Auslandsanmeldung
Voraussetzung Wie auch in Deutschland besteht in den [Infos.PatentämterWeltweit|meisten Staaten] die Voraussetzung, dass der Anmelder bzw. der Patentanwalt einen Wohnsitz in dem entsprechenden Staat vorweisen kann, die Auflagen sind in den verschiedenen Staaten sehr unterschiedlich.
PCT Mit einem PCT (Patent Cooperation Treaty) kann man die Zeit auf gesamt 30/31 Monate seit dem Anmeldedatum verlängern, in der die verschiedenen Auslandsanmeldungen getätigt werden müssen. Es muss ebenso wie ein nationales Gebrauchsmuster / Patent oder eine einzelne Auslandsanmeldung innerhalb der [Prioritätsfrist] von 12 Monaten seit der ersten Anmeldung beantragt werden!
- PCT-Schulung Unterlagen zur PCT-Schulung
- WIPO World Intellectual Property Organization
- WIPO - PCT Resources
- PCT Applicant's Guide Auflistung der einzelnen Staaten
- Patentanwaltskanzlei Bungartz zu PCT
Info-Links zur Anmeldung in USA
- Patentamt der USA
- United States Patent and Trademark Office (USPTO) PCT Leitfaden für USA - (englisch / PDF-Datei)
- In dem deutschsprachigem US Patent Wiki finden sich ausführliche Informationen zum Anmelden von Patenten in den USA.
Vermarktungsmöglichkeiten im Ausland
- inventor.hu Ungarische Auflistung einiger internationaler Erfindermessen (englisch)
Schlagwörter: Auslandsschutz, PCT