Gerichtsentscheidung verbessert Designschutz in den USA
Freitag, 03. Oktober 2008| Pressemitteilung von: Smartpat PLC |
| (openPR) – „Durchschnittlicher Betrachter“ bestimmt Schutzumfang eines US Design Patents
Eine einstimmige Entscheidung des amerikanischen „Court of Appeals for the Federal Circuit“ stärkt den Schutzumfang von Design Patenten (äquivalent dem deutschen Geschmacksmuster) in den USA. Das für alle Patentstreitigkeiten zuständige Berufungsgericht wandte sich in einer Entscheidung vom 22. September von der bisherigen engeren Schutzumfangsdefinition auf Basis einer Neuheitsanalyse ab. Stattdessen bestimmt sich der Schutzumfang eines US-Geschmacksmusters zukünftige nach einem durchschnittlicher Betrachter („ordinary observer“). Einem Nachahmer ist es verboten, ein durch ein Design Patent geschütztes Produkt so nachzuahmen, daß ein durchschnittlicher Betrachter die beiden Produkte als „substantiell das selbe“ ansehen würde. Ads_BA_conditionalAD(‘CAD’);
Smartpat PLC Pressekontakt: Smartpat PLC ist eine junge US Patentkanzlei unter deutscher Leitung. Gegründet von US Patent Agent Axel Nix spezialisiert sich das Unternehmen auf die Vertretung deutscher Unternehmen bei der Patentanmeldung in den USA. Zu den Leistungen gehören die Ausarbeitung von Patent- und Geschmacksmusteranmeldungen, Patentrecherchen und die Beratung europäischer Unternehmen hinsichtlich ihrer Patentstrategie im US Markt. Smartpat verfolgt dabei das Ziel, als effizientes Dienstleistungsunternehmen seinen Klienten einen kostenoptimalen Schutz deren geistigen Eigentums zu bieten. Weitere Informationen im Web unter www.smartpat.net . |



