| Pressemitteilung von: GGR Rechtsanwälte |
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(openPR) – Sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Verkäufer bergen Käufe und Verkäufe sowie andere Transaktionen, die über eine Online-Plattform wie eBay oder Amazon abgewickelt werden vielfältige Gefahren. In der Regel wirkt sich die Gefahr in Form einer Abmahnung oder Klage aus. Die Rechtsprechung zeigt sich in der Handhabung uneins, die Verunsicherung wächst. Nachfolgend sollen daher die wichtigsten Eckpunkte dargestellt werden, die es zu beachten bzw. zu vermeiden gilt. Vor dem Verkauf Im Vorfeld lassen sich die meisten Fehler vermeiden, die später teure Folgen nach sich ziehen können. Selbstverständlich ist dies in der Praxis schwerlich zu prüfen, da die wenigsten über die nötige Sachkunde verfügen und die Herkunft der Waren oftmals nicht bekannt ist. Höchste Vorsicht ist jedenfalls dann geboten, wenn die Waren aus dem osteuropäischen und asiatischen Raum stammen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass vor allen Dingen China, urheberrechtliche Schutzbestimmungen teilweise vollends ignoriert. Ads_BA_conditionalAD(‘CAD’);
Im Zweifel sollte daher vom Verkauf abgesehen werden, da der Kaufertrag die späteren Kosten, die in einem gerichtlichen Verfahren drohen nicht aufwiegen wird. Das Anbieten reicht für Marken- oder Urheberrechtsverstoß aus Viele Nutzer der virtuellen Kaufhäuser unterliegen dem Irrtum, dass erst der Verkauf der Waren zu einer Rechtsverletzung führe. Dem ist nicht so. Durch das Anbieten der Waren kann es bereits zu einer Marken- oder Urheberrechtsverletzung Dritter kommen. Wichtig ist jedoch, dass es für die Verteidigung und die Abwehr der Ansprüche der Gegenseite sehr wohl einen Unterschied macht, ob die Waren nur angeboten oder aber tatsächlich verkauft wurden. Das „Verfifizierte Rechteinhaber Programm VeRI“ Im Falle einer möglichen Rechtsverletzung erhalten die Anbieter eine Nachricht von eBay, dass möglicherweise durch das Angebot gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt worden seien. Ein Verstoß steht damit nicht fest, sondern wird lediglich behauptet. Das Kind ist somit noch nicht in den Brunnen gefallen! Diese Benachrichtigung ist Ausfluss des sog. „VeRI“ Schutzprogramms, welches von eBay ins Leben gerufen wurde. eBay erklärt das Programm mit folgenden Worten: „Das VeRI-Programm unterstützt die Inhaber immaterieller Schutzrechte, wie Urheber-, Marken- und sonstiger gewerblicher Schutzrechte, beim Melden und Entfernen von Angeboten, die diese Rechte verletzen… Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung ist nachvollziehbar, dass eBay größtes Interesse daran hat, Rechtsverletzungen zu unterbinden, da die Plattform sich ansonsten selbst haftbar machen könnte. eBay weist im Rahmen seiner Erklärungen zu dem Programm VeRI auf folgendes hin: „Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Artikel zu Unrecht entfernt wurde oder Sie weitere Informationen erhalten moechten, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit dem Rechteinhaber in Verbindung zu setzen.“ Diese „Empfehlung“ führt in den meisten Fällen dazu, dass die Betroffenen dies auch sofort in die Tat umsetzen und sich dabei um Kopf und Kragen reden. Es kann daher nur davon abgeraten werden, sich direkt mit den Rechteinhabern in Verbindung zu setzen, zumal sich nicht diese am anderen Ende der Leitung befinden, sondern deren Anwälte, die nur darauf warten, eine entsprechende Abmahnung zu versenden. eBay-Angebot wurde entfernt – Verstoß gegen das Markenrecht – was tun? Sofern der Erhalt der Abmahnung noch aussteht, kann diese durch Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung verhindert werden. Allein aus diesem Grunde sollte im Vorfeld eine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite unterbleiben und eine genaue Prüfung des Sachverhaltes erfolgen. Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Nach Erhalt der Abmahnung ist eine Prüfung des Falles selbstverständlich, will man weitere Kosten vermeiden. Insoweit bedarf es einer klärenden höchstrichterlichen Rechtsprechung, die es anzustreben gilt. Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Meist beachten die Betroffenen lediglich die geforderten Summen, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein, die die Abgabe einer Unterlassungserklärung bewirkt. Die Abgabe der Erklärung sollte daher wohl überlegt sein. Es tauchen immer wieder laienhaft formulierte Unterlassungserklärungen im Internet auf. Diese können in Einzelfällen von der Gegenseite akzeptiert und angenommen werden. Mahnbescheid erhalten In vielen Fällen erhalten die Betroffenen einen gerichtlichen Mahnbescheid, der Sie zur Zahlung bewegen soll. Einstweilige Verfügung erhalten Das Instrument der einstweiligen Verfügung wird ebenfalls gerne genutzt, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Verfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht Abhängig vom Streitwert und / oder den Rechtsnormen, auf die die Ansprüche gestützt werden können gerichtliche Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht oder Landgericht stattfinden. Dabei ist nur im Verfahren vor dem Landgericht eine anwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvoll ist allerdings allein aus Gründen der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung in allen Verfahren. Die Mitteilungen über das VerI – Programm werden bei allen Verstößen veranlasst, also bei Urheber-, Marken- und Medienrechtsverstößen ebenso wenn Spiele und Software betroffen sind. Urheberrecht Das Urheberrecht dient dem Schutz geistiger Schöpfungen. Das Buch, das von einem Autor verfasst wurde, unterliegt dem Schutz des Urheberrechts. Ebenso Werke der Musik, Filmwerke, Karten, Pantomimische Werke usw. Sozusagen alles, was als Produkt einer geistigen Schöpfung gesehen werden kann. Das Urheberrecht spielt auch im Internet eine bedeutende Rolle. So ist in der Regel Originalsoftware ebenso geschützt wie Suchmaschinen, Browser, email- Programme usw.. Beispiele: • Umwandlung von Wave- in Mp3-Dateien. Grundsätzlich verboten sind: • graphische Aufzeichnungen von Werken der Musik Verstöße gegen das Urheberrecht können wie auch im Markenrecht zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen. Markenrecht Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. • Abercrombie & Fitch Hier ist daher äußerste Vorsicht geboten. Medien und Software Im Bereich Medien und Software sollte darauf geachtet warden, dass PC-Spiele als auch Software-Programme vielfältigen Schutz genießen. Fazit: Letzten Endes muss der Verkäufer der Waren die Konsequenzen tragen, die ein unberechtigter Verkauf herbeiführen kann. Dennoch sollten vorschnelle Aktionen vermieden werden. RA K.Gulden, LL.M. (Medienrecht) GGR Rechtsanwälte tel.: 06131-6237990 mail: Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz betreut bundes- und europaweit (insb. Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich) Privatpersonen als auch Unternehmen schwerpunktmäßig in allen Bereichen des Medienrechts. Aufgrund der Komplexität und Dynamik des Medienrechts bzw. Multimediarechts ist spezielles Know How für eine erfolgreiche Mandatsannahme erforderlich, welches in der klassischen Juristenausbildung nicht vermittelt wird. Die Anwälte der Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz wurden mit dem akademischen Grad eines Master of Laws im Medienrecht ausgezeichnet und zählen somit zu den wenigen Rechtsanwälten und Medienrechtlern in Deutschland, die eine entsprechende medienrechtliche Qualifikation nachweisen können. Im Rahmen dieses international anerkannten Studienganges beim Mainzer Medieninstitut wurden unsere Experten in den speziellen Gebieten des Medienrechts ausgebildet. Unsere Anwälte sind daher mit allen Fragen des Medienrechts (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, E-Commerce, IT-Recht, Musikrecht, Fotorecht, Presserecht, Verlagsrecht, Sportrecht, Medienstrafrecht, Abmahnung etc.) ebenso vertraut wie mit den charakteristischen wirtschaftlichen Eigenheiten der Multimedia- und IT-Branche. Aufgrund der vermehrten Abmahnungen durch folgende Kanzleien * Simon und Partner aus Wiesbaden * U+C Rechtsanwälte (ehemals KUW) aus Regensburg * Schindler Boltze (SBR) Rechtsanwälte aus Karlsruhe * Rasch Rechtsanwalt aus Hamburg * Waldorf Rechtsanwälte aus München * Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe * Kornmeier Rechtsanwälte aus Frankfurt * Negele Zimmel Kremer Greuter Rechtsanwälte aus Augsburg * Dr. Winterstein Dr. Ruhrmann Rechtsanwälte aus Frankfurt * Cramer von Clausbruch, Steinmeier, Cramer (CSC) Rechtsanwälte aus Berlin * Stefan Auffenberg Rechtsanwalt aus Dortmund wegen Filesharing /P2P / Urheberrechtsverletzungen, die derzeit in Deutschland kursieren, nehmen sowohl Rechtsanwalt Gulden, LL.M. (Medienrecht) als auch Rechtsanwalt Röttger, LL.M. (Medienrecht) Termine auch außerhalb der Sprechzeiten wahr. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so setzen Sie sich bitte mit unseren Rechtsanwälten in Mainz in Verbindung! |
Abmahnung eBay Verkauf – Was tun bei Marken- und Urheberrechtsverletzungen?
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