| Pressemitteilung von: VSRW-Verlag GmbH |
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(openPR) – Ein Schwerpunkt der im Herbst in Kraft tretenden GmbH-Reform ist die Einführung der Unternehmergesellschaft (UG) als Einstiegsvariante der GmbH. Sie soll das Gegenstück zur englischen Limited sein und insbesondere Erleichterungen für Existenzgründer bieten. Für eine Erfolgsstory der UG könnte auf den ersten Blick das für deren Gründung geringe Mindeststammkapital von 1 € sprechen. Wer greift als Existenzgründer da nicht zu? Zumal für diese Gesellschaft im Grunde das GmbH-Recht gilt – eines Gesetzeswerks, das sich über Jahrzehnte bewährt und am Markt äußerst stark etabliert hat. Doch beim zweiten Hinschauen kommen Zweifel auf, ob diese – sicher gut gemeinte – Starthilfe wirklich der „Stein des Weisen“ ist. Denn gerade das geringe Mindeststammkapital sowie die Pflicht, die Gesellschaft im Rechtsverkehr immer mit dem Zusatz „Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt“ ausweisen zu müssen, zeigen dem Außenstehenden von Anfang an, dass er es mit einem Unternehmen mit kaum Eigenkapital zu tun hat. Das wird ihn vorsichtig machen; Geschäfte in größerem Ausmaß werden wohl kaum mit solchen Geschäftspartnern getätigt. Außerdem treffen die Gründer einer UG strenge Kontroll- und Kapitalerhaltungsregelungen. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Stammkapital einer „normalen“ GmbH (25.000 € – dabei ist es entgegen ursprünglichen Plänen geblieben) angespart ist, muss die UG Rücklagen in Höhe eines Viertels des Jahresüberschusses bilden. Insofern besteht eine Ausschüttungssperre, d.h. diese Summe darf nicht an die Gesellschafter verteilt werden. Bei Verstößen gegen diese Pflichten drohen empfindliche Sanktionen. Deren schlimmste ist die Nichtigkeit des Jahresabschlusses und der Gewinnverwendungsbeschlusses der UG. Ads_BA_conditionalAD(‘CAD’);
Dennoch kann die UG durchaus in Erwägung gezogen werden, um Existenzgründungen vorzunehmen (besser eine solche Gründung als keine). Oder als Komplementärin einer GmbH & Co. KG. Die „Achillesferse“ ist und bleibt aber die Gefahr der Überschuldung. Sinnvollerweise sollten daher die Gründer die Gründungskosten übernehmen. Michaela Bartz VSRW-Verlag Der VSRW-Verlag Dr. Hagen Prühs wurde 1977 als Einzelunternehmen gegründet. Hinter der Abkürzung VSRW verbirgt sich der „Verlag für Steuern Recht und Wirtschaft“. 1988 wurde der Verlag in eine GmbH umgewandelt, deren Geschäftsführer der Unternehmensgründer Dr. Hagen Prühs wurde und heute noch ist. Sitz des Verlags ist die Bundesstadt Bonn. |
„GmbH-Reform“ Unternehmergesellschaft wirklich eine Hilfe für Existenzgründer?
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