Gebrauchsmuster und Patentanmeldung
(:title Gebrauchsmuster- und Patentanmeldung:)
(:toc:) Zeitpunkt der Einreichung Die Strategie, wann die Anmeldung eingereicht werden sollte, ist natürlich vom Einzelfall abhängig. Es sollte möglichst viel Arbeit vor der Anmeldung erledigt werden, soweit dies die [Geheimhaltung] erlaubt. Aber es gibt auch [Erfindungen.ErfindungenImNetz|Erfindungen], deren Entdeckung durch den Fortschritt der Technik "in der Luft lagen" - bei denen es nur eine Frage der Zeit war, dass sie entwickelt wurden. Da sollte dann schnell reagiert werden. Es bietet sich dabei auch die kostenlose Möglichkeit einer [Null-Euro-Anmeldung] an. Die Möglichkeit, dass ein anderer zufällig die gleiche Erfindung anmelden könnte, muss jeder selbst "riskieren", aber solange verschiedene Phasen, wie Recherche, Beratung, Bau eines Prototypen, etc. im [Geheimhaltung|geheimen] getätigt werden können, erweist es sich meist als sinnvoll, soviel wie möglich vor der Anmeldung zu erledigen, denn innerhalb der einjährigen [Prioritätsfrist], die mit der Anmeldung beginnt, gibt es sehr viel zu tun - und die Zeit ist knapp!
Die Anmeldung kann durch einen Gebrauchsmusterantrag, einen Patentantrag oder einer [Null-Euro-Anmeldung] eingereicht werden. Innerhalb eines Jahres müssen alle Folgeanmeldungen eingereicht werden. Zum Beispiel ein Patent falls die Erstanmeldung ein Gebrauchsmuster war, oder/und ein [Auslandsanmeldung|PCT oder seperate Auslandsanmeldungen].
Anmeldung durch den Patentanwalt Durch die professionelle Ausarbeitung der Anmeldung durch einen Patentanwalt hat man einerseits die Gewähr, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind und dass die Anmeldung incl. einer umfangreichen Beschreibung und der nicht leicht zu formulierenden Ansprüche optimal ausgearbeitet werden. Außerdem kümmert sich der Patentanwalt um den fristgerechten Schriftverkehr mit dem Patentamt und sorgt dafür, dass man in keine juristischen Fallen tappt. Andererseits können die [Patentanwaltskosten] einen großen Umfang erreichen, der so manche Erfinder zu einer eigenen Ausarbeitung zwingt.
Anmeldung durch den Erfinder Hierzu ist es erforderlich, dass man sich mit den Regeln und Vorgaben des jeweiligen [Schutzrechte|Schutzrechts] vertraut macht. Es gibt Merkblätter, die nach telefonischer Anfrage kostenlos vom Patentamt zugesendet werden. Die Anmeldeunterlagen können aber auch heruntergeladen werden. Zudem ist es sehr hilfreich, die Merkblätter mit einigen verschiedenen Patentanmeldungen von ähnlichen Erfindungen zu vergleichen. So kommt man eher dahinter, worauf es bei der Form, der Formulierung und des Inhalts ankommt. Es besteht auch die Möglichkeit einer [Null-Euro-Anmeldung], die kostenlos beim Patentamt eingereicht werden kann, einen vorläufigen Schutz bewirkt und trotzdem zum Verkauf angeboten werden kann.
Vorraussetzung Wenn eine Erfindung [Neuheitsschädlichkeit|neu] ist, auf einem "erfinderischen Schritt" beruht und gewerblich anwendbar ist, kann sie grundsätzlich sowohl als Gebrauchsmuster als auch als Patent geschützt werden. Die erforderliche Erfindungshöhe ist zu beachten! Technische und chemische Verfahren können zwar patentiert werden, aber ein Gebrauchsmusterschutz ist dafür nicht möglich. Ob ein [GebrauchsmusterOderPatent|Gebrauchsmuster oder Patent] als Schutzart gewählt werden sollte, hängt ansonsten von weiteren verschiedenen Faktoren ab, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Das Gebrauchsmuster ist einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Patent zu bekommen, aber die Gefahr, dass es angegriffen und gelöscht wird, ist höher. Das wirkt sich natürlich auch auf seinen Verkaufswert aus.
Wegen der eigenständigen Definition des Neuheitsbegriffs ist ein Gebrauchsmuster eventuell eine wertvolle Ergänzung zum Patent. Ein Patent kann innerhalb der [Prioritätsfrist] auch aus einem Gebrauchsmuster oder einer [Null-Euro-Anmeldung] heraus angemeldet werden.
Im Ausland kann ein Gebrauchsmuster innerhalb [Prioritätsfrist|eines Jahres] auch aus einem Patent abgeleitet werden.
Eine Anmeldung kann per Post, per Fax aber natürlich auch persönlich dem Patentamt zugestellt werden. Mit einem "Lochstempel" versehen bekommt man schließlich eines der Antragsblätter zurück. Das Datum dieses Stempels ist das Anmeldedatum. Ab diesem Zeitpunkt beginnt unter anderem die [Prioritätsfrist|Prioritätsfrist]. Wird die fällige [DPMA Gebühren|Gebühr] nicht bezahlt, so wird der Antrag zur [Null-Euro-Anmeldung].
Im Falle einer Gebrauchsmusteranmeldung wird es sich immer als zweckmässig herausstellen, die Unterlagen gleich in einer Form zu gestalten, die auch bei der Einreichung eines Patents gefordert wird. Die einzelnen Punkte stellen keinen erhöhten Arbeitsaufwand dar, jedoch wäre der Arbeitsaufwand enorm, müsste man für einen eventuell nachfolgenden Patentantrag alle einzureichenden Unterlagen nochmals überarbeiten und umgestalten.
Anmeldeunterlagen... ...für die Gebrauchsmusteranmeldung:
Antrag, Schutzansprüche, Beschreibung und gegebenenfalls Zeichnungen
...für die Patentanmeldung:
Antrag, Patentansprüche, Beschreibung, gegebenenfalls Zeichnungen und Zusammenfassung
Die einzelnen Bestandteile müssen immer mit einem neuen Blatt beginnen. Die Schutzansprüche/Patentansprüche werden pro Anspruch nummeriert und die Beschreibung ist mittig unten auf jedem Blatt zu nummerieren. Die gesamten Anmeldeunterlagen eines Gebrauchsmusters sind in 2-facher Ausführung, die eines Patents in 3-facher Ausführung einzureichen.
Zu verwenden sind weiße DIN A4 - Blätter im Hochformat, die nur einseitig und mit 1 1/2-Zeilenabstand zu beschriften sind. Oben und links sind mindestens 2,5 cm; rechts und unten sind mindestens 2,0 cm Abstand einzuhalten. Es ist zudem ausschließlich Maschinenschrift gefordert. Die zu verwendenden festen, nicht durchscheinenden Blätter dürfen nicht geknickt, gefaltet oder eingerissen sein. Änderungen oder Radierungen dürfen auch nicht zu erkennen sein. Die mindestens 0,21 cm (Schriftgrad mind. 10 besser 12) großen Schriftzeichen müssen schwarz sein und die Schriftart muss sauber von einander getrennte Buchstaben aufweisen (z.B. Arial oder Verdana, etc.)
Es gibt Merkblätter, die nach telefonischer Anfrage kostenlos vom Patentamt zugesendet werden. Diese können aber z.B. auch hier heruntergeladen werden.
- (>Formulare,Merkblätter >Gebrauchsmuster >G 6181/2.05 =Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder)
- (>Formulare,Merkblätter >Patente >P 2791/6.05 =Merkblatt für Patentanmelder)
Hier gibt es eine weitere Informationsseite.
Antragsformular
- Gebrauchsmuster Antragsformular (G 6003/6.04 >Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters)
- Patent Antragsformular (P 2007/2.05)
Ansprüche In den Schutzansprüchen/Patentansprüchen wird festgelegt, was an der Erfindung neu ist, und wofür konkret Schutz begehrt wird.
Als links platzierte Überschrift wird das Wort "Schutzansprüche:" bzw. "Patentansprüche:" unterstrichen. Von der Voreinstellung des Zeilenabstands "1 1/2" ausgehend, folgt eine Leerzeile dann beginnt man mit dem Hauptanspruch...
Die Ansprüche sind fortlaufend pro Anspruch zu nummerieren...
Beschreibung In der Beschreibung muss zum einen auf den bekannten Stand der Technik eingegangen werden, zum anderen müssen Aufbau und Vorteile der eigenen Erfindung geschildert werden. Eine umfangreiche Beschreibung der Erfindung ist wichtig, da es nicht zulässig ist, die ursprüngliche technische Offenbarung später zu erweitern! Kommt man noch vor Begleichung der [DPMA Gebühren|Gebühren] darauf, die Beschreibung fehlerhaft eingereicht zu haben, sollte man lieber eine neue Anmeldung unter Bezug auf die Priorität (Anmeldedatum der ersten Anmeldung) einreichen, darin sind Ergänzungen möglich. Wurde dagegen die Gebühr schon beglichen, kann der Beschreibung nichts mehr hinzugefügt werden. Die Schutzansprüche hingegen können innerhalb der [Prioritätsfrist] noch erweitert werden, soweit sie aus dem Inhalt der Beschreibung heraus zu bilden sind. Wenn der Beschreibung keine entsprechenden Inhalte zu entnehmen sind, können auch keine Schutzansprüche bzw. Patentansprüche daraus gebildet werden.
Die Beschreibung beginnt mit der unterstrichenen Bezeichnung der Erfindung. Diese kann mittig oder links platziert werden (Das Wort "Beschreibung" ist auf dem Blatt überflüssig).
Von der Voreinstellung des Zeilenabstands "1 1/2" ausgehend folgt eine Leerzeile dann beginnt der Text....
Zeichnung Eine Zeichnung muss nicht eingereicht werden, soweit die Erfindung ausreichend beschrieben werden kann.
Die Mindestränder sind bei den Zeichnungen teilweise erweitert. Der obere und linke Rand bleibt mit 2,5 cm den sonstigen Unterlagen gleich. Aber der rechte Seitenrand darf sich auf 1,5 cm verjüngen und der untere Rand sogar auf 1 cm.
Für die Zeichnung darf das Blatt auch im Querformat verwendet werden. Die gesamte Fläche einer Zeichnung darf maximal 26,2 cm x 17 cm groß sein. Die Linien müssen intensiv schwarz sein und müssen ein Scannen und Verkleinern ohne Verluste erlauben.
Es dürfen Ansichten, Schnittzeichnungen, perspektivische Zeichnungen und sogar Explosionsdarstellungen verwendet werden. Querschnitte müssen schraffiert werden, die Schraffierungen dürfen aber die Erkennbarkeit der Bezugszeichen und Führungslinien nicht beeinträchtigen. Freihandlinien sind nicht erwünscht.
Für Zeichnungen verwendete Buchstaben und Ziffern müssen mindestens 0,32 cm hoch sein. Sie dürfen keine Erläuterungen enthalten, ausgenommen unentbehrliche Angaben, wie "Wasser", "Dampf", "offen", "zu", Schnitt nach A-B, etc.
Der Inhalt soll möglichst keine Bezugnahmen, wie z.B. "wie beschrieben in Teil...der Beschreibung" oder "wie in Abbildung...der Zeichnung dargestellt" enthalten. Jedoch wird eine Mindestbezeichnung, wie z.B. "(Fig.2/12)" vorrausgesetzt.
Zusammenfassung Eine Zusammenfassung wird für Patent bzw. PCT gefordert, nicht aber für ein Gebrauchsmuster.
Die Form der Zusammenfassung ist die gleiche wie die der Beschreibung, jedoch soll an der Stelle der Beschreibung der Erfindung das unterstrichene Wort "Zusammenfassung:" stehen.
Die Zusammenfassung soll aus nicht mehr als 1500 Zeichen bestehen. Das ist bei dem vorgegebenen Zeilenabstand von 1 1/2 eine gute halbe Seite.
Nach Möglichkeit sollte sich die Mindestbezeichnung auf die, der Zusammenfassung hinzuzufügenden Zeichnung beziehen, wobei hier keine Figur mehr zu bezeichnen ist, sondern nur die Nummerierung des Details z.B. "(12)".
Die Zeichnung der Zusammenfassung kann im Hochformat 8,1 cm x 9,4 cm und im Querformat 17,4 cm x 4,5 cm betragen.
Eintragung des Schutzrechts Das Eintragungsverfahren des Gebrauchsmusters ist durchschnittlich nach 3 bis 4 Monaten abgeschlossen.
Das Eintragungsverfahren eines Patents ist in der Regel nach 2 Jahren abgeschlossen, es kann jedoch auch wesentlich länger dauern. (Aussage des Patentamts)
Weblinks
Gründer- und KMU-Initiative - Patentanmeldung wird mit bis zu 8.000 Euro gefördert
Pressemitteilung von: VEND consulting GmbH
openPR - Die Anmeldung von Patenten, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern können sich Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen direkt bezuschussen lassen.
Das vom Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) initiierte Programm „SIGNO Unternehmen“ hat das Ziel, die Innovationstätigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu intensivieren, das Wissen über Gewerbliche Schutzrechte/ Informationen zu verbreiten sowie die wirtschaftliche Vermarktung von Erfindungen zu forcieren.
Folgende Aktivitäten können hierbei über einen Zeitraum von 18 Monaten gefördert werden: • Recherche zum Stand der Technik (mit bis zu 800 Euro) • Kosten-Nutzen-Analysen (mit bis zu 800 Euro) • Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (mit bis zu 2.100 Euro) • Vorbereitungsaktivitäten zur Verwertung von Schutzrechten (mit bis zu 1.600 Euro) (insb. Geschmacksmuster bzw. Markenanmeldung) • Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland (mit bis zu 2.700 Euro)
Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetriebe und Unternehmensgründer, des produzierenden Gewerbes und der Landwirtschaft, mit Geschäftssitz und Produktionsstätte in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Der Zuschuss wird in Höhe von 50% zu den jeweiligen Kosten gewährt, pro Unternehmen insgesamt maximal 8.000 Euro.
Ausführliche Informationen zum Programm selbst sowie über Antragsmodalitäten und Partner finden Sie unter folgender Internetadresse: www.signo-deutschland.de/unternehmen/content/foerderangeb…
Als Beratungsunternehmen unterstützt die VEND consulting GmbH ihre Kunden durch die Beratung auf den Punkt insbesondere bei den Themen Innovationsmanagement, Businessplan und Schutzrechtsstrategien. Hier greifen wir auf jahrlange Erfahrung sowie auf ein großes Netzwerk an Organisationen zurück.
Gerne steht Ihnen auch unserer Ansprechpartner Dr. Alexander Brem bei Fragen persönlich zur Verfügung.
Dr. Alexander Brem, Geschäftsführer der VEND consulting GmbH
VEND consulting GmbH Burgschmietstr. 2-4 90419 Nürnberg
Telefon +49 (0) 911 373 000 10 Fax +49 (0) 911 373 000 29 Web vend consulting
Mail Ansprechpartner: Oliver Vollrath
Die VEND consulting GmbH bietet eine marktorientierte Unternehmensberatung, die aus einer prozessorientierten Perspektive Beratung nicht nur auf den Punkt bringt, sondern sie auch effizient umsetzt. Ziel der Beratung ist primär die Implementierung effektiver und zeitgleich effizienter Prozesse auf Basis derer nachhaltige Wettbewerbsvorteile generiert werden können.
Das Unternehmen und die Marke VEND stehen für innovative Techniken und wissenschaftlich fundierte Methoden in den Bereichen der strategischen Geschäftsfeldentwicklungen (Business Development & Finance), der Kundenwirtschaft sowie des Prozess- und Projektmanagements.
Schlagwörter: Patente, Gebrauchsmuster, Anmeldung