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Bundestag beschliesst modernes Patentrecht – BMJ Newsletter

Freitag, 29. Mai 2009

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen. Das Gesetz verbessert die Rechtslage bei der Anmeldung von Patenten und Marken und vereinfacht das Rechtsmittelsystem.

“Mit dieser Novelle stärken wir den Patentstandort Deutschland nachhaltig. Die Anmeldung von Patenten wird vereinfacht, bei Streitigkeiten können die Gerichtsverfahren schneller ablaufen. Wir rechnen damit, dass die Berufungsverfahren in Patentsachen künftig nur noch halb so lange dauern werden wie bisher. So wissen die Beteiligten und die Öffentlichkeit schneller, ob eine Erfindung patentgeschützt ist oder nicht. Die Reform kommt der gesamten Wirtschaft zu Gute, die auf Erfindungen als Rohstoff der Wissensgesellschaft angewiesen ist. Ein wirksamer und effizienter Rechtsschutz für Erfindungen hilft unserer Wirtschaft, ihr Innovationspotential voll auszuschöpfen und Arbeitsplätze zu schaffen. Darauf kommt es gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten an”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Kernstück des Gesetzentwurfs sind Verbesserungen beim sog. Nichtigkeitsverfahren. In diesem Verfahren wird gerichtlich überprüft, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde.

  • In der ersten Instanz vor dem Bundespatentgericht muss das Gericht die Parteien künftig ausdrücklich auf Fragen hinweisen, die für die gerichtliche Entscheidung erheblich sind, aber von den Parteien in ihren bisherigen Schriftsätzen an das Gericht noch nicht ausreichend erörtert wurden. So wissen die Parteien besser, worauf es dem Gericht ankommt, und sie können ihren weiteren Vortrag auf das Wesentliche konzentrieren. Durch eine Fristsetzung werden Gegner und Gericht vor überraschendem neuen Vortrag geschützt, der bisher in vielen Fällen erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegt wurde. Das hat häufig zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer geführt.
  • Auch das Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof soll künftig schneller ablaufen. Angestrebt ist eine Halbierung der Verfahrensdauer von derzeit mehr als vier Jahren. Bisher muss im Berufungsverfahren regelmäßig ein Sachverständiger bestellt werden, was sehr zeitaufwändig ist. Nach der Reform soll das nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein. Nach dem geltenden Verfahrensrecht eröffnet die Berufung in Patentnichtigkeitsverfahren eine vollständige neue Instanz; das heißt der gesamte Stoff der ersten Instanz muss erneut verhandelt werden. Künftig wird sich die Berufung darauf konzentrieren, die Entscheidung der ersten Instanz auf Fehler zu überprüfen, so wie es sich in der Zivilprozessordnung bewährt hat. Patentinhaber, Konkurrenten und Öffentlichkeit erhalten damit schneller Klarheit, ob die patentierte Erfindung geschützt ist oder nicht.

Auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen, die etwa 80 Prozent aller Erfindungen ausmachen, wird vereinfacht. Zielsetzung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen ist es, die Zuordnung der im Arbeitsverhältnis entstandenen Erfindung zum Arbeitgeber sicherzustellen und dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung dafür zu gewähren. Bisher mussten Arbeitgeber und angestellter Erfinder dafür mehrere Erklärungen mit unterschiedlichen Fristen austauschen. Diese Formalien haben in der betrieblichen Praxis immer wieder zu Fehlern geführt. In Zukunft soll eine sog. Inanspruchnahmefiktion gelten: Danach gehen Arbeitnehmererfindungen vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über, wenn dieser die Erfindung nicht vorher freigibt. “In der Sache bleibt es aber bei dem bewährten Interessenausgleich: Der Arbeitgeber hat grundsätzlich einen Anspruch auf Diensterfindungen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält dafür im Gegenzug einen Vergütungsanspruch”, erklärte Zypries.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmj.de/patentrechtsmodernisierung.

Amtsübergabe beim DPMA: Rudloff-Schäffer folgt auf Schade

Donnerstag, 15. Januar 2009

Mit einem Festakt in München hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes Dr. Jürgen Schade in den Ruhestand verabschiedet und seine Nachfolgerin Cornelia Rudloff-Schäffer in ihr Amt eingeführt. Über sieben Jahre leitete der gebürtige Berliner Jürgen Schade das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Es zählt mit rund 2.500 Mitarbeitern, über 60.000 angemeldeten Patenten und über 80.000 Markenanmeldungen pro Jahr zu den weltweit größten und bedeutendsten Institutionen dieser Art.

“Jürgen Schade kann auf eine eindrucksvolle berufliche Laufbahn zurückblicken. Er war ein innovativer Behördenmanager, ein geschätzter und beliebter Präsident und Deutschlands führender Diplomat auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Mit seinem internationalen Engagement und seiner weltgewandten Art hat er sich – und damit Deutschland – ein hohes Ansehen und viel Sympathie erworben. Dank der von ihm eingeleiteten Modernisierung der Informationstechnologie in seiner Behörde können gute Ideen heute schnell zu Marken und Patenten werden. Aber: Im Deutschen Patent- und Markenamt werden Innovationen nicht nur verwaltet, sondern auch realisiert. Das Amt ist ein Musterbeispiel moderner Verwaltung und es zeigt, wie der kluge IT-Einsatz Bürgerinnen und Bürgern und Behörden zu Gute kommt. Jürgen Schade hat sich um den weltweiten Schutz des geistigen Eigentums und das Ansehen unseres Landes sehr verdient gemacht”, unterstrich Zypries die Verdienste des scheidenden Präsidenten.

Der studierte Theologe und promovierte Jurist trat 1977 in den Dienst des Deutschen Patentamtes. Damit begann eine beeindruckende Laufbahn, in der er nicht nur das Patentamt, sondern alle Facetten des Patent- und Markenrechts – sozusagen von der Pike auf – kennenlernte: Er war während seiner Laufbahn Warenzeichen-Prüfer und sammelte internationale Erfahrungen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf. Er war Referatsleiter im DPMA, Richter und Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht. 2001 wurde er in das Amt des Präsidenten des DPMA berufen.

Mit Ablauf des Jahres 2008 ist er nun in den Ruhestand getreten. Cornelia Rudloff-Schäffer ist ihm zum Jahreswechsel nachgefolgt.

“Mit Frau Rudloff-Schäffer wird eine exzellente Juristin an der Spitze des DPMA stehen, die vielfältige Erfahrungen im Deutschen Patent- und Markenamt und im Justizministerium gesammelt hat”, sagte Zypries in München.

1957 in Bad Camberg/Taunus geboren, studierte Rudloff-Schäffer Rechtswissenschaften, Politik und Publizistik und war nach dem zweiten juristischen Staatsexamen als wissenschaftliche Angestellte am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht und am Institut für gewerblichen Rechtsschutz der Ludwig-Maximilians-Universität München tätig. 1991 trat sie als Referentin in das Bundesministerium der Justiz ein und war dort zunächst für Patent- und Geschmacksmusterrecht und später für Markenrecht und das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb zuständig. 1996 wurde sie Leiterin des Referats für Rechtsfragen der neuen Technologien in den Naturwissenschaften und Bioethik. Aus der Stellung der Referatsleiterin für Markenrecht und das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb wechselte sie 2001 als Leiterin der Rechtsabteilung zum DPMA nach München. 2006 übernahm sie die Leitung der Hauptabteilung 3 für Marken und Muster. Seit 1. Januar 2009 ist sie die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes.

BMJ Newsletter § 52a Urheberrechtsgesetz wird bis zum 31. Dezember 2012 verlängert

Dienstag, 16. Dezember 2008

Nach der heutigen Zustimmung des Bundesrates ist es auch künftig zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften in schulische oder universitäre Intranets einzustellen. Diese Regelung war bis zum Ende des Jahres 2008 befristet und wird nun bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.

“§ 52a des Urheberrechtsgesetzes ist für den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland wichtig. Er erlaubt Schulen und Hochschulen, Unterricht, Forschung und Lehre besser und aktueller zu gestalten. Daher ist es gut, dass diese Regelung weitere vier Jahre erhalten bleibt. Bei einer erneuten Evaluierung im Jahr 2012 werden wir hoffentlich endgültig feststellen können, dass sich die Vorschrift in der Praxis bewährt hat und alle Rechtsinhaber auch ihre angemessene Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten”, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

§ 52a UrhG wurde durch das Erste Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 in das Urheberrechtsgesetz eingefügt und damals bis zum 31. Dezember 2006 befristet. Schulen und Hochschulen sollte mit der Neuregelung ermöglicht werden, Texte auch am Bildschirm zugänglich zu machen, die vorher beispielsweise als Kopien verteilt wurden. Den Interessen der Verwerter oder Urheber wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur Teile von veröffentlichen Werken, Werke geringen Umfangs oder einzelne Artikel aus Fachzeitschriften gegen eine angemessene Vergütung in abgegrenzte, geschlossene Netzwerke (Intranets) gestellt werden dürfen. Da die wissenschaftlichen Verleger dennoch unzumutbare Beeinträchtigungen ihres Kerngeschäfts befürchteten, wurde die Regelung zunächst befristet. Nach einer ersten Evaluierung der Praxis im Jahr 2006 war eine abschließende Bewertung der Regelung nicht möglich. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 10. November 2006 wurde die Befristung vor diesem Hintergrund um zwei Jahre verlängert.

Die letzte Evaluierung hat gezeigt, dass § 52a UrhG für die Hochschulen eine wichtige Regelung ist, die es ihnen ermöglicht, Forschung und Lehre modern und auf der Höhe der Zeit zu betreiben. Aber auch im Bereich der Schulen gewinnt die Norm zunehmend an Bedeutung. Die Erfahrungen der Schulen mit der Nutzung des Intranets waren durchgehend positiv. Das Gesetz muss aber auch in der Praxis eine angemessene Vergütung für Rechtsinhaber gewährleisten. Hier sind noch nicht alle erforderlichen Gesamtverträge zwischen Rechtsinhabern und Nutzern geschlossen. Die Verlängerung der Geltungsdauer von § 52a Urheberrechtsgesetz um vier Jahre ist daher sachgerecht. Eine dritte Evaluierung, um die der Deutsche Bundestag das Bundesministerium der Justiz gebeten hat, wird eine ausreichende Grundlage für eine abschließende Bewertung liefern.

Das Gesetz wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Gabriele Heyse, Dr. Isabel Jahn, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
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Ein Bündnis für das deutsche Recht

Montag, 27. Oktober 2008

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Justizberufe ein “Bündnis für das deutsche Recht” geschlossen. In einer gemeinsamen Erklärung haben sich Bundesnotarkammer, Bundesrechtsanwaltskammer, Deutscher Anwaltverein, Deutscher Juristinnenbund, Deutscher Notarverein, Deutscher Richterbund und das Bundesjustizministerium auf eine bessere und abgestimmte internationale rechtliche Zusammenarbeit verständigt. Alle Akteure auf diesem Gebiet sind aufgerufen, sich an diesem Bündnis zu beteiligen.

“Recht ist die Grundlage für eine friedliche Lösung von Konflikten. Es ist ein Garant für Freiheit und Demokratie. Recht schafft zudem im Wirtschaftsleben die notwendige Sicherheit für einen Wohlstand, an dem alle teilhaben können. Die Globalisierung hat auch zu einem Wettbewerb bei der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit geführt. Der Erfolg in diesem Wettbewerb und die Verbreitung der uns vertrauten Regelungsmodelle erleichtert die wirtschaftliche und politische Kooperation mit unseren Partnerländern. Jeder Unternehmer tut sich leichter, wenn er im Ausland auf ein Rechtssystem trifft, das ihm vertraut ist. Rechtsexport erhöht aber auch die Bereitschaft ausländischer Unternehmen, in Deutschland verstärkt zu investieren. Gleichzeitig tragen wir dazu bei, dass rechtstaatliche Standards wie Menschenrechte und Justizgarantien verbreitet werden – im Interesse unserer Partnerländer, aber gleichzeitig auch in unserem eigenen Interesse. Deutschland engagiert sich in vielfältiger Weise und auf verschiedenen Ebenen im Bereich der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit. Mit dem “Bündnis für das deutsche Recht” wollen wir diese Kräfte bündeln und Inhalte und Strukturen dieses Engagements besser aufeinander abstimmen.”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

In der gegenwärtigen Praxis wird die internationale rechtliche Zusammenarbeit sowohl von der Bundesregierung und den in ihrem Auftrag tätigen Organisationen als auch von Bundesländern, Kommunen und zahlreichen privaten Interessensträger betrieben. Allerdings gibt es derzeit kein einheitliches inhaltliches und organisatorisches Konzept zur Information, Koordinierung und Kooperation der beteiligten Akteure. Um Reibungsverluste zu vermeiden und die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen, haben sich heute auf dem Fachsymposium “Zukunft der deutschen internationalen rechtlichen Zusammenarbeit – Konzeption und Beitrag der Justiz” die Justizberufe und das Bundesjustizministerium auf gemeinsame Leitlinien zur Verbesserung der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit geeinigt.

Ziel künftiger Maßnahmen ist unter anderem eine bessere Außendarstellung des deutschen Rechts, indem beispielsweise deutsche Gesetze, Urteile und Lehrbücher verstärkt in fremde Sprachen übersetzt werden. Weiterhin sollen inhaltliche und geografische Schwerpunkte gebildet werden. Die deutsche Rechtsberatung im Ausland soll in Zukunft nicht mehr allein von der Nachfrage einzelner Partnerländer bestimmt werden. Die deutschen Akteure wollen mit ihren Angeboten gezielt auf interessante Partnerländer zugehen. Inhaltlich ist dabei neben der Verbreitung rechtsstaatlicher Strukturen und dem Aufbau eines funktionsfähigen Justizwesens ein verstärktes Engagement beim Wirtschaftsrecht nötig. Dabei sollen vor allem solche Länder in den Blick genommen werden, die bereits in ihrer Rechtstradition zu Deutschland eine besondere Nähe aufweisen oder an der Übernahme deutscher Rechtsgrundsätze ein besonderes Interesse zeigen. Die von der Bundesregierung angestoßenen Rechtsdialoge mit China oder Vietnam zeigen, dass die internationale rechtliche Zusammenarbeit in solchen Ländern besonders erfolgreich ist. Bedeutsam sind auch Schwerpunkte in wirtschaftspolitisch wichtigen Staaten wie zum Beispiel der Golfregion oder Zentralasiens.

Bereits jetzt haben die beteiligten Akteure konkrete Maßnahmen in den Blick genommen. Um einen besseren Informationsaustausch zu gewährleisten, wird das Bundesjustizministerium eine Datenbank errichten, in der alle deutschen Projekte der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit vernetzt werden. Weiterhin sollen die finanziellen Mittel für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) im nächsten Bundeshaushalt um 52% erhöht werden. Die deutschen Justizorganisationen beabsichtigen, im November 2008 eine mehrsprachige Broschüre zu veröffentlichen, in der die Vorzüge der deutschen Rechtsordnung dargestellt werden. Weitere Maßnahmen zur konkreten Umsetzung der beschlossenen Leitlinien sollen künftig in regelmäßigen Koordinierungstreffen der beteiligten Akteure erörtert und begleitet werden.

“Es geht nicht darum, dass am deutschen Wesen die Welt genesen soll. Unser internationales Engagement setzt auf Partnerschaft und den Respekt vor Traditionen. Aber “Made in Germany” gilt auch als Qualitätsmerkmal für das deutsche Recht. Es ist vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar. Es sorgt für einen fairen Interessensausgleich und eine angemessene Verteilung von Risiken. Unser deutsches Recht ist Teil des kontinentaleuropäischen Kodifikationsrechts. Wenn unser Rechtssystem gegenüber dem amerikanischen und britischen Common Law weltweit nicht ins Hintertreffen geraten soll, brauchen wir mehr Engagement im globalen Wettbewerb. Der Staat allein kann dies nicht leisten. Deshalb freue mich, dass die juristischen Berufsorganisationen mit uns an einem Strang ziehen. Auch die Wirtschaft kann sich hier noch stärker engagieren. Alle Akteure im Bereich der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit sind dazu aufgerufen, sich dem gemeinsamen “Bündnis für das deutsche Recht” anzuschließen”, sagte die Bundesjustizministerin.

Dokumente

Ein Bündnis für das deutsche Recht