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Neuerscheinung: Das erste umfassende Fördermittelverzeichnis für gemeinnützige Organisationen in Deutschland

Dienstag, 17. Mai 2011

Pressemitteilung von: Förder-Lotse
Titlebild Förder-Lotse Fördermittelführer 2011 für gemeinnützige Organisationen und Projekte
Titlebild Förder-Lotse Fördermittelführer 2011 für gemeinnützige Organisationen und Projekte
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Für gemeinnützige Organisationen ist die Gewinnung von Fördermitteln oft eine zentrale Aufgabe, um ihr Überleben zu sichern und sie weiter in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Der Förder-Lotse Fördermittelführer gibt im Jahre 2011 erstmals eine Liste mit den wichtigsten Fördermitteln für Non-Profit-Organistionen heraus, die aus den insgesamt über 10.000 einzelnen Fördermöglichkeiten die 175 wichtigsten vorstellt.

Die Auswahl folgt schwerpunktmäßig nach den Programmen, die bundesweit Fördergelder bereitstellen oder aber regional in den jeweiligen Bundesländern von zentraler Bedeutung sind:

• Die wichtigsten öffentlichen und privaten Förderstiftungen

• Die Förderprogramme der Bundesministerien
• Die Bundesprogramme des Europäischen Sozialfonds (ESF)
• Die europäischen Aktionsprogramme
• Förderfonds von Unternehmen, Finanzinstituten und Medien
• Fördermöglichkeiten durch die Soziallotterien

Zielgruppe dieses Förderverzeichnisses sind die Verantwortlichen bei gemeinnützigen Institutionen, Vereinen, Organisationen und Bildungs- und Sozialunternehmen sowie Führungskräfte, die sich einen Überblick über die aktuelle Lage bei den Förderungsmöglichkeiten verschaffen möchten.

Über den Fördermittelführer kann sich der Suchende schnell einen Eindruck verschaffen, da er gezielt nach spezifischen Kriterien vorgehen kann und sich die Suche auf diese Weise sehr effizient gestaltet. In tabellarischer Form werden dem Leser die Institutionen und Programme aufgezeigt sowie die Rahmenbedingungen, die für eine Förderung einzuhalten sind. Konkret sind dies die folgenden Punkte:

• Förderinstitution und Programmname
• Thema/Zielgruppe
• Geografische Ausrichtung
• Aktuelle Ausschreibungstermine
• Förderziel
• Förderfähige Kosten & Fördersumme
• Notwendiges Eigenkapital
• Voraussetzungen für den Antragsteller
• Form der Antragstellung
• Kontaktadresse/Ansprechpartner
• Internetseite

Des Weiteren gliedert sich der Fördermittelführer in neun Themenbereiche, die den jeweiligen fördernden Institutionen zugeordnet sind:

• Bildung und Qualifizierung
• Menschen mit Behinderung oder Benachteiligung
• Soziales, Gesundheit, Altenhilfe
• Kinder, Jugendliche und Familien
• Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt
• Kunst und Kultur
• Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
• internationale Zusammenarbeit
• Die wichtigsten regionalen Fördermöglichkeiten

Darüber hinaus bietet der Fördermittelführer zahlreiche Insider-Tipps von Experten, die sich tagtäglich mit der Fördermittelakquise beschäftigen. Über 1.500 Förderprogramme wurden detailliert analysiert und hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Antragsstellung bewertet. Des Weiteren haben die Herausgeber des Werkes die Ergebnisse dieser Analyse mit ihren Erfahrungen aus der Beratungspraxis verglichen und insbesondere Empfehlungen ihrer Seminarteilnehmer mit berücksichtigt, die ebenfalls auf einen reichhaltigen Fundus an Erfahrungen zurückgreifen können.

Die technischen Daten des Fördermittelführers sind:

• Titel: Förder-Lotse Fördermittelführer 2011 für gemeinnützige Organisationen und Projekte
• Originalausgabe als Buch (gebunden als Hardcover) und als E-Book (geschütztes PDF-Dokument)
• 232 Seiten im Format DIN A4
• 175 detaillierte Steckbriefe in Tabellenform
• Stichwortindex nach Zielgruppen und Themen von gemeinnützigen Organisationen

Die Nutzer der gedruckten Ausgabe profitieren vom übersichtlichen Großformat 29,7 x 21,0 cm und der stabilen und hochwertigen Ausstattung als gebundenes Buch.

Die Nutzer des E-Books können das Werk bequem mit dem kostenlos verfügbaren Acrobat Reader auf jedem PC und einer Vielzahl von sonstigen elektronischen Anzeigegeräten nutzen.

Das E-Book ist am 2. Mai erschienen und direkt über den Verlag zu beziehen. Das gedruckte Buch erscheint am 27. Mai und ist über den Buchhandel oder direkt beim Verlag zu beziehen.

ISBN Nummer (gebundenes Buch): 978-3-9814394-0-3
ISBN Nummer (E-Book): 978-3-9814394-1-0

Bis 30. Juni 2011 gelten Subskriptionspreise:
Gebundenes Buch 58,00 EUR (inkl. 7% MwSt.)
E-Book 45,00 EUR (inkl. 19% MwSt.)

Reguläre Preise ab 1. Juli 2011:
Gebundenes Buch 68,00 EUR (inkl. 7% MwSt.)
E-Book 55,00 EUR (inkl. 19% MwSt.)

Weitere Informationen im Internet:
www.foerdermittelfuehrer.de

Über den Autor:

Torsten Schmotz, Diplom-Kaufmann (Univ.), verfügt über mehr als elf Jahre Erfahrung in den Bereichen Finanzierung, Fördermittelakquise und Fundraising. Als Trainer gibt er sein umfangreiches Praxiswissen regelmäßig in Seminaren, Workshops und als Hochschuldozent weiter. Er hat sich in den letzten Jahren als Experte für Fördermittelakquise für gemeinnützige Organisationen einen Namen gemacht. Er ist Autor von diversen Fachpublikationen (z. B. Fundraiser Magazin, Handbuch Finanzen für den sozialen Bereich) und Referent an Weiterbildungseinrichtungen und Hochschulen (z. B. an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, Bundesverband des Roten Kreuzes DRK, Bundesverband des Arbeiter Samariter Bundes ASB). Ende 2009 gründete Torsten Schmotz die Agentur Förder-Lotse, die sich als erster unabhängiger Dienstleister auf die Fördermittel-Akquise ausschließlich für gemeinnützige Organisationen spezialisiert hat.

Anforderung von Rezensionsexemplaren:
Wenn Sie unsere Titel rezensieren möchten, senden wir Ihnen gern ein Rezensionsexemplar zu. Bilder zum Fördermittelführer finden Sie unter: www.foerdermittelfuehrer.de/index.php/presse
Kontakt:

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Förder-Lotse, Torsten Schmotz
Verlag für Fördermittel-Akquise
Flurstraße 15
91564 Neuendettelsau
Tel.: 09874 322–311
E-Mail:
Internet: www.foerder-lotse.de

Die Agentur Förder-Lotse bietet gemeinnützigen Organisationen ein spezialisiertes Qualifizierungs- und Beratungsangebot zum Thema Fördermittelakquise. Der Fördermittelführer 2011 ist die erste Fachpublikation die im Rahmen des eigenen Verlags veröffentlicht wird. Für die nächsten Monate sind weitere Neuerscheinungen rund um das Thema Fördermittelakquise und strategische Finanzierung von gemeinnützigen Organisationen geplant.

Förder-Lotse wurde 2009 von Diplom-Kaufmann Torsten Schmotz gegründet. Der 40-Jährige studierte in Ulm, Ingolstadt und Alicante (Spanien) Internationale Betriebswirtschaft und hatte verschiedene Führungspositionen in namhaften Unternehmen der Marketing- und Unternehmensberatungsbranche sowie der Verlagswirtschaft inne. Zuletzt war er als Leiter des Europa-Instituts der Diakonie Neuendettelsau für die Fördermittelgewinnung für nationale und internationale Projekte verantwortlich.

Mit gezielter Pressearbeit finden qualifizierte Fachartikel zu anspruchsvollen Kunden

Dienstag, 17. Mai 2011

Pressemitteilung von: Onlinetexte.com
Daniel Deppe - Geschäftsführer ONLINETEXTE.com
Daniel Deppe – Geschäftsführer ONLINETEXTE.com
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Beckum – Vollmundig beworbene Produkte müssen das gegebene Qualitätsversprechen zuverlässig halten. Denn sonst werden von überzogener Reklame verärgerte Kunden sehr schnell zu einem seriöseren Anbieter wechseln. “Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Kunden von den nicht erfüllten Versprechungen großer Textfabriken sehr enttäuscht worden sind”, berichtet Daniel Deppe, Inhaber der Textagentur ONLINETEXTE.com. “Natürlich profitieren wir davon, wenn kritische Kunden sich hinsichtlich ihres Anbieters neu orientieren wollen, und dann bei uns genau das finden, was sie andernorts vergeblich gesucht haben”, so führt Herr Deppe weiter aus. “Doch als engagierten Verfechtern von Win-Win-Szenarien liegt uns der Profit unserer Kunden mindestens ebenso am Herzen. Und darum haben wir es uns in unserer Pressearbeit zum Ziel gesetzt, anspruchsvollen Webmastern zu verdeutlichen, wie viel Geld und Zeit sie von Anfang an durch uns sparen können. Selbstverständlich bei höchster Textqualität und bestem Service”, schließt Herr Deppe ab.

In der hauseigenen Pressekultur der Beckumer Textagentur www.onlinetexte.com wird aus diesem Grund stets herausgestellt, welchen konkreten Nutzen Webmaster, Blogbetreiber und andere Initiatoren von Onlineprojekten aus dem wöchentlich erweiterten Angebot ziehen können. Die hier zu erwerbenden Fachartikel befinden sich durchweg auf hohem sprachlichem und inhaltlichem Niveau, sind umgehend verfügbar, und ausgesprochen vorteilhaft im kundenorientierten Preis-Leistungs-Verhältnis. Darüber hinaus sind auch journalistisch ansprechende Sonderanfertigungen in Form von Unique Content kein Problem; auch nicht für ein schmales Budget. Mit dieser Botschaft, die über eine kontinuierliche Pressearbeit an potenzielle Interessenten freundlich herangetragen wird, konnte ONLINETEXE.com in der letzten Zeit bemerkenswerte Zuwächse an Neukunden verzeichnen. Nicht wenige davon wussten Daniel Deppe ihr Leid darüber zu klagen, was sie in Sachen mangelhafter Qualität und schleppendem Service bei der Konkurrenz schon so alles erlebt haben.

Wirklich gute Webtexte müssen wirklich nicht teuer sein. Davon sollte sich jetzt sofort jeder selbst überzeugen, der bei seinem bisherigen Textservice nicht so wirklich die allerbesten Erfahrungen gemacht hat.

Fragen rund um das Angebot von www.ONLINETEXTE.com beantwortet Geschäftsführer Daniel Deppe gern persönlich:

E-Mail:
Tel. +49 2521 8579391
Fax +49 2521 8579354

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

ONLINETEXTE.com
Inhaber: Daniel Deppe
Im Soestkamp 11
59269 Beckum
Tel. +49 2521 8579391
Fax +49 2521 8579354
E-Mail:
Internet: www.onlinetexte.com

ONLINETEXTE.com startete im Frühjahr 2007 mit einem bis dahin fast unbekannten Konzept. Texte für Webmaster, Blogs, Pressemeldungen oder Templates konnten vorgefertigt in einem Onlineshop ausgesucht, bestellt und dann einfach für die eigenen Projekte verwendet werden.
Dieser neuartige Ansatz entwickelte sich geradezu beispiellos. Denn die bereits fertig produzierten Texte landen ohne Wartefrist beim Kunden und bringen dabei, zusätzlich zum benötigten Inhalt, immer auch neue journalistische Ideen mit. So sind heute unter der Leitung von Geschäftsführer Daniel Deppe ein gutes Dutzend Autorinnen und Autoren für ONLINETEXTE.com tätig, um regelmäßig neue Artikel für den Onlineshop zu verfassen. Und natürlich auch, um maßgeschneiderte Werke im individuellen Kundenauftrag zu erstellen.

Neu bei STN: Patentvolltextdatenbank PCTFULL jetzt mit einzigartiger numerischer Eigenschaftssuche

Sonntag, 15. Mai 2011

Pressemitteilung von: FIZ Karlsruhe
Numerische Suche in den Volltexten der WIPO-Patentanmeldungen ermöglicht neuerdings die Recherche nach chemischen oder physikalischen Eigenschaften / nach Reload auch mit mehr Content wie Namen, Adressen und Volltexten in verschiedenen Sprachen / Vortrag und Workshop auf der PATINFO 2011 im Juni an der TU Ilmenau

Karlsruhe, Mai 2011 – Umfassende und aktuelle Patentinformation ist unverzichtbar, um kostspielige Doppelforschung zu vermeiden, unternehmensinternes Wissen zu schützen, Wettbewerbsvorteile zu sichern und die Innovationskraft eines Unternehmens zu gewährleisten. Die Patentdatenbanken bei STN International sind von grundlegender Bedeutung, wenn es gilt, die Patentfähigkeit einer Idee, den Stand der Technik sowie den Rechtsstand und die Verletzung von Patenten zu klären.

PCTFULL ist die Volltextdatenbank für PCT*-Patentanmeldungen, die unter Aufsicht der World Intellectual Property Organization (WIPO) erfolgen. Die Datenbank enthält mehr als 1,8 Millionen Dokumente und mehr als 1,3 Millionen Bilder, hauptsächlich Zeichnungen von der Titelseite der Patentanmeldung. Sie deckt den Zeitraum von 1978 bis zur Gegenwart ab und wird wöchentlich aktualisiert.

FIZ Karlsruhe hat eine einzigartige Suchfunktion neu für STN entwickelt, die neben einer verbesserten Identifizierung von Ansprüchen und ausführlichen Beschreibungen der Patentanmeldungen nun die numerische Eigenschaftssuche ermöglicht. FIZ Karlsruhe betreibt STN International, den weltweit führenden Online-Service für Forschungs- und Patentinformation, zusammen mit Chemical Abstracts Service (Columbus/ OH).

„Mit dem Reload von PCTFULL haben wir nicht nur zusätzlichen Content verfügbar gemacht, sondern wir schaffen mit der neuen numerischen Suchfunktion auch die Möglichkeit, in den englischen Volltexten beispielsweise nach Substanzen mit einem bestimmten Molekulargewicht oder bestimmten physikalischen Eigenschaften zu suchen“, erklärt Dr. Rainer Stuike-Prill, Bereichsleiter Marketing und Vertrieb bei FIZ Karlsruhe. „Diese sehr komplexe Funktion wurde auf vielfachen Wunsch unserer Kunden entwickelt. Damit verstärken wir das Alleinstellungsmerkmal von STN, denn es gibt sie ausschließlich bei uns.“

Eine Stichwortsuche in Volltextdatenbanken resultiert normalerweise in einem großen Antwortsatz mit Hunderten oder Tausenden von Dokumenten. Zum ersten Mal ist es nun möglich, die Suche einzugrenzen auf z. B. Nanopartikel (< 100 nm), katalytische Reaktionen bei niedrigen Temperaturen (z. B. -5 bis 10 0C), Mischungen in einem bestimmten Prozentbereich (z. B. 20–30 %) und vieles mehr.

Für die numerische Suche werden Zahlenwerte und die dazugehörenden Maßeinheiten aus dem englischen Volltext extrahiert, normiert und suchbar gemacht. Mehr als 30 physikalische Größen sind indexiert und suchbar. Die meisten davon sind SI-Basiseinheiten (SI = Système International d’Unités) oder davon abgeleitete Einheiten. Knapp 400 weitere Einheiten und Schreibvarianten werden in die SI-Einheiten umgewandelt, um so mehr Werte auffindbar zu machen. Zusätzlich werden in den Texten enthaltene Intervalle erkannt. „Eine Suche mit 10-20 Kelvin findet daher auch Textstellen wie from -260 °C to -235 °C“, erklärt Dr. Michael Schwantner, Leiter der Abteilung Datenanalyse und Neue Methoden, „und wer mit Quadratmetern sucht, findet auch Dokumente, in denen die entsprechenden Werte in Square Inches angegeben sind.“

FIZ Karlsruhe stellt neben PCTFULL das gesamte Patentinformationsangebot von STN bei der Konferenz über Patentinformation und gewerblichen Rechtsschutz PATINFO 2011 am 09.-10. Juni an der TU Ilmenau vor, u. a. in dem Vortrag „Numerische Suchen in Patentdatenbanken – neue Möglichkeiten für gezielte Recherchen”.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Weitere Informationen:
FIZ Karlsruhe, Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel.: 07247 808-555, Fax: 07247 808-259,
E-Mail:

Pressekontakt:
FIZ Karlsruhe, Rüdiger Mack
Tel.: 07247 808-513,
E-Mail:

Über STN® International
STN International, der weltweit führende Online-Dienst auf dem Gebiet der wissenschaftlich-technischen Forschungs- und Patentinformation, bietet auf einer neutralen Plattform qualitativ hochwertige Inhalte in den Datenbanken der renommiertesten Produzenten sowie State-of-the-Art-Funktionalitäten für Retrieval, Analyse und Visualisierung. Nur bei STN können die bekannten Mehrwert-Datenbanken Derwent World Patents Index® (DWPISM), CAplusSM/REGISTRYSM und die INPADOC-Datenbanken auf einer einzigen Plattform genutzt werden. Das Retrievalsystem ist optimal auf den Content abgestimmt und erlaubt die Text- und Faktensuche ebenso wie die Suche mit chemischen Strukturen und Biosequenzen. Mit STN AnaVistTM können die Recherche-Ergebnisse analysiert und durch Visualisierung neue Trends in der Forschung aufgedeckt werden. Bei geschäftskritischen Entscheidungen unterstützt STN seine Kunden durch Informationen in bestmöglicher Qualität, Vollständigkeit und Aktualität. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit werden in höchstem Maße gewährleistet. STN wird gemeinsam betrieben von FIZ Karlsruhe und Chemical Abstracts Service (CAS) in Columbus, Ohio. In Japan wird STN von der Japan Association for International Chemical Information (JAICI) in Tokio repräsentiert.

FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur (www.fiz-karlsruhe.de) ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im öffentlichen Auftrag weltweit publizierte wissenschaftliche Information zugänglich macht und entsprechende Dienstleistungen zur Verfügung stellt. FIZ Karlsruhe hat die Aufgabe, den nationalen und internationalen Wissenstransfer und die Innovationsförderung zu unterstützen. Die Geschäftsfelder sind:
• STN International – der weltweit führende Online-Service für wissenschaftlich-technische Forschungs- und Patentinformation
• KnowEsis – innovative eScience-Solutions zur disziplinunabhängigen Unterstützung des gesamten Forschungsprozesses
• Datenbanken und Informationsdienste – Datenbanken und Wissenschaftsportale in den Fachgebieten Mathematik und Informatik, Kristallografie und Chemie sowie Energie.
FIZ Karlsruhe ist Mitglied der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. („Leibniz-Gemeinschaft“), unter deren Dach 87 Einrichtungen vereint sind, die Forschung betreiben oder wissenschaftliche Infrastruktur bereitstellen.

Abmahnung eines Vereins oder Vorstandes wegen Urheberrechtsverletzung im Internet

Sonntag, 15. Mai 2011

Pressemitteilung von: DEUTSCHES EHRENAMT e.V.
Urheberrechtsverletztung im Internet - hier müssen Vereine aufpassen. Foto©M&S Fotodesign/Fotolia.com
Urheberrechtsverletztung im Internet – hier müssen Vereine aufpassen. Foto©M&S Fotodesign/Fotolia.com
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Deutsches Ehrenamt e.V. und Wirtschaftskanzlei Zirngibl Langwieser informieren

Häufig wird im Internet systematisch nach Urheberrechtsverletzungen gesucht. Wird dabei ein z.B. ein unerlaubt verwendeter Stadtplanausschnitt gefunden oder ein illegaler Musikdownload festgestellt, kann schnell eine Abmahnung im Briefkasten liegen. Auch ein Verein oder sein Vorstand persönlich kann Adressat einer solchen Abmahnung sein. Der Verein DEUTSCHES EHRENAMT e.V., der in Vereinen engagierte Menschen u.a. bei rechtlicher Absicherung berät, hat Katharina Zabl, LL.M., Rechtsanwältin bei der Wirtschaftskanzlei ZIRNGIBL LANGWIESER, München, um Auskunft zum Thema „Abmahnung eines Vereins oder eines Vorstandes wegen Urheberrechtsverletzung im Internet“ gebeten.

1. Was ist eine Abmahnung?
Die Abmahnung stellt ein Mittel dar, um auf eine Rechtsverletzung hinzuweisen und die sich ergebenden Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen. In der Regel ist eine Abmahnung verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit wird dem Verletzer die Möglichkeit gegeben, den Verletzten klaglos zu stellen.

2. Welchen Inhalt hat eine Abmahnung?

In der Regel besteht eine Abmahnung aus:
- dem Vorwurf eines Rechtsverstoßes unter Schilderung des Sachverhaltes und einer zumindest kurzen rechtlichen Würdigung,
- einer Aufforderung dieses Verhalten künftig zu unterlassen,
- einer beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen,
- einer Aufforderung zur Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten und
- teilweise auch die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, wie z.B. Schadensersatzansprüche.

Gewöhnlich enthält die Abmahnung eine sehr kurze Fristsetzung unter Androhung gerichtlicher Durchsetzung der Ansprüche, falls die Frist erfolglos verstreicht. Grund hierfür ist, dass eine einstweilige Verfügung nur innerhalb eines recht kurzen Zeitraumes (in der Regel innerhalb eines Monats) nach Kenntnis vom Rechtsverstoß bei Gericht erwirkt werden kann.
Da eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben ist, muss unbedingt auch eine Abmahnung per E-Mail oder Telefon ernst genommen werden.

3. Gegen wen richtet sich die Abmahnung?
Die Abmahnung kann sich gegen den Verein selbst richten, der als Täter für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Ein Handeln des Vorstandes wird ihm dabei zugerechnet. Dies gilt auch bei einem nicht rechtsfähigen Verein.

Die Abmahnung kann sich aber nach dem Prinzip der Eigenhaftung des Repräsentanten auch gegen den Vorstand richten, wenn er die Rechtsverletzung selbst begangen oder veranlasst hat oder die Rechtsverletzung eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert hat. Dabei ist unerheblich, ob der Verein selbst erfolgreich in Anspruch genommen wurde. Eine Unterlassungserklärung kann sowohl von dem Verein und zusätzlich auch von dem Vorstand persönlich gefordert werden. Die persönliche Verantwortlichkeit des Vorstandes besteht unabhängig von einer Verurteilung oder Unterlassungserklärung des Vereins und umgekehrt.

4. Wann ist eine Abmahnung berechtigt?
Ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist, hängt von vielen Umständen ab. Offensichtlich unberechtigte Abmahnungen sind sehr selten. Die geltend gemachten Ansprüche sind daher im Detail zu prüfen. Eine Abmahnung sollte daher unbedingt von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

5. Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?
Der Abgemahnte hat grundsätzlich vier Möglichkeiten auf die Abmahnung zu reagieren:
- uneingeschränkte Abgabe der in der Abmahnung enthaltene vorformulierte Unterlassungserklärung,
- Abgabe einer Unterlassungserklärung in modifizierter Form,
- falls die Abmahnung unberechtigt ist, aktives Zurückweisen der Abmahnung sowie
- Ignorieren des Abmahnschreibens (nicht zu empfehlen!)

Die im Einzelfall zu empfehlende Reaktionsmöglichkeit sollte aber selbst bei berechtigter Abmahnung nicht ohne Abstimmung mit einem Rechtsanwalt gewählt werden. So ist die vorformulierte Unterlassungserklärung oft zu weit und kann unter Umständen so gar nicht erfüllt werden. Die Unterlassungserklärung kann auch ohne Anerkennung der Anwaltskosten abgeben werden.

Eine Reaktion sollte aber unbedingt, unabhängig von der Berechtigung der Abmahnung, innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist erfolgen. Falls die Abmahnung ignoriert wird, besteht die Gefahr, dass der Abmahnende eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirkt und damit weiterer Zeit- und Kostenaufwand für den Verein bzw. den Vorstand entsteht.

Bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ist besonders sorgfältig zu prüfen, dass dem Abmahnenden die Möglichkeit genommen wird, doch noch eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Zudem könnte überlegt werden, ob bei den zuständigen Gerichten eine Schutzschrift hinterlegt wird, sofern Anhaltspunkte bestehen, dass der Abmahnende eine einstweiligen Verfügung bei Gericht beantragen wird. Nur mit einer Schutzschrift hat der Abgemahnte die Möglichkeit seine Sicht darzustellen, da einstweilige Verfügungen in der Regel ohne eine mündliche Verhandlung und zunächst ohne rechtliches Gehör des Abgemahnten ergehen.

Sofern es sich um einen Fall einer unberechtigten Abmahnung handelt, kann der Abgemahnte im Wege einer negativen Feststellungsklage vom Gericht feststellen lassen, dass das beanstandete Verhalten keinen Rechtsverstoß darstellt. Unter Umständen kann eine unberechtigte Abmahnung auch eine Schadensersatzpflicht des Abmahnenden begründen.

6. Wie hoch ist der Kostenerstattungsanspruch des Abmahnenden?
Bei einer berechtigten Abmahnung ist der Kostenerstattungsanspruch, der sich in der Regel auf Ersatz der entstandenen Anwaltskosten bezieht, abhängig von Gegenstandswert. Die Gerichte gehen schon bei einfach gelagerten Fällen schnell von einem Streitwert von über EUR 10.000,00 aus. So kommt schnell für die Kosten der Tätigkeit des gegnerischen Anwalts eine Summe von über EUR 1.000,00 zusammen, die im Falle einer berechtigten Abmahnung vom Verein bzw. dem Vorstand zu bezahlen sind.

Aber auch hier ist Vorsicht geboten, denn immer wieder wird der Gegenstandswert in der Abmahnung zu hoch angesetzt. Es ist daher stets auch bei einer berechtigten Abmahnung zu prüfen, ob die Möglichkeit einer Kürzung des Kostenerstattungsanspruches besteht. Zudem zeigen die Erfahrungswerte, dass sich die Gegenseite auch oft mit einem geringeren als den in der Abmahnung geforderten Anwaltskostenersatz zufrieden gibt.

Das Team „Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und IT-Recht“ der Kanzlei Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft steht Vereinen und deren Vorständen im Falle einer Abmahnung gerne zur Verfügung.

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DEUTSCHES EHRENAMT e.V.
Briennerstr. 9, 80333 München
Tel. 089/29097-113
Kontakt: Rosemarie Nöhbauer
www.deutsches-ehrenamt.de

Der Verein DEUTSCHES EHRENAMT e.V. kümmert sich seit über zehn Jahren um die rechtliche, steuerliche sowie versicherungstechnische Absicherung von ehrenamtlich engagierten Menschen. Die Mitgliedschaft bietet das Prüfsiegel ‚Schutz vor Haftungsrisiken’ und damit umfangreichen Schutz vor persönlichen Haftungsrisiken. Das Siegel steht für die rechtliche, steuerliche, finanzielle und persönliche Absicherung von Vereinsvorständen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.
Mitglieder können alle Vereine, Verbände, Stiftungen und Interessen-gemeinschaften werden und von den zahlreichen Leistungen wie Satzungsüberprüfung, Veranstaltungs- und Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung profitieren.

IT-Recht: Urheberrechtsverletzung und Filesharing – Was ist ein geschütztes Werk?

Sonntag, 15. Mai 2011

Pressemitteilung von: WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft
Rechtsanwältin Claudia Martini
Rechtsanwältin Claudia Martini
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Das Kopieren eines Textes oder eines Bildes aus dem Internet und dessen Verwendung in eigenen Dokumenten oder der Download eines Musikvideos oder eines Spielfilms auf den eigenen Rechner und dessen (teilweiser) Einbau in einen Werbespot ist schnell durchgeführt und wurde meist auch schon oft getan. ABER: Wer Werke gegen bzw. ohne Zustimmung des Urhebers vervielfältigt und/oder veröffentlicht, begeht eine Urheberrechtsverletzung.

Dies ist vielen zumindest theoretisch bekannt. Doch in den meisten Fällen ist unklar, was alles unter „Werk“ verstanden wird.

Rechtslage

Unter den Werksbegriff im Sinn des Urhebergesetzes fallen nicht nur Werke der Literatur, Sprachwerke und Musikwerke, sondern auch Filme und Karten (vgl. § 2 UrhG).

Der Urheber hat dabei das Recht zu entscheiden, ob und wie eine Veröffentlichung des Werkes zu erfolgen hat (§ 12 I UrhG).
Auch an den Verwertungsrechten des Werkes steht dem Urheber ein ausschließliches Recht zu. D. h. im einzelnen stehen dem Urheber somit drei Rechte zu:
• das Vervielfältigungsrecht,
• das Verbreitungsrecht und
• das Ausstellungsrecht an dem jeweiligen Werk.

Daher darf z. B. das Musikwerk eines anderen nicht einfach vervielfältigt werden. Eine Vervielfältigung umfasst neben dem zur Verfügung stellen von Musiktiteln auch eigene Darstellungen zur Musik fremder Künstler, soweit deren Einwilligung nicht vorliegt. Dies umfasst z. B. das Untermalen von eigenen Werken jeder Art (Videos, Tanzvorführungen usw.) mit Musik.

Auch das Kopieren von Kartenmaterial z. B. in Form einer Anfahrtsskizze in einer Email oder eingestellt auf die eigene Homepage, stellt eine Urheberrechtsverletzungen dar. Ebenso handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung, wenn Produktfotos von Händlerseiten zur Optimierung der eigenen Produktangebote oder auf der eigenen Homepage verwendet werden. Auch hier liegt eine Vervielfältigung und eine Verbreitung des jeweiligen Werkes vor.

Einer der bekanntesten und wohl derzeit auch abmahnträchtigsten Gebiete stellt das sog. Filesharing dar. Hierbei bieten Nutzer sich gegenseitig rechtlich geschützte Musik- oder Filmwerke unentgeltlich zum Download an. Dies wird über eine Vielzahl von Tauschbörsenprogrammen ermöglicht. Allerdings lassen viele Rechteinhaber zwischenzeitlich die bekannten Tauschbörsen auf Urheberrechtsverletzungen hin überwachen.

All diese Tatbestände und Beispiele umfasst der Begriff einer Urheberrechtsverletzung und können daher abgemahnt werden.

Fazit

Soll das Werk eines anderen genutzt werden, so sind im Vorfeld sämtliche rechtliche Fallstricke aufzudecken und zu klären, um so Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, die in aller Regel mit hohen Kosten für den Beklagten verbunden sind.

Liegt eine (vermeindliche oder tatsächliche) Urheberrechtsverletzung vor und ist diese abgemahnt worden, so ist fachkundige Hilfe absolut hilfreich. Rechtsberatung ist notwendig, bevor z. B. eine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterzeichnet wird. Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung hat, was vielen nicht bewusst ist, 30 Jahre lang Gültigkeit. Damit gilt auch die darin enthaltene Unterlassungsverpflichtung für 30 Jahre.
Eine Verletzung dieser Unterlassungspflicht z. B. durch weiteren Download (und damit den zeitgleichen Upload) von Liedern oder eine weitere Urheberrechtsverletzung löst damit sofort die vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe (meist mehrere tausend Euro) aus. Daher ist es neben der korrekten Gestaltung der Unterlassungsverpflichtungserklärung ebenso relevant, die Risiken einer Folgeabmahnung bzw. eine Vertragsstrafe zu vermeiden.

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WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft
Rechtsanwältin Claudia Martini
Großherzog-Friedrich-Straße 40
66111 Saarbrücken

Tel.: 0681-9582820
Fax: 0681-95828210
E-Mail:

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft ist eine Wirtschaftskanzlei mit langjähriger und internationaler Erfahrung auf dem Gebiet des Schutzes Geistigen Eigentums (Marken-, Design-, Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) und des Wirtschaftsrechts.

In unserem Schwerpunktbereich, dem Gewerblichen Rechtsschutz, schützen, verwalten und verteidigen wir mit 7 Anwälten sowie 10 teilweise mehrsprachigen Patent- und Markenreferenten weltweit Marken, Geschmacksmuster, Domains und sonstige Schutzrechte.

Unser Wirtschaftsrechtsdezernat, welches von einem Fachanwalt für Steuerrecht geleitet wird, rundet unser Serviceangebot dahingehend ab, dass auch mit dem Gewerblichen Rechtsschutz zusammenhängende Fragen wie Gründung von Schutzrechtsverwaltungsfirmen, steuerrechtliche Fragen bei der Bewertung von Schutzrechten oder Durchführung von zollrechtlichen Verfahren bei Zollbeschlagnahmen etc. umfassend bearbeitet werden können.

WAGNER Rechtsanwälte webvocat – Small. Different. Better.

Großhändlerliste von Real und Metro veröffentlicht

Freitag, 28. Januar 2011

Pressemitteilung von: Instant Media
Großhändlerliste Großhandel
Großhändlerliste Großhandel
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Gerade Startup-Unternehmern die einen Online Shop eröffnen wollen, stellt sich gleich zu Anfang die wohl wichtigste Frage: Woher bekomme ich eine gute Großhändlerliste, um an meine Ware zu kommen? Die Webseite instant-insider verspricht wahre Traumumsätze und wirbt mit dem Slogan „So verkaufen Sie Waren mit bis zu 500% Gewinn.“ Bekannheiten wie Real und Metro sowie erfolgreiche Powerseller beziehen hier regelmäßg ihre Ware. Wer nicht gern die Katze im Sack kauft, hat die Möglichkeit einen Blick in die Großhändlerliste zu werfen und bekommt 2 der Adressen kostenlos.

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Instant Media
Stauderstr. 65
45326 Essen
Michaela Nürnberg

Telefon.: 0201 / 5070271
Fax.: 0201 / 5070272
www.instant-insider.de

Instant Insider ist das Insiderportal zu Themen Geld verdienen, Business & Coaching, Live Seminare, eBooks,Tutorials und Insiderinformationen. Wir bieten digitale Ratgeber die bequem heruntergeladen werden können. Desweiteren bieten wir unseren Kunden umfangreiche Möglichkeiten des Marketings. Von der Erstellung von Webseiten bis hin zur erfolgreichen Platzierung bei Google.

Das Mehr an Information

Freitag, 28. Januar 2011

Pressemitteilung von: NEWBASE GmbH

Bedeutung von Social Media für journalistische Arbeit wächst. / Neues Tool zur Medienbeobachtung und –analyse: infonitor. / Personalisiertes Suchprofil ermöglicht quantitative und qualitative Analysen. / Jetzt testen. / Weitere Informationen unter infonitor.de /

Hamburg. Laut einer Studie eines amerikanischen Medienunternehmens und der Universität von Sunderland, Großbritannien, sind Online-Medien für viele Journalisten ein wichtiges Arbeitsinstrument. Mehr als 80 Prozent der befragten Journalisten aus Großbritannien, Frankreich und Deutschland nutzen Social Media sowohl als Informationsquelle, als auch, um sich selbst zu vermarkten. Christian Heinisch, Geschäftsführer der Hamburger Newbase GmbH, kennt das Phänomen – und weiß, vor welche Herausforderungen das Internet die Journalisten stellt. Er sagt: „Kaum ein Journalist weiß heute noch, wo sein Beitrag überall erschienen ist oder diskutiert wird. In welchen Foren, Blogs, Netzwerken spricht man über den Artikel? Wo wird dieser zitiert und in welchem Zusammenhang?“ Herkömmliche Suchmaschinen, in denen man sich auch Benachrichtigungen zu neu erschienenen Beiträgen zu bestimmten Suchwörtern liefern lassen kann, bieten eine Hilfe – aber keine Analyse.

Aus diesem Grund bringen Heinisch und sein Team nun ein neues Produkt an den Markt: infonitor. infonitor ist ein Service für Medienbeobachtung und -analyse, der quantitative und qualitative Untersuchungen zu Präsenz und Reputation im Internet liefert. Der Vorteil gegenüber Suchmaschinen im Web ist zum einen die Spezialisierung auf Medienbeobachtung, die Newbase seit mehr als 20 Jahren leistet; zum anderen erhält jeder Kunde eine individuelle Beratung und damit ein auf seine Bedürfnisse angepasstes Suchprofil. Christian Heinisch sagt: „Wir bieten mit infonitor eine Untersuchung der Medienresonanz und der Onlinepräsenz – auch in den sozialen Netzwerken. Es geht allerdings nicht nur darum, herauszufinden, wo etwas erschienen ist – sondern auch, in welchem Rahmen ein Beitrag zitiert, diskutiert oder weiterverwertet wurde. Unsere Kunden schätzen vor allem die täglichen Clipping-Mails, anhand derer sie die aktuellsten Treffer übersichtlich aufbereitet von uns bekommen.“ Im Gegensatz zu reinen Suchmaschinenergebnissen sind die Clipping-Mails von infonitor übersichtlich gestaltet und bieten mit der Duplikatsfunktion alle Treffer an, ohne den Kunden mit Informationen zu überfrachten. In der infonitor-Analyse, die Kunden wöchentlich oder monatlich erhalten, werden die Ergebnisse grafisch und inhaltlich noch einmal aufbereitet – und bieten so eine detaillierte quantitative und qualitative Auswertung. Für die Erstellung der Clipping-Mails und Analysen werden mehrere tausend Online-Portale beobachtet und ausgewertet. Das genutzte Verfahren zur Generierung der Online-Präsenz ist patentiert. Christian Heinisch: „Wer wissen will, was und wie in den Online-Medien berichtet wird, bekommt mit infonitor tagesaktuell, bequem und individuell Clippings, Analysen und Antworten auf den Tisch.“ Zum Start des neuen Produktes bietet infonitor einen kostenlosen, vierwöchigen Testzugang an. Alle Informationen dazu finden Sie unter www.infonitor.de.

Bei Interview-Wünschen und Fragen – einfach unseren Pressereferenten Rafael Robert Pilsczek unter 0 170 / 310 79 72 anrufen.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

infonitor ist ein Produkt der
NEWBASE GmbH
Rödingsmarkt 14
20459 Hamburg, Deutschland
Tel: +49 (0) 40-89 002-0
Fax: +49 (0) 40-89 002-223

Geschäftsführer
Christian Heinisch

Leiter Vertrieb
Frits Häcker

Pressekontakt:
Rafael Robert Pilsczek
0 40 / 32 80 89 80

Seit 1989 verlassen sich Unternehmen, politische Institutionen und Behörden auf die Qualität der NEWBASE Produkte. NEWBASE- Lösungen wie infonitor gewährleisten eine anspruchsvolle Medienbeobachtung und -analyse. Sie werden weltweit genutzt.

infonitor ist ein Service für Medienbeobachtung, der quantitativ und qualitativ über Präsenz und Reputation im Internet informiert und dabei mehrere tausend Online-Quellen beobachtet, auswertet und analysiert. Dabei geht infonitor über das, was herkömmliche Suchmaschinen im Internet leisten, weit hinaus.

Online-Autor werden – aber wie?

Dienstag, 25. Januar 2011

Pressemitteilung von: PageWizz
Online-Autor auf PageWizz
Online-Autor auf PageWizz
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Gibt es im Internet die Möglichkeit für ganz normale Menschen ohne technische Grundlagen sich als Autor zu betätigen und eigene Artikel zu veröffentlichen? Diese Frage haben wir uns vor einem Jahr auch gestellt. Natürlich gibt es Blogger, doch es ist nicht leicht in dieser Szene groß zu werden und man benötigt entsprechende Programmierkenntnisse, was nicht Jedermanns Sache ist. Vor allem aber muss man sich als Blogger auf ein Gebiet spezialisieren und kann nicht täglich über verschiedene Themen berichten.

Wer sind wir? Hans studierte Informatik an der Universität Ulm und beendet jetzt mit 39 seine Doktorarbeit. Ich selbst bin 32 Jahre alt, habe Chemie studiert und befinde mich ebenfalls am Ende meiner Doktorarbeit. Schon während unserer Studienzeit konnten wir durch die Entwicklung verschiedener Internet-Projekte viele Erfahrungen sammeln. Wir entschlossen uns daher, eine neuartige, ganz einfach zu bedienende Plattform zu schaffen und stellten nach einem dreiviertel Jahr Entwicklungszeit im September 2009 das Portal PageWizz.com online. Daraus ist inzwischen eine spannende Website mit mehr als 1500 Autoren entstanden, die bereits über 4000 Artikel zu allen nur denkbaren Themen veröffentlicht haben. Aus der Idee wurde ein richtiges Unternehmen, mit der wir uns gerade selbständig machen. Es bedeutet unheimlich viel Arbeit, aber es macht auch riesig viel Spaß.

Auf PageWizz muss niemand schreiben was andere wollen: Jeder Autor kann genau das schreiben, was ihn interessiert. Im Gegensatz zu Bloggern arbeiten die Autoren auf PageWizz aktiv zusammen, unterstützen sich gegenseitig, geben Ratschläge und bilden eine unterhaltsame Community, die es jedem Neuling erleichtert, sich im Internet einen Namen aufzubauen und damit Geld zu verdienen. Die Autoren sind schließlich dauerhaft zu 60% an den Werbeeinnahmen der automatisch integrierten Google AdSense-Anzeigen beteiligt. Durch diese Werbung können die Autoren durchschnittlich 3 Euro pro 1000 Besucher erzielen, wobei die Einnahmen direkt von Google per Banküberweisung, PayPal oder Scheck an den Autor ausbezahlt werden. An dieser Stelle heißt es also: Je mehr Artikel ein Autor schreibt, desto höher fällt auch dessen Verdienst aus.

Als zweite Möglichkeit bietet sich das Erstellen von Shoppingseiten an, auf denen Produkte von Amazon beworben werden können. Wird ein Artikel verkauft, so erhält der Autor eine Verkaufsprovision von bis zu 10%, die direkt von Amazon an den Autor ausbezahlt wird. Die Integration von Amazon-Produkten auf den eigenen Artikeln ist dabei denkbar einfach. So lassen sich beim Schreiben spielend leicht Bausteine einfügen, mit denen der Vorgang beinahe automatisiert wird. Somit können auch Internetneulinge ganz unproblematisch effiziente Shoppingseiten erstellen. Zu guter Letzt haben PageWizz-Mitglieder die Möglichkeit, selbst neue Autoren für die Community zu gewinnen und an den geworbenen Mitgliedern prozentual mit zu verdienen. Dies sind die wichtigsten Einnahmequellen für Autoren, wobei die Nutzung der Website komplett kostenlos ist – egal wie viele Artikel man erstellt.

PageWizz verzeichnet einen starken Zuwachs und jeden Tag entstehen zahlreiche neue, unterhaltsame und spannende Artikel. Auch wir sind nicht untätig, unterstützen die Autoren Tag und Nacht und setzen gerne deren Ideen und Wünsche um – Wir sind gespannt, wie es weitergeht und freuen uns weiterhin mit der Autoren-Community zusammenzuarbeiten!

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

PageWizz

Hans Braxmeier
Donaustraße 13, 89231 Neu-Ulm
Tel.: +49 (0)731 / 800 1660

PageWizz wird von Hans Braxmeier und Simon Steinberger betrieben. Beide sind seit einigen Jahren in der Internetbranche tätig und haben mehrere Webprojekte veröffentlicht. Mit PageWizz wurde eine Online-Plattform geschaffen, die es Internetnutzern ermöglicht, auf schnelle und einfache Art und Weise Webinhalte zu veröffentlichen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf leichter Bedienbarkeit (Modulkonzept), Verknüpfung von Inhalten mit unterschiedlichen Medien und Kommunikation der Nutzer untereinander. Durch die Umsetzung in einem modernen Design, die effektive Suchmaschinenoptimierung, die große Vielfalt an unterschiedlichen Themen und die Qualität der Seiten wird Traffic erzeugt und eine große Leserschaft angesprochen.

Wie man als Freiberufler nicht durch eine gewerblicher Nebentätigkeit seinen Status als Freelancer verliert

Dienstag, 25. Januar 2011

Pressemitteilung von: akademie.de
Viele Selbstständige – auch gerade im IT-Bereich – üben neben ihrer freiberuflichen Tätigkeit auch eine gewerbliche Nebentätigkeit aus, um sich besser über Wasser halten zu können. Dies kann jedoch dazu führen, dass man vom Finanzamt nicht mehr als Freiberufler angesehen wird. Dies gilt auch dann, wenn die gewerblichen Einkünfte niedrig sind. Gerade hier dürfen Sie sich als Freelancer in keiner falschen Sicherheit wiegen.

Ob für Sie das Ausüben einer gewerblichen Nebentätigkeit gefährlich ist, hängt vor allem davon ab, ob Sie eine trennbare oder untrennbare gemischte Tätigkeit ausüben.

Bei einer trennbaren gemischten Tätigkeit kann Ihnen normalerweise wenig passieren. Allerdings müssen Sie auf einige Dinge besonders achten.

Anders sieht das bei einer untrennbaren gemischten Tätigkeit aus. Hier ist die Situation von den Umständen im konkreten Einzelfall abhängig.

Besonders müssen Sie aufpassen, wenn Sie sich sich als Freier mit Gleichgesinnten zusammenschließen wollen.

In all diesen Fällen sollten Sie sich z.B. als Webdesigner, Ingenieur, Journalist oder EDV-Berater mit den einschlägigen Urteilen vertraut machen.

Den hierzu von dem Volljuristen Harald Büring geschriebenen Ratgeber finden Sie unter:

www.akademie.de/fuehrung-organisation/steuern-fuer-untern…

sowie unter dem folgenden Kurzlink:

www.akademie.de/direkt?pid=61417&tid=44108

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

freier Autor bei:

akademie.de asp GmbH & Co.Betriebs- & Service KG
Erkelenzdamm 59-61 – 10999 Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRA 36486 B
Geschäftsführerin: Ray Mary Rosdale (GmbH)
Fon: +49.30.61655-0 Fax: +49.30.61655-120

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ACHTUNG – Abmahnung

Samstag, 22. Januar 2011

Pressemitteilung von: WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft

Der Abgemahnte hat die Kosten einer Abmahnung selbst dann zu tragen, wenn er die Abmahnung überhaupt nicht erhalten hat.

Das bedeutet, wenn infolge der fehlenden Kenntnis von der Abmahnung die angeforderte Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben wurde bzw. nicht abgegeben werden konnte, so kann sich der Abgemahnte im darauffolgenden einstweiligen Verfügungsverfahren auch nicht darauf berufen, so dass er auch die Kosten zu tragen hat.

Darlegungs- und Beweislast – Abmahnung
Diese auf den ersten Blick überraschende Konsequenz beruht darauf, dass die herrschende Meinung davon ausgeht, dass die Darlegungs- und Beweislast für den Zugang einer Abmahnung beim Abgemahnten liegt.

Der Abgemahnte habe das Risiko dafür zu tragen, dass die Abmahnung auf dem Postwege verloren gehe, da es für ihn eine günstige Gelegenheit darstelle, die Angelegenheit kostengünstig beizulegen.

E-Mail
Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg im Urteil vom 17. Juli 2009, AZ: 312 O. 142/09 ist auch in Bezug auf E-Mail-Sendungen auf diese herrschende Meinung abzustellen.
Insofern sei von einem Zugang auszugehen, wenn eine Willenserklärung, eine entsprechende geschäftliche Handlung in den Bereich des Empfängers gelangt sei und dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit habe, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen. Bezüglich der per E-Mail übermittelten Abmahnungen, seien diese zugegangen, wenn sie an eine vom Empfänger im geschäftlichen Verkehr verwendete E-Mail-Adresse geschickt worden seien und in der entsprechenden Mailbox des Empfängers angekommen seien.

Ordnungsgemäße Absendung
Soweit nachgewiesen werden kann, dass die Abmahnung abgesendet wurde und keine Fehlermeldung vorliegt, darf der Absender damit rechnen, dass die Übermittlung zum Abgemahnten korrekt und fehlerfrei erfolgt ist. In dem vom Gericht zu entscheidenden Fall, konnte der Nachweis, dass die Versendung ordnungsgemäß erfolgt war, dadurch erbracht werden, dass ein Anwaltskollege die E-Mail als unsichtbarer Empfänger ebenfalls erhielt.

Firewall
Im entschiedenen Fall, war die E-Mail aufgrund einer aktivierten Firewall nicht an einen zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet worden, sondern von der Firewall aufgehalten worden. Da die Firewall jedoch eindeutig dem Machtbereich des Empfängers zuzuordnen ist, gilt die E-Mail damit als im Machtbereich des Abgemahnten angekommen.

Briefpost
Die Tatsache, dass für die Rechtswirkung einer Abmahnung der Abgemahnte nicht zwingend Kenntnis von dieser Abmahnung haben muss, bestätigt ein weiteres Urteil in diesem Bereich, nämlich des Landgerichts Berlin vom 30. September 2010, Aktenzeichen 52 O 187/10.
Hier war einer Einzelunternehmerin per Einschreiben/Rückschein eine Abmahnung übermittelt worden und, da dieses nicht zugestellt werden konnte bei der Post zur Abholung hinterlegt worden.

Vermutung der Einlegung in den Briefkasten
Obwohl die Abmahnung nie von der Unternehmerin geholt wurde, musste diese sich im späteren einstweiligen Verfügungsverfahren die Kosten mit der Begründung auferlegen lassen, dass davon auszugehen sei, sie habe einen Benachrichtigungsschein erhalten und es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der entsprechende Benachrichtigungsschein nicht eingelegt worden sei.

Diese Entscheidung basiert auf dem Vertrauen, das Gerichte immer noch der Post zuschreiben. Obwohl die Unternehmer an Eides statt versicherte, keinen Benachrichtigungsschein in ihrem Briefkasten vorgefunden zu haben, hielt die Kammer die Möglichkeit, dass versehentlich keine Benachrichtigungsnachricht eingelegt worden sei, für vernachlässigenswert gering. Im Gegenteil sei davon auszugehen, dass ein Briefzusteller gerade bei Einschreiben/Rückschein seiner besonderen Verantwortung bewusst sei, da der Kunde in diesen Fällen auch mehr Geld gezahlt habe.

Aus diesen Entscheidungen zu ziehende Lehren

E-Mail
Grundsätzlich sollten sämtliche Mitarbeiter über die theoretische Möglichkeit der per E-Mail übermittelten Abmahnung informiert werden, um diese im Zweifel auch erkennen zu können; denn wie sich aus dem Urteil ergibt, sobald die E-Mail einmal im Machtbereich des Abgemahnten angekommen ist, gilt sie auch als zugestellt.
Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass auch die gefilterten E-Mails entsprechend kontrolliert werden, um zu verhindern, dass wichtige E-Mails versehentlich untergehen.

Briefpost
Auch hier sollten die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert werden (insbesondere unter Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen). Die Post sollte sorgfältig auf Benachrichtigungsschreiben hin überprüft werden um ein irrtümliches Entsorgen zu vermeiden. Soweit Ihr Zusteller nicht zu denen vom Gericht definierten Musterexemplaren zählt, könnte Ihnen unter Umständen eine entsprechende Dokumentation der bisherigen „Verfehlungen“ helfen, um das Urvertrauen des Gerichts in die Post zu erschüttern.

Außerdem hilft natürlich auch eine gute Beziehung zu (Briefkasten)-Nachbarn, damit ein Irrläufer den Weg zu Ihnen findet.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft
RAin Claudia Martini
Großherzog-Friedrich-Straße 40
66111 Saarbrücken

Tel.: 0681-9582820
Fax: 0681-95828210
E-Mail:

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft ist eine Wirtschaftskanzlei mit jahrelanger und internationaler Erfahrung auf dem Gebiet des Schutzes Geistigen Eigentums (Marken-, Design-, Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) und des Wirtschaftsrechts.

In unserem Schwerpunktbereich, dem Gewerblichen Rechtsschutz, schützen, verwalten und verteidigen wir mit 7 Anwälten sowie 8 teilweise mehrsprachigen Patent- und Markenreferenten weltweit Marken, Geschmacksmuster, Domains und sonstige Schutzrechte.

Unser Wirtschaftsrechtsdezernat, welches von einem Fachanwalt für Steuerrecht geleitet wird, rundet unser Serviceangebot dahingehend ab, dass auch mit dem Gewerblichen Rechtsschutz zusammenhängende Fragen wie Gründung von Schutzrechtsverwaltungsfirmen, steuerrechtliche Fragen bei der Bewertung von Schutzrechten oder Durchführung von zollrechtlichen Verfahren bei Zollbeschlagnahmen etc. umfassend bearbeitet werden können.

WAGNER Rechtsanwälte webvocat – Small. Different. Better.