Arbeitnehmer Erfindung

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Meldepflicht Dem Arbeitnehmererfindungsgesetz unterliegen die Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst, sowie von Beamten und Soldaten. Eine patentfähige oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurde und auf Erfahrungen oder Arbeiten des Arbeitgebers beruht, ist eine "Diensterfindung" und muss vom Arbeitnehmer seinem Chef gemeldet werden. Ob die Erfindung während der Dienstzeit oder in der Freizeit gemacht wurde ist dabei unerheblich.

Ein Arbeitgeber kann für eine Diensterfindung unbeschränkt oder beschränkt einen Anspruch geltend machen, wenn er das nicht macht, ist die Erfindung frei. Wenn er die Erfindung des Arbeitnehmers aber nutzen möchte, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch, der - unterschiedlich gestaffelt - im Einzelfall zu prüfen ist.

Vergütung

Gesetze

Links


Schlagwörter: Arbeitnehmererfindung, Recht und Gesetz