Jahren als Datenbanktool im Einsatz und wurde im aktuellen Release mit einer attraktiven und aussagekräftigen Nutzeroberfläche versehen. Ein anwenderfreundliches Pricing macht das Tool auf dem deutschen Markt nahezu konkurrenzlos.

Pressekontakt: Angelika Pfaller dsquare.de GbR Telefon: +49 (0) 8031 80 925 288 Fax: +49 (0) 8031 80 925 283 eMail:

Weitere Informationen: Dubravko Dolic Geschäftsführer dsquare.de GbR An der Burgermühle 10 83022 Rosenheim Telefon: +49 (0) 8031 80 925 0 Fax: +49 (0) 8031 80 925 283 eMail: dsquare

Die dsquare.de GbR wurde 2007 von Dominique Kraus-Ahma und Dubravko Dolic gegründet. Das Unternehmen bietet maßgeschneiderte und innovative Software- und Datenmanagement-Lösungen für das Online-Marketing, welche diesem hochagilen Geschäftsfeld schon heute und auch in Zukunft gerecht werden. Kernprodukt ist die revolutionäre Multi-Channel-Tracking-Lösung mc-track. Eine Vielzahl von weiteren Software-Lösungen, wie zum Beispiel SEO-Controlling-Tools oder adParasite, ein Tool zum Aufspüren von Markenrechtsverletzungen im Performance-Marketing runden die Produktpalette ab.


Markenschutz im Internet: Mehr Transparenz im Zusammenspiel von SEM und Affiliate Marketing


Pressemitteilung von: LBi Iven & Hillmann LBi Iven & Hillmann für mehr Markenschutz im Internet


openPR Die Marke ist das wichtigste Bindeglied zwischen Unternehmen und Kunde. Sie schafft Vertrauen und gibt ein klares Leistungsversprechen. Durch Missbrauch kann sie langfristig geschädigt und entwertet werden. Mit dem SEM-Modul der SISTRIX Toolbox bietet LBi Iven & Hillmann seinen Kunden jetzt maximale Transparenz über jeglichen Ge- und Missbrauch ihrer Marke – rund um die Uhr, sieben Tage die Woche. Und schafft so die Voraussetzung für rechtzeitiges Handeln und sofortiges Sanktionieren. (www.iven-hillmann.com)

Gerade das Zusammenspiel der beiden Kommunikationsmaßnahmen, auf die sich die Berliner Online-Agentur spezialisiert hat, das Suchmaschinenmarketing und das Affiliate Marketing, birgt die Gefahr von Intransparenz und Verstößen im Markenrecht. Zwar ist es möglich, seine Marke inklusive Keywords bei Google schützen zu lassen, jedoch existieren einige für Publisher gängige Techniken, diesen Schutz wirkungsvoll zu umgehen. Mit dem Markenschutz-Monitoring als Erweiterung der erfolgreichen SISTRIX-Toolbox wurde eine kostengünstige Lösung entwickelt, diese Verstöße bei Google Adwords genau zu dokumentieren.

„Eine kontinuierliche Überwachung relevanter Keywords ist gerade bei starken und beliebten Marken wichtig, um die Kontrolle über diese nicht zu verlieren“, weiß Johannes Beus, SISTRIX-Gründer, aus seiner langjährigen Erfahrung als Publisher und Entwickler für Anwendungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung und –marketing.

Jörg Ullmann, Key Account Director und SEM/SEO Experte bei LBi Iven & Hillmann, schwärmt: „Wir können für unsere Kunden die verschiedenen Keywords 24 Stunden überwachen lassen. Wir scannen in kurzen Zyklen in allen 16 Bundesländern und 8 Ballungsgebieten, ob unerlaubt auf diese Keywords und Kampagnen eingebucht wird. Umfassende Dokumentationen ermöglichen es uns dann, gegen diese Verstöße vorzugehen und die Marken unserer Kunden zu pflegen und im Internet immer weiter zu stärken.“


Iven & Hillmann GmbH & Co. KG Pressekontakt: Christin Seewöster Monbijouplatz 10 10178 Berlin Telefon: 030-200 89 29-23 Fax: 030-200 89 29-79

Über Iven & Hillmann Seit der Gründung im Jahr 2004 bietet Iven & Hillmann erfolgsorientierte und effiziente Online-Marketinglösungen. Schwerpunkte sind Suchmaschinen-Marketing und Affiliate-Marketing. Durch Kundennähe und persönliche Beratung schafft Iven & Hillmann individuelle und marktorientierte Lösungen für den Erfolg im E-Commerce seiner deutschen und internationalen Kunden wie TUI, Congstar, ImmobilienScout24 oder XING. Am 19. Dezember 2007 hat sich Iven & Hillmann dem weltweit führenden digitalen Agentur-Netzwerk LBi International angeschlossen, das sich mit über 1.600 Mitarbeitern weltweit auf innovative Multi-Channel-Projekte spezialisiert hat. LBi entstand durch den Zusammenschluss von LB Icon und Framfab im August 2006 und ist an der Euronext in Amsterdam sowie im OMX Nordic Midcap Segment in Stockholm gelistet.



Markennamen-Coach Susanne Latour präsentiert neue Website


Pressemitteilung von: anonyma name coaching PR Agentur: Vonderlinden Markenberatung Markennamen-Coach Susanne Latour: Neue Internet-Präsenz


openPR - London (uvo). anonyma name coaching, Susanne Latour hat eine neue Internetpräsenz. Der Auftritt der Londoner Expertin für Namensfindung orientiert sich an neuesten Webstandards und zeigt Arbeitsweise, Prinzipien und Philosophie. Verantwortlich für anonyma zeichnet mit Susanne Latour eine Pionierin der Entwicklung von Markennamen, deren Arbeiten weltweit Beachtung finden.

In Kooperation mit der medioton Internetmarketing wurde für anonyma name coaching agency ein neues, zielgruppengerechtes Web-Konzept erarbeitet. Neben der visuellen Neugestaltung standen vor allem inhaltliche Gesichtspunkte und Aspekte der Nutzerführung im Vordergrund. So wurde die Navigation modifiziert und die Onlinetexte wurden mit der Auftraggeberin überarbeitet sowie suchmaschinenfreundlich gestaltet. Eine neue Rubrik „Latour’s Kolumne“ bringt aktuelle Reflexionen von Susanne Latour zum Thema Markennamen und Kreativität. Der differenzierte Pressebereich hält Informationsmaterial für interessierte Redaktionen bereit. Ziele der Web-Präsenz sind die Präsentation der Agenturarbeiten, die bis heute weltweit Beachtung finden. Der neue Auftritt dient auch als Informationsseite für die Entwicklung von Markennamen sowie als Anlaufstelle für Auftraggeber und Kooperationspartner.


anonyma name coaching ist eine eingetragene Marke von Susanne Latour. Die Expertin für Markennamen ist seit 1989 professionell im Bereich der Namensfindung tätig. Mehr Informationen im Internet unter anonyma

Susanne Latour, anonyma - name coaching agency, 14 Rawlings Street, London, SW3 2LS, United Kingdom, Tel. +44 - 20 8133 8734, susanne.latour(at)anonyma.biz; Kontakt in Deutschland: Mathias Huppenbauer, Tel. +49 - 2151 418282

anonyma ist die Fachagentur der Marken-Expertin Susanne Latour, die seit über 20 Jahren auf die Entwicklung von Produkt- und Markennamen spezialisiert ist. Die von ihr entwickelte Methode des name coaching bezieht den Auftraggeber aktiv in die Markenentwicklung ein und führt so zu optimalen Ergebnissen und Identifkation.



Kostenloser Corporate Design Check bei wildefreunde GmbH


Pressemitteilung von: wildefreunde Geschäftsführerin Susanne Schmitz


openPR - Für Marken und Unternehmen bietet die Münchner Corporate Design Agentur wildefreunde GmbH jetzt die Möglichkeit das bestehende Corporate Design auf Herz und Nieren zu überprüfen. Und zwar kostenlos und unverbindlich. Warum die Agentur sich dazu entschieden hat, dieses Angebot in Zukunft kostenlos anzubieten beruht auf einen 2 monatigen Test und seine positiven Ergebnisse. „Jeder CD-Check ist ein potentieller Auftrag“ so Susanne Schmitz, Geschäftsführerin der wildefreunde Werbeagentur aus München. „Doch auch nutzen wir diese Aufgabe für eine sehr intensive Schulung der Mitarbeiter, denn es ist eine perfekte und herausfordernde Aufgabe für unsere Jungdesigner und -Berater. Natürlich findet die Ausarbeitung unter Anleitung der Geschäftsführung statt“ ergänzt Frau Schmitz. Der kostenlose Corporate Design Check ist jedoch kein billiges Akquisetool. Es wird nach einem eigens entwickelten Bewertungssystem recherchiert, analysiert, bewertet und aufgeklärt. In der Regel stecken dort mind. 8-16 Stunden professionelle Arbeit drin. Die Präsentationen umfassten zwischen 15-30 Dokumentseiten. Unternehmen, die sich für einen kostenlosen CD-Check interessieren können dies über die Webseite oder direkt unter


kontaktdaten: wildefreunde. werbeagentur gmbh susanne schmitz nachtigalstraße 29 80638 münchen telefon 089-24447.2211 wilde Freunde

Die Agentur wildefreunde gmbh wurde im August 2001 gegründet. Die Gründer sind Susanne Schmitz, Robert Gampe und Dietmar Gunz. Als Geschäftsführer im Unternehmen tätig sind Susanne Schmitz und Robert Gampe. Das Unternehmen berät ihre Kunden in den Bereichen Verkaufsförderung, Produktwerbung, Unternehmenskommunikation und beinhaltet auch die Grafische Umsetzung wie auch Produktion. Seit Mai 2008 arbeitet wildefreunde eng und exklusiv mit einer externen Unit „webtakel GbR“ zusammen mit denen sie gemeinsam nun auch Webkonzepte, Webdesign, SEO und die Programmierung mit anbieten kann.



»WIE AM COMPUTER PRODUKT- UND MARKENWELTEN ENTSTEHEN«

Pressemitteilung von: Brand Academy PR Agentur: red pepper Bremen GmbH openPR - In der Markenkommunikation kommt es häufig auf die Verpackung an. Dass es sich dabei immer öfter um eine perfekte Illusion handelt, lüften jetzt Cord Jedebrock und Christian Quast von Litho Niemann + Steggemann. In ihrem Vortrag »Effiziente Markenkommunikation heute – wie am Computer Produkt- und Markenwelten entstehen« berichten die Experten im Rahmen der Veranstaltungsreihe der Brand Academy, wie das Oldenburger Unternehmen aus Pixeln fotorealistische Verpackungen zaubert. Wie können Unternehmen mit dem so genannten 3D-Rendering Kosten sparen? Für wen lohnt sich diese digitale Lösung? Sind die 3D-Objekte eine Alternative zu kostspieligen Fotoshootings oder können sie diese sogar ersetzen? Das verraten die Spezialisten am 19. August ab 18 Uhr in der Brand Academy und greifen dabei auf Beispiele namhafter Marken wie Intersnack, Jever und Creme 21 zurück. Der Vortrag richtet sich an Marketingverantwortliche in Unternehmen, ist jedoch für alle Interessierten offen.

Wer am Vortrag und der anschließenden Diskussion teilnehmen möchte, kann sich bis zum 9. August unter anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Der Eintritt ist kostenlos.


Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Emina Seiffert red pepper Bremen GmbH Am Speicher XI / 7 28217 Bremen T 0421 240 330 32 redpepper

Über die Brand Academy Es geht um Marken, um Strategien und um Kommunikation: red pepper hat die Brand Academy in Bremen gegründet, um in der »Stadt der Marken« das Bewusstsein für Marke zu schärfen und sich über aktuelle Fragestellungen auszutauschen. Neben den Experten der Agentur werden Netzwerkpartner regelmäßig Vorträge und Workshops rund um das Thema Marke anbieten.



Jeder kann eine Marke aufbauen

Pressemitteilung von: psv marketing


openPR - psv workshops zeigt, dass nicht nur Konzerne von Marken profitieren

Siegen/Attendorn. Kleine und mittelständische Unternehmen unterliegen dem Trugschluss, dass sie nicht die nötigen finanziellen Mittel, das Know-how und das Personal haben, um eine starke Marke aufzubauen. Mit diesen Vorurteilen wollen Geschäftsführer Frank Hüttemann und Chefberater Marco Petracca von PSV MARKETING GMBH, Siegen und Attendorn, aufräumen. Gleichzeitig sind sie angetreten, um sozialen Einrichtungen und Pflegediensten das nötige Wissen zu vermitteln, wie man modernes Marketing für sich nutzt.

Die PSV MARKETING FIRMENGRUPPE hat aus diesem Grund mit psv workshops einen neuen Unternehmensbereich geschaffen, der in Seminaren das nötige Marketingwissen zum Markenaufbau und darüber hinaus vermittelt. Dazu Marco Petracca: „Die Mechanismen und Instrumente, die man für eine Marke benötigt, funktionieren ebenso bei multinationalen Konzernen wie bei regionalen, mittelständischen Unternehmen. Wir wissen, wie man sie anwendet und können dies anhand zahlreicher Praxisbeispiele leicht vermitteln. Und das Wichtigste: Es kostet nicht die Welt eine Marke aufzubauen, aber der Erfolg zahlt sich mehrfach aus.“

psv workshops gibt mit seinen Seminaren tiefe Einblicke in den Erfahrungsschatz, den das Unternehmen in 20 Jahren Marketing- und Werbearbeit aufgebaut hat. Dieses Know-how wird stetig durch neue Erkenntnisse aktualisiert. Die Seminare, die bisher nur vor einem exklusiven Kreis von Kunden gehalten wurden, stehen nun allen interessierten Unternehmern und Führungskräften offen. Das Seminarangebot wurde konsequent ausgebaut und beschränkt sich nicht allein auf die Grundlagen des Markenaufbaus. Es zeigt z.B. Möglichkeiten auf, wie man eine Marke profitabel im Vertrieb nutzt. Aber auch Themen wie Markenführung und Marketing für soziale Einrichtungen und Pflegedienstleistungen sowie Workshops zur Personalführung stehen auf dem Programm.

„Wichtig ist uns der praxisnahe Bezug“, erläutert Petracca. „Wir haben den großen Vorteil, dass wir aus unserer Agenturarbeit wissen, welche Methoden wirklich nachweisbare Erfolge erzielen, welche effizient sind und wie einfach man sie nutzen kann. An diesen Themen arbeiten wir mit den Teilnehmern im Workshop. Sie erhalten also zu den theoretischen Grundlagen immer konkrete Anwendungs- und Einsatzbeispiele. Und zwar verifizierte und bewährte Methoden.“

Mit besonderem Nachdruck setzt sich Frank Hüttemann, Geschäftsführer der PSV MARKETING GMBH, für die Belange im Bereich der Pflegeeinrichtungen ein. Im Sprachgebrauch der Fachleute nennt sich dies „Health-Care-Marketing“. Das klingt nicht nur besser, es trifft auch den Kern der Sache, so Hüttemann: „Wir zeigen in unseren Workshops, wie man vom alten Denken eines alten Gesundheitssystems wegkommt. Wie man auch eine Pflegeeinrichtung zu einer attraktiven, lebendigen Marke macht, die sowohl Patienten als auch potenzielle Mitarbeiter aktiv anspricht. Health-Care bedeutet sich um Gesundheit kümmern – mit modernen Methoden und motivierten Mitarbeitern. Das vermittelt ein ganz anderes Selbstwertgefühl für Patienten und Mitarbeiter.“ Die Spezialisten von psv marketing wissen, worüber sie sprechen. Schließlich arbeitet man seit Jahren für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jungend erfolgreich in dem Projekt „Servicenetzwerk Altenpflege“.

Die Referenten der Workshops kommen hauptsächlich aus den Reihen von psv marketing und werden punktuell durch externe Spezialisten unterstützt. Hauptredner und Moderatoren der Workshops sind Frank Hüttemann und Marco Petracca von psv marketing. Frank Hüttemann hat gemeinsam mit seinem Partner Wolfgang Bock psv marketing 1994 gegründet. Der diplomierte Marketingfachmann und Geschäftsführer zählt zu den Pionieren, die professionelle Markenführung und Marketinginstrumente für den Mittelstand nutzbar gemacht haben. Unter seiner Regie hat psv marketing zahlreiche mittelständische Unternehmen zu erfolgreichen Business-to-Business-Marken aufgebaut. Mittlerweile ist die PSV MARKETING GMBH zu einer Gruppe gewachsen, die sämtliche Kommunikations- und Consulting-Dienstleistungen integriert aus einer Hand anbietet. Frank Hüttemann gibt sein Wissen im Rahmen der psv workshops weiter. Marco Petracca ist Dipl.-Marketingleiter SGMI sowie Leiter der Markenberatung bei psv marketing in Siegen und Attendorn, und dort zuständig für die markenorientierte Unternehmensentwicklung und Kommunikation. Mittlerweile blickt er auf über 14 Jahre Erfahrung in der Kommunikationsbranche zurück. Neben seiner Tätigkeit als Berater ist er Seminar- und Kursleiter für die Themenschwerpunkte Markenführung, Vertriebsmanagement und Personalführung des Unternehmensbereichs psv workshops.

PSV MARKETING GMBH Katja Petrianni psv workshops Ruhrststr. 9 57078 Siegen Tel: 0271.770016-18

psv-workshops

psv marketing . Die Markenoptimierer

Gerade heute, wo jeder alles noch lauter kommunizieren will, weil Märkte undurchdringbar sind, ist Kommunikation ein Kampf.
Wer den Kampf gewinnen will, braucht entweder kostspieligen Werbedruck, oder eine starke Strategie.

Wir sind nicht die klassische Werbeagentur.
Wir sind Markenoptimierer. Für uns heißt das, dass wir unsere Kunden ganzheitlich als Marke betrachten, den Markenkern und die Berührungspunkte in der Wertschöpfungskette analysieren und gemeinsam klare Ziele formulieren. Und erst dann entscheiden, welche Mittel die Marke zum Erfolg führen - egal ob Werbung oder Workshop.

Wir sind nicht nur begehrter Partner des südwestfälischen Mittelstandes, sondern auch bundesweit gefragte Experten in Sachen strategischer und praktischer Markenführung für mittelständische Unternehmen und soziale Einrichtungen.

Deshalb sind unsere Kunden “Markenfans”.



Keine Flaute für Produktpiraten

Pressemitteilung von: OpSec Security GmbH PR Agentur: ZPR GmbH

openPR - Eine Studie von OpSec Security (vormals P4M) in Kooperation mit der TU München zeigt Motive für Fälschungskauf im Internet aufakuter Handlungsbedarf für Markeninhaber

München, 30. Juli 2009. Dass Produktpiraterie weltweit zunimmt und sich die Situation in Zeiten der Wirtschaftskrise weiter verschärft, ist bekannt. So hat sich die Anzahl der Ware, die der Zoll an den Außengrenzen der EU sichergestellt hat, im vergangenen Jahr mit 178 Millionen mehr als verdoppelt.* Doch was bewegt Verbraucher dazu, bewusst gefälschte Produkte zu kaufen und wann würden sie das Risiko eingehen, eine potenzielle Fälschung zu erwerben? Aufschluss über relevante Faktoren liefert eine jüngst durchgeführte Studie der Firma OpSec Security (vormals P4M – Die InternetAgenten) in Zusammenarbeit mit der TU München**. Ausführlicher analysiert wurden dabei die Branchen Elektronik, Kleidung und Spielwaren.

Insgesamt 84 Prozent der 454 Befragten, die an der Online-Umfrage teilnahmen, kaufen Elektronikprodukte im Internet. Damit ist diese Produktgruppe beim Online-Shopping die mit Abstand beliebteste. Gut jeder Zweite (51 %) bestellt online Kleidung und fast ein Viertel der Befragten (23 %) erwirbt Spielsachen im Internet. Auffällig ist, dass sich im Bereich Kleidung die Online-Shops der Markenhersteller besonders großer Beliebtheit erfreuen – bei ihnen kaufen mit 42 Prozent die meisten Kleidungskäufer ein – während für Elektronik- und Spielzeugkäufer Amazon die beliebteste Shopping-Plattform ist.

Der Kauf von Fälschungen und damit verbundene Gefahren

Nach eigenen Angaben achten weit mehr als die Hälfte der Befragten bei allen drei Produktkategorien darauf, keine Fälschungen zu kaufen (Elektronik: 80 %, Kleidung: 67 %, Spielwaren: 69 %). Schon einmal absichtlich Elektronikfälschungen und gefälschte Spielwaren gekauft zu haben, gaben lediglich sechs Prozent der Umfrageteilnehmer zu. Im Bereich Kleidung fällt die Zahl der Fälschungskäufer mit 17 Prozent jedoch fast dreimal so hoch aus. Dabei denken unter den Kleidungskäufern mit 67 Prozent die meisten, dass von gefälschter Kleidung Gefahren ausgehen können. Erschreckend ist, dass nur etwas mehr als die Hälfte der Elektronik- (52 %) und Spielwarenkäufer (59 %) glauben, dass gefälschte Produkte mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein könnten. Dies zeigt, dass viele Verbraucher sorglos mit Fälschungen umgehen, obwohl die Gefahren unter Umständen lebensbedrohlich sein können.

Starker Preisdruck aufgrund der Preissensibilität der Verbraucher

Als Hauptgrund für den Kauf von Fälschungen vermutet die überwiegende Mehrheit der Befragten für alle drei Branchen, dass die Originalprodukte zu teuer seien (Elektronik: 89,6 %, Kleidung: 88,5 %, Spielwaren: 84 %). Diese Preissensibilität – insbesondere während der momentanen Wirtschaftskrise – führt dazu, dass der Druck auf seriöse Anbieter immer größer wird, da sie sich gegenüber Fälschern und Grauimporteuren behaupten müssen. „Gerade der Preiskampf im Elektronikbereich ist im Internet äußerst hoch, da hier sehr viele Schnäppchenjäger unterwegs sind“, weiß Vera Mund, Social Content Specialist bei OpSec Security. Auffällig und zu gleich beunruhigend ist, dass knapp ein Viertel der Elektronikkäufer (23,8 %) und 18,3 Prozent der Kleidungskäufer glauben, dass Verbraucher Fälschungen kaufen, um sie anschließend weiterzuverkaufen, was zu einer Straftat führen würde. „Durch unsere Arbeit wissen wir, dass z.B. auf asiatischen B2B-Plattformen bereits kleine Mengen an Fälschungen bestellt werden können, die dann oftmals bei eBay weiterverkauft werden“, sagt Vera Mund.

Neben dem Preis spielen beim Kauf von Fälschungen aber auch psychologische Faktoren, wie zum Beispiel Prestige oder Gruppenzwang eine wichtige Rolle – insbesondere bei Kleidung. So denken mehr als die Hälfte der Befragten, dass gefälschte Kleidung aus Prestigegründen (55,7 %) und Gruppenzwang (54,6 %) gekauft würde.

Alarmierend für Markenhersteller ist, dass 39 Prozent der befragten Elektronikkäufer und immerhin ein Viertel der Kleidungs- (25,8 %) und Spielwarenkäufer (24 %) glauben, dass Verbraucher Fälschungen möglicherweise kaufen, weil sowohl die Fälschung als auch das Original oftmals in den gleichen Fabriken in China hergestellt würden. Somit sei es ja egal, was man kaufe. Daraus könnte man schließen, dass Konsumenten über ein mangelndes Qualitätsbewusstsein verfügen bzw. glauben, dass eine Fälschung genauso hochwertig sei, wie ein in China produziertes Original-Markenprodukt.

Hohe Risikobereitschaft beim Kauf potenzieller Fälschungen

In einem Experimentteil sollten die Umfrageteilnehmer entscheiden, zu welchem Preis sie einen iPod, eine Levis Jeans und ein Lego-Set in einem dubiosen asiatischen Online-Shop kaufen würden. Dafür wurden ihnen Screenshots der jeweiligen Angebote gezeigt. Dass es sich dabei jeweils um eine Fälschung handelte, wussten sie zwar nicht, aber aufgrund des unseriös erscheinenden Anbieters lag der Verdacht nahe. Trotzdem wäre bei diesem Test bei allen drei Produkten mehr als die Hälfte der Befragten (iPod: 63,9 %, Levis Jeans: 55,5 %, Lego-Set: 55,9 %) das Risiko eingegangen, eine Fälschung zu erstehen. „Diese hohe Risikobereitschaft, eine potenzielle Fälschung zu erhalten, widerspricht der allgemeinen Einstellung der befragten Verbraucher zum Kauf von Fälschungen“, sagt Vera Mund. „Besonders im Elektronikbereich fällt der Widerspruch stark auf – obwohl 80 Prozent der Befragten angaben, darauf zu achten, keine Fälschung zu kaufen, wären knapp 64 Prozent auf das Angebot des dubiosen chinesischen Online-Shops eingegangen.“ Auffällig ist zudem, dass knapp 30 Prozent aller 454 Befragten für den iPod (UVP: 149 Euro) des zweifelhaften asiatischen Anbieters 90 bis 130 Euro und somit einen relativ hohen Preis bezahlt hätten. Dieses Ergebnis entspricht dem Trend zu teuren, gut gemachten Fälschungen, den die Mitarbeiter von OpSec insbesondere im Elektronikbereich beobachten.

Die Studie zeigt, dass Unternehmen neben den finanziellen Einbußen durch Produktpiraterie auch mit anderen nicht zu unterschätzenden Problemen zu kämpfen haben. Diese sind auf die Einstellung der Verbraucher zum Kauf von Fälschungen zurückzuführen. Erschreckend ist auch, dass 60 Prozent der Befragten, die schon einmal absichtlich eine Fälschung erstanden haben, denken, dass dies strafbar sei. Daraus ergibt sich, dass Strafen Verbraucher nicht unbedingt vom Fälschungskauf abschrecken würden. Daher können sich Unternehmen nicht darauf verlassen, dass lediglich eine Verbesserung der Gesetzeslage die Schäden durch Marken- und Produktpiraterie einschränken würde. Äußerst wichtig ist, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst aktiv werden und gegen den Handel mit Fälschungen vorgehen. „Mit Hilfe unserer verschiedenen, eigens entwickelten Technologien unterstützen wir Markenhersteller dabei, Fälschungen und Graumarktware im Internet aufzuspüren, Auktionen mit illegaler Ware zu stoppen und ihre Vertriebswege abzusichern. So können Unternehmen den Schaden, der durch Marken- und Produktpiraterie entsteht, eindämmen und haben die Möglichkeit, strafrechtlich gegen Fälscher und nicht autorisierte Händler vorzugehen“, sagt Vera Mund.

    • Online-Umfrage von OpSec Security GmbH in Kooperation mit der TU München unter 454 Teilnehmern, die mindestens einmal in sechs Monaten im Internet einkaufen, zum allgemeinen Kaufverhalten, zur Einschätzung des Risikos, das von gefälschten Produkten ausgeht, und zu möglichen Motiven/Gründen, die Verbraucher zum Kauf von Fälschungen veranlassen. Das Durchschnittsalter der Befragten liegt bei 27 Jahren, 67 % der Befragten sind männlich, 33 % weiblich. Zur Hypothesenaufstellung wurde zuvor eine qualitative Fokusgruppenbefragung durchgeführt.

Pressekontakt: ZPR GmbH Dagmar Ungnad Kanalstraße 38 22085 Hamburg Tel.: 040-29 81 35 -17 Fax: 040-29 81 35 -29 E-Mail: Web: z-pr

Über OpSec:

Die OpSec Security GmbH (vormals P4M GmbH – Die InternetAgenten) mit Sitz in München gehört zur OpSec Security, Inc., einer 100-prozentigen Tochter der OpSec Security Group plc (London AIM: OSG). Als weltweit führender Anbieter von Anti-Fälschungstechnologien sowie von Lösungen und Dienstleistungen für Off- und Online-Markenschutz ist OpSec für mehr als 300 Unternehmen unterschiedlicher Branchen und für über 50 Regierungen weltweit tätig. Die OpSec Gruppe betreibt Produktionsstätten und Forschungseinrichtungen in den USA und in Großbritannien und agiert auf dem amerikanischen, europäischen und asiatischen Markt. Weitere Informationen finden Sie unter: opsecsecurity


DesignProtection.com schützt kostenlos Designs in ganz Europa


Pressemitteilung von: PriorMart AG Design schützen 24/7 und kostenlos


openPRDas Designschutzportal Designprotection.com schiebt dem Designklau einen Riegel vor. Auf der gleichnamigen Website können Designs für 3 Jahre mit einem kostenlosen Schutzrecht gesichert werden, vorausgesetzt, das Design ist neu, einzigartig und darf veröffentlicht werden.

Wie funktioniert der Designschutz?

Durch die Veröffentlichung erhält der Designer einen Offenbarungsnachweis. Mit diesem Dokument kann er jederzeit nachweisen, wann, wo und in welchem Umfang ein definiertes Design veröffentlicht wurde. Dies ist die Voraussetzung für den Schutz durch das „nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“. Mit diesem Schutzrecht wird das Design in der gesamten Europäischen Union gegen Nachahmung geschützt.

Die PriorMart AG aus Brandenburg an der Havel bietet erstmalig einen für dieses Schutzrecht optimierten Veröffentlichungsservice kostenlos an. Jeder Designer der Welt kann durch die Offenbarung eines Designs in wenigen Minuten ein europäisch garantiertes Schutzrecht erlangen. Das Offenbarungsdokument erhält der Designer bequem per Email.

Für den Designer bedeutet der Geschmacksmusterschutz eine Absicherung gegen Plagiatoren. Dasselbe gilt auch für den Käufer eines Designs, auch dieser profitiert vom Designschutz. Außerdem bietet die zentrale Veröffentlichung bei Designprotection.com die Chance, sich schnell und einfach einen Überblick über geschützte und vorhandene Designs zu verschaffen. Das erleichtert die Arbeit der Designer und verhindert versehentliche Doppelentwicklungen.


Kontakt

Peter Schilling (Gründer + Vorstand) www.xing.com/profile/Peter_Schilling Telefon: +49(0)3381-2690660 Post: PriorMart AG, Geschwister-Scholl-Str. 10, 14776 Brandenburg, Germany priormart

Über das Unternehmen

DesignProtection.com ist ein Service der PriorMart AG.

Die PriorMart AG hat sich auf die Entwicklung nützlicher Dienste zur Verbesserung und Vereinfachung des Werkschutz’ für Kreative spezialisiert. Im Jahr 2006 startete PriorMart den ersten Online-Service für die notarielle Hinterlegung digitaler Werke im deutschen Markt. Mithilfe notarieller Prioritäten können Urheber ihre Urheberschaft im Streitfall leichter nachweisen - ein wichtiger Baustein bei der Abwehr und Abschreckung von Plagiatoren. Mit der Einführung des kostenlosen Designschutzportals Designprotection.com ergänzt PriorMart sein Angebot nun um einen weiteren, speziell für Designer optimierten, Schutzservice.

Designschutzportal Designprotection Über das Schutzrecht Schutzrechtinfo


designenlassen.de forciert Internationalisierung

Pressemitteilung von: designenlassen

openPR - Nürnberg, im Oktober 2009: das Nürnberger Start-Up designenlassen.de kooperiert mit ausländischen Partnern und launcht die internationale Domain designonclick.com. In Frankreich, Spanien und Portugal kümmern sich zukünftig Geschäftspartner um die Ausweitung des Geschäftsmodells auf den internationalen Markt. Das Online-Portal verbindet Auftraggeber von Design-Dienstleistungen mit Designern aus aller Welt und existiert bereits seit November 2008. Trotz starker Konkurrenz hat sich die Plattform im deutschsprachigen Markt schnell als Marktführer durchgesetzt, mehr als 800 Designprojekte wurden bisher abgewickelt, über 3200 Designer nehmen schon an den Ausschreibungen teil. Jetzt wollen die Nürnberger auch international durchstarten und haben sich hierfür passende Partner gesucht. Jeweils ein Partner kümmert sich im spanischen, französischen und portugiesischen Sprachraum darum, den Bekanntheitsgrad und die Anzahl der eingestellten Designprojekte zu erhöhen. Die Partner nutzen die Möglichkeiten des Web 2.0, um die Plattform mit kleinem Budget nach vorne zu bringen. Es wird gebloggt, gepostet und getwittert was das Zeug hält.

designenlassen.de - Marktplatz für Kreativdienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) Kleestraße 21-23 90461 Nürnberg

Tel. 0911-23985230 E-Mail:

Geschäftsführer: Michael Kubens und Eugen Sobolewski

Pressekontakt: Michael Kubens

designen lassen ist der europäische Internet-Marktplatz für Kreative und Designer. Kleine Unternehmen und Start-Ups können auf der Internetseite Ihre Designprojekte ausschreiben. Designer aus der Community machen hierzu Vorschläge. Am Ende kürt der Auftraggeber einen Gewinner, der siegreiche Designer erhält dann das vorher ausgelobte Preisgeld.


Marken registrieren für kleines Geld: Neue Onlineplattform bietet Service für kleine und mittlere Unternehmen

Pressemitteilung von: Kanzlei markenrecht.EU


openPR Kleine und mittlere Unternehmen verzichten oft darauf, schützenswerte Marken registrieren zu lassen. Sie scheuen das hohe Kostenrisiko: Je nach Umfang der Schutzrechte, die beantragt werden sollen, werden da schon mal 1800 EUR pro Antrag fällig. Hinzu kommen die Kosten für umfangreiche Markenrecherchen - gibt es zum Beispiel Unternehmen, die den Markennamen bereits besetzen? Existieren ähnliche Marken, für die eine Verwechslungsgefahr besteht? Allein diese Nachforschungen verschlingen häufig viel Zeit und Geld. Wenn es dann - nach aufwendiger Recherche - doch nicht möglich ist, seine Marken registrieren zu können, steht das Unternehmen mit leeren Händen da - sein Aufwand war “für die Katz´”. Eine ganz neue Lösung bietet die Internetplattform www.markenschutz-direkt.de: Hier können Unternehmer und Selbständige online eine Markenrecherche in Auftrag geben. Verläuft diese erfolgreich, können sie gleich ihre Marken registrieren lassen - die angeschlossene Rechtsanwaltskanzlei markenrecht.EU® aus Berlin nimmt auch diese Aufträge online entgegen. Dieser online-Auftrag zur Markenanmeldung ist deutlich kostengünstiger als die “klassische” Vorgehensweise: Ersparnisse bis zu 1000 EUR pro Fall sind durchaus drin. Der Antragsteller kann zwischen verschiedenen Dienstleistungspaketen wählen - von der einfachen Markenrecherche “light” für 9 EUR bis zur kompletten Marken-Anmeldung im “Komfort”-Paket für 599,00 EUR. Mit diesem Paket können Gewerbetreibende sogar EU-weit ihre Marken registrieren - komplexe Recherchen und individuelle Beratung durch einen versierten Markenanwalt der Kanzlei markenrecht.EU® inklusive. Sogar Geld zurück gibt es: Gelingt es wegen bestehender Schutzrechte anderer oder aus juristischen Gründen nicht, bestimmte Marken registrieren zu lassen, so erhält der Antragsteller einen Teil der Gebühr zurück. “Endlich können auch kleinere Unternehmen ohne großes Kostenrisiko ihre Marken registrieren lassen”, so die Seitenbetreiber von www.markenschutz-direkt.de. “Damit decken wir ein dringendes Bedürfnis vieler Gewerbetreibender ab, die sonst auf Markenschutz einfach verzichten würden “. Dem kommen die Angebote für Markenrecherche in verschiedenen Preisklassen entgegen: Neben einer ganz einfachen Recherche, ob die Marke, die angemeldet werden soll, schon existiert, bietet die Plattform auch komplexe Recherchen nach internationalen Wortmarken sowie Firmennamen etc. an - gleich mit Kurzbericht und einer Bewertung der Chancen und Risiken. “Diese Service-Leistungen sollten Klienten in Auftrag geben, bevor sie offiziell ihre Marken registrieren lassen”, so ein Vertreter der Seitenbetreiber. “Hierdurch sparen sie Kosten und gehen nicht das Risiko ein, ältere Markenrechte zu verletzen.” Fällt das Ergebnis der Recherche positiv aus, so werden die Kosten der Recherche auf die Gebühren für die anschließende Anmeldung der Marke teilweise angerechnet. “Die Interessenten haben das Angebot schon sehr gut angenommen”, freuen sich die Anwälte. Sie erwarten im Zuge der Wirtschaftskrise weitere Nachfrage nach preiswertem Markenschutz. “Das Thema “Marken registrieren” ist hochaktuell, denn eine gute Marke erhöht den Wert eines Produktes oder gar eines ganzen Unternehmens enorm”, so die Fachleute. “Nicht umsonst sind die Inhaber bekannter Marken strikt darauf bedacht, dass keine Verwechslungen oder gar Kopien ihrer Marke in Umlauf gelangen. Daher auch die vielen Abmahnungen und Prozesse, über die in Internet-Foren und in der Fachpresse so oft berichtet wird.” Wer darüber nachdenkt, zu günstigen Konditionen seine Marken registrieren zu lassen, findet auf der Internetseite www.markenschutz-direkt.de das Angebot seiner Wahl. Die Seite ist als einfach zu bedienender Online-Shop aufgebaut: Der User klickt auf das Angebot, das ihn interessiert, und erhält in einem Pop-Up-Fenster eine eingehende Erklärung, was das Leistungspaket alles umfasst. Entspricht das gewählte Paket den Vorstellungen des Kunden, kann er sofort online die erforderlichen Daten für seinen Auftrag eingeben und ihn abschicken. Per E-Mail erhält der Klient anschließend seine Auftragsdaten und eine Rechnung, die er sofort per Überweisung oder auch mit PayPal™ bezahlen kann. Nach Eingang seiner Zahlung werden die erforderlichen Recherchen angestellt und je nach Leistungspaket wird daraus ein Kurzbericht, den der Interessent als PDF-Datei zugestellt bekommt. Abhängig vom Ergebnis der Nachforschungen steht dem Klienten nun frei, Marken registrieren zu lassen oder - falls bereits ältere Schutzrechte ermittelt wurden - abzuwarten und einen neuen Markennamen zu kreieren. Die Betreiber hoffen, dass so auch Kleinunternehmer ihre Chancen auf effektiven Markenschutz besser wahrnehmen können und dabei Kosten und Risiken gering halten.

Ansprechpartner: RA Michael Plüschke Friedrichstr. 90, 10117 Berlin Tel.: 030/20253175

markenrecht.EU ist eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Berlin im Bereich gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Die Kanzlei berät zu Fragen des Markenschutzes, Designschutzes sowie sonstigen Leistungsschutzrechten und übernimmt damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbesorgungen wie Markenanmeldung, Geschmacksmusteranmeldung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung von Schutzrechten.