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Für Trigema-Produkte gilt „Made in Germany“

Freitag, 17. Juni 2011

Pressemitteilung von: Ja zu Deutschland e.V.
Ja zu Deutschland e.V. vergibt sein Zertifikat „Made in Germany“ an schwäbischen Textilhersteller

Oldenburg, 16. Juni 2011: Ja zu Deutschland e.V. hat jetzt Produkte des schwäbischen Textilherstellers Trigema mit dem Zertifikat „Made in Germany“ ausgezeichnet. Damit ist die Trigema Inh. W. Grupp e.K. nach dem Keramikproduzenten Römertopf Keramik das zweite Unternehmen überhaupt, das das neu entwickelte Zertifikat des Vereins Ja zu Deutschland e.V. erhält. Das Zertifikat sowie das Siegel übergab die Vorsitzende des Vereins „Ja zu Deutschland e.V.“, Gabriele Schmieder, gestern am Unternehmensstandort Burladingen an Wolfgang Grupp, Inhaber der Trigema Inh. W. Grupp e.K.

Das Zertifikat bestätigt, dass die zertifizierten Produkte eine Wertschöpfungstiefe von mehr als 50 Prozent im Herkunftsland Deutschland aufweisen. Der, nach eigenen Angaben, größte Hersteller von Sport- und Freizeit-Bekleidung in Deutschland produziert ausschließlich in Deutschland und verwendet nur Garne, die ebenfalls in Deutschland oder aber in der Europäischen Union hergestellt werden. Inhaber Wolfgang Grupp, seit langem prominenter „Werber“ für den Erhalt des Standortes Deutschland, sieht seine Unternehmensphilosophie durch die jetzt erfolgte Zertifizierung bestätigt. „Eine der wesentlichen Aufgaben von uns Unternehmern ist es, für den Erhalt des Standortes Deutschland einzutreten. Es dürfen nicht noch mehr Arbeitsplätze in Deutschland abgebaut werden. Regelmäßig wird Trigema für seine Innovationsstärke und sein soziales Engagement ausgezeichnet. Ein Beweis dafür, dass wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftliche Verantwortung sich nicht ausschließen“, so Grupp.
Seit Januar dieses Jahres vergibt Ja zu Deutschland e.V. sein Zertifikat sowie sein Siegel „Made in Germany“ nur noch für Wirtschaftsgüter, die von Unternehmen hergestellt werden, die sich eindeutig zum Standort Deutschland bekennen, im Internetportal des Vereins registriert sind und die im Rahmen eines intensiven Audits eine Wertschöpfungstiefe von mehr als 50 % produkt- und herstellungsbezogen im Herkunftsland Deutschland aufweisen können.

Das Audit wird von einem externen Auditspezialisten auf Basis strenger, vom Verein entwickelter Kriterien durchgeführt. “Made in Germany” ist keine schutzfähige Bezeichnung. Mit der Zertifizierung und der Vergabe seines Siegels will Ja zu Deutschland e.V. einen Beitrag für mehr Transparenz, Glaubwürdigkeit und Wertigkeit im Sinne der Verbraucher leisten. Dies ist ein klares Bekenntnis des Vereins Ja zu Deutschland e.V. und aller zertifizierten Unternehmen zu einem seriösen Herkunftsnachweis und gegen eine willkürliche Verwendung der Bezeichnung „Made in Germany“. „Wir freuen uns, mit Trigema ein Unternehmen zertifizieren zu können, das seit langem sehr bewusst und offensiv für soziale und wirtschaftliche Verantwortung und für den Erhalt des Produktionsstandortes Deutschland eintritt. Das Ergebnis, das Trigema im Audit erzielt hat, bestätigt dies“, erklärt Gabriele Schmieder, Vorsitzende des Vereins Ja zu Deutschland e.V..

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Kontakt:
Alexandra Hebestreit
Ja zu Deutschland e.V.
Tel.: 04 41 / 36 18 44 13
Email:

Über „Ja zu Deutschland e.V.“
Der Verein “Ja zu Deutschland e.V.” bietet eine zentrale Plattform für Unternehmen, die in Deutschland produzieren und sich somit eindeutig zum Wirtschaftsstandort Deutschland bekennen. 2006 als Initiative gegründet, agiert „Ja zu Deutschland“ seit Juni 2010 als eingetragener Verein. Kern des Vereins ist sein Internetportal „www.ja-zu-deutschland.de“. Hier kön-nen sich Firmen, die in Deutschland hergestellte Produkte anbieten, in die bereitgestellte Produkt- und Firmendatenbank eintragen und sich dort präsentieren. So können interessierte Verbraucher gezielt nach solchen Produkten suchen und sich über die Unternehmen informieren, die hinter diesen Produkten stehen. Inzwischen haben mehr als 800 Unternehmen mit ihrem Eintrag ihr klares Bekenntnis zum Standort Deutschland gegeben.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.ja-zu-deutschland.de

„Germany“ = „Made in Germany“?

Donnerstag, 07. Mai 2009

Pressemitteilung von: RA Axel Mittelstaedt, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz
(openPR) – Die Qualität ist ein wichtiger Faktor, um die Kaufentscheidung potentieller Kunden in Richtung des eigenen Produkts leiten zu können.

Oftmals gilt der Herstellungsort schon als Qualitätsmerkmal, weshalb viele Hersteller mit der bekannten Angabe „Made in Germany“ werben. Dies ist ausschließlich zulässig, wenn die Produkte auch tatsächlich in Deutschland produziert werden.

Doch auch an die Angabe „Germany“ sind die gleichen Voraussetzungen geknüpft, wie das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 3-12 O 55/08) am 07.11.2008 feststellte.

So erwecke die Angabe „Germany“ beim Verbraucher den gleichen Eindruck wie „Made in Germany“, es wird also davon ausgegangen, dass das Produkt in Deutschland hergestellt wird.

Das LG Frankfurt musste in einer Sache entscheiden, in der ein Hersteller in seinem Groß- und Einzelhandelskatalog mit dem Aufdruck „Rostfrei … Germany“ warb.
Die Richter sahen dies als wettbewerbswidriges Verhalten an, da die Messer unstreitig nicht in Deutschland produziert wurden.

So muss das Unternehmen nun entweder die Produktion tatsächlich nach Deutschland verlagern oder von der Werbung mit „Germany“ Abstand nehmen, um einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bei Zuwiderhandlung zu entgehen.

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Fazit:
Werben Sie mit geographischen Angaben nur, wenn Ihre Produkte auch wirklich am angegebenen Ort hergestellt werden!
Bei Unklarheiten sollte ein spezialisierter Anwalt konsultiert werden, um wettbewerbsrechtliche Verstöße zu vermeiden.

© RA Axel Mittelstaedt 2009, Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, www.designvocat.com

Rechtsanwalt Mittelstaedt – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

RA Axel Mittelstaedt
Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.designvocat.com
Email: info(at)designvocat.com

Die Kanzlei Mittelstaedt ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht.
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster