Auslandsanmeldung

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Voraussetzung Wie auch in Deutschland besteht in den [Infos.PatentämterWeltweit|meisten Staaten] die Voraussetzung, dass der Anmelder bzw. der Patentanwalt einen Wohnsitz in dem entsprechenden Staat vorweisen kann, die Auflagen sind in den verschiedenen Staaten sehr unterschiedlich.

PCT Mit einem PCT (Patent Cooperation Treaty) kann man die Zeit auf gesamt 30/31 Monate seit dem Anmeldedatum verlängern, in der die verschiedenen Auslandsanmeldungen getätigt werden müssen. Es muss ebenso wie ein nationales Gebrauchsmuster / Patent oder eine einzelne Auslandsanmeldung innerhalb der [Prioritätsfrist] von 12 Monaten seit der ersten Anmeldung beantragt werden!

Info-Links zur Anmeldung in USA

Vermarktungsmöglichkeiten im Ausland

  • inventor.hu Ungarische Auflistung einiger internationaler Erfindermessen (englisch)

Schlagwörter: Auslandsschutz, PCT