Rede von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (MdB) bei der 1. Lesung des Bundeshaushalts 2009 am 16. September 2008 im Deutschen Bundestag.
Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Wenn die Regierung in einer Haushaltswoche vor das Parlament tritt, dann will sie vor allem eines, nämlich Geld. Das will auch ich. Deswegen stehe ich hier. Ich will aber auch Dank für den Haushalt sagen, den Sie uns für dieses laufende Jahr bewilligt haben. Sie wissen ja, dass der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz fast ausschließlich durch Personalausgaben geprägt ist und dass die Personalausstattung für die Arbeitsfähigkeit des Ressorts als solchem aber natürlich auch des ganzen Bereichs, der dazugehört ganz besonders wichtig ist. Das betrifft insbesondere eine Behörde, die zu meinem Geschäftsbereich gehört, nämlich das Deutsche Patent- und Markenamt.
Das DPMA das wissen Sie alle hat eine enorme Bedeutung für den Schutz geistigen Eigentums und damit für die Innovationskraft unserer Wirtschaft. Außerdem ist das DPMA eine wichtige Einnahmequelle für unseren Haushalt. Bei der ersten Lesung des letzten Haushalts habe ich deutlich gemacht, in welchem Verhältnis die Zahl der Prüfer zu den Einnahmen steht. Ich danke dafür, dass wir das letzte Mal 35 zusätzliche Stellen schaffen konnten, die dazu geführt haben, dass die Einnahmesituation beim DPMA besser geworden ist, die vor allen Dingen aber auch dazu geführt haben, dass die Bearbeitung der Anmeldungen und der Verlängerungen weiter beschleunigt werden konnte. In dem Entwurf des Haushalts für 2009 ist beim Bundesministerium der Justiz ein Einnahmeplus von gut 10 Prozent zu verzeichnen. Davon entfallen 3,5 Millionen Euro auf das Deutsche Patent- und Markenamt, die wir dort aufgrund der Stellen, die Sie bewilligt haben, mehr einnehmen werden. Deshalb danke ich Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung, die Sie uns im letzten Jahr gewährt haben. Im Vorgriff danke ich Ihnen auch schon einmal herzlich für die Unterstützung, die Sie uns hoffentlich auch dieses Jahr wieder geben werden. Wir haben nämlich vorgesehen, weitere 27 Patentprüfer einzustellen. Ich wäre Ihnen verbunden und denke, dass es vor allen Dingen im Interesse der Sache und des Wirtschaftsstandorts Deutschland wäre, wenn diese 27 Stellen auch genehmigt werden könnten.
Vor gut zehn Tagen haben wir das zehnjährige Jubiläum des Deutschen Patent- und Markenamtes in Jena gefeiert. Ich will Ihnen damit sagen, dass durch die Stellen, die Sie hier beschließen, auch ein Stück weit Strukturförderung in Ostdeutschland betrieben wird. Vor zehn Jahren wurde beschlossen, dass die Behörde von Berlin nach Jena umzieht. In dieser Zeit sind dort mehr als 220 neue Stellen geschaffen worden, von denen über 80 Prozent aus der Region besetzt sind. Ich habe mich bei meinem jetzigen Besuch in Jena davon überzeugen können, dass es dort aufgrund dieser Strukturentscheidung in der Tat zu einer Stärkung des Innovations- und Forschungsstandortes gekommen ist. Es gibt eine exzellente Zusammenarbeit zwischen der Dienststelle Jena, der Universität Jena und den großen Industrien, die dort angesiedelt sind. Insgesamt kann man sagen, dass das eine ausgezeichnete Förderung des Standortes und des Schutzes geistigen Eigentums ist.
Durch die Erfolgsgeschichte des Deutschen Patent- und Markenamtes wird also nicht nur gezeigt, was eine moderne öffentliche Verwaltung leisten kann, sondern dadurch wird auch ganz deutlich, dass wir in Deutschland keine weiteren Privatisierungen hinsichtlich öffentlicher Aufgaben brauchen und schon gar nicht in der Justiz ; denn wir können das selbst. Die Vorstellung, alles gehe schneller, billiger und gar besser, wenn es nur Private erledigen, hat sich in vielen Fällen als blanke Ideologie und leider auch als kostspielige Fehlentscheidung für den Staat erwiesen. In Hessen ist die teilweise Privatisierung eines Gefängnisses beispielsweise vollständig gescheitert. Mein hessischer Kollege musste erst vor wenigen Monaten einräumen, dass die privaten Haftplätze zum Teil deutlich teurer als die staatlichen sind. Trotzdem werden manche Kollegen nicht müde, weitere Privatisierungen zu fordern, zum Beispiel bei den Gerichtsvollziehern, den Rechtspflegern und den sozialen Diensten der Justiz. Nun bin ich die Letzte, die nicht bereit wäre, darüber nachzudenken, wie man im öffentlichen Dienst Aufgaben besser machen und effizienter organisieren kann. Das Problem ist nur: Bei diesen Forderungen nach Privatisierung geht es in der Regel nicht um Qualität. Es geht schlicht und ergreifend um zwei Aspekte: Der eine Aspekt ist die Kürzung öffentlicher Aufgaben, der andere Aspekt ist die Maximierung privater Gewinne. Wir müssen klären, welche Aufgaben der Staat übernehmen muss. Als erstes Beispiel nenne ich die Ausübung des Grundbuch- und Registerrechts, was ein ganz wichtiger Baustein einer erfolgreichen Wirtschaftsordnung sind. Diese Aufgabe ist bei unseren Rechtspflegern in den besten Händen. Ich jedenfalls meine: Wer die Aufgaben der Rechtspfleger privatisieren will, gefährdet einen wesentlichen Standortvorteil unseres Landes. Zweites Beispiel. Gerichtsvollzieher besitzen weitreichende Zwangsbefugnisse. Sie sind nicht nur Dienstleister ihrer Auftraggeber, sondern sie achten auch auf die Rechte der Schuldner. Das ist keine überflüssige Sozialarbeit, wie manche meinen, sondern Ausdruck des sozialen Rechtsstaats. Ich bin deshalb davon überzeugt: Auch Gerichtsvollzieher müssen weiterhin und auch in Zukunft dem öffentlichen Dienst angehören. Drittes Beispiel sind die sozialen Dienste der Justiz. Jeder von uns weiß, wie wichtig die Bewährungshilfe und eine gute Entlassungsvorbereitung für Gefangene ist. Im Übrigen ist beides für eine gute Vorbeugung von Straftaten sehr viel wichtiger als die immer wiederkehrende Debatte, ob die Jugendhöchststrafe zehn oder 15 Jahre betragen soll. Ich bedauere es deshalb, dass Länder zunehmend darüber nachdenken, die sozialen Dienste der Justiz zu privatisieren, und es teilweise sogar schon getan haben. Wenn man einmal eine solche Aufgabe aus der öffentlichen Hand gegeben hat, dann kann man sehr viel leichter den Rotstift ansetzen und sparen und damit das genau falsche Signal senden. Wir dürfen deshalb nicht zulassen auch davon bin ich überzeugt , dass Privatisierungen zu einem Sicherheitsrisiko werden. Innerhalb der Koalition sind wir uns in einem wesentlichen Punkt einig: Bei den Kernaufgaben der Justiz wollen wir keine Privatisierungen. Allerdings wäre es schön, wenn diese Erkenntnis vonseiten des Bundesrates nicht immer torpediert würde. Einige Länder bringen dort einen Privatisierungsantrag nach dem nächsten ein. Es wäre gut, wenn dieser politische Schlingerkurs, der in der Öffentlichkeit und auch in der geneigten Fachöffentlichkeit wahrgenommen wird, einmal ein Ende hätte. Die Bediensteten in der Justiz haben einen Anspruch darauf, ganz klar zu wissen, wofür die Parteien tatsächlich stehen.
Ein starker Rechtsstaat und eine leistungsfähige Justiz sind auch ein Gebot der Gerechtigkeit. Wir haben in den vergangenen Monaten haarsträubende Fälle von Wirtschafts- und Steuerkriminalität gesehen. Wir müssen einen Konsens darüber erzielen, dass die Justiz in der Lage bleibt das ist Teil unseres Rechtsstaates , solche Fälle zu verfolgen, aufzuklären, die betreffenden Personen anzuklagen und zu verurteilen. Wir müssen die Gerichte so ausstatten, dass sie auch in Zukunft in der Lage sind, komplexe Wirtschaftsstrafverfahren zu bearbeiten. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, die Rechtstreue in allen Teilen der Gesellschaft durchsetzen zu können. Nun kann ich das als Bundesministerin leicht sagen, weil ich weiß, dass die Länder für das Personal zuständig sind. Trotzdem mache ich das immer wieder gerne, weil ich glaube, dass wir zwischen Bund und Ländern innerhalb der Justiz einen Konsens darüber brauchen, dass dies eine wichtige justizielle Aufgabe ist. Dass wir als Bund bei der Verfolgung dieser Straftaten nicht beiseitestehen, möchte ich durch unseren Vorschlag deutlich machen, die Verjährungsfrist für Steuerstraftaten auf zehn Jahre zu verlängern. Das Gesetzgebungsverfahren läuft bereits. Wir werden im nächsten Monat dem Kabinett vorschlagen, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die derzeitige Höchstgrenze für Geldstrafen aufgehoben wird, damit sichergestellt wird, dass auch diejenigen, die mehr als 5000 Euro pro Tag verdienen, künftig gerecht bestraft werden können. Allein dieses Vorhaben macht deutlich, dass wir in den kommenden Monaten in der Rechtspolitik noch genug zu tun haben.
Es liegt eine Menge Arbeit vor uns, und wir müssen noch eine ganze Reihe von Projekten abschließen. Wir werden über die gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung diskutieren, und wir wollen die Reform des Erbrechts beraten und verabschieden. Mit beiden Projekten wollen wir mehr Selbstbestimmung und Autonomie für die Menschen erreichen. Schon in der nächsten Woche wird der Deutsche Bundestag über die Modernisierung des Bilanzrechts diskutieren. Mit diesem Gesetzesvorhaben soll der Mittelstand weiter entlastet werden. Durch die Strukturreform beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich wollen wir der Modernisierung des Familienrechts einen weiteren Baustein hinzufügen, damit es bei den Scheidungsfolgen gerecht zugeht und der schwächere Ehepartner geschützt wird. Wichtige Vorhaben verfolgen wir auch im Verbraucherschutz. Das wurde schon im Zusammenhang mit dem Einzelplan 10 des Verbraucherschutzministeriums angesprochen. Die rechtliche Kompetenz liegt allerdings bei uns. Dabei geht es um den besseren Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung und um die Stärkung der Verbraucherrechte beim Fahren und beim Fliegen. Diese Themen werden uns sicherlich noch einige Diskussionen bescheren. Wir sollten uns darum bemühen, noch in dieser Legislaturperiode zu Entscheidungen zu kommen. Ich bin aber davon überzeugt, dass uns das gelingen wird. Die Liste der Gesetzgebungsprojekte, zu denen schon eine Anhörung beschlossen oder zu erwarten ist, ist lang. Es sind insgesamt 20. Das ist viel, wenn man bedenkt, dass wir nur noch 17 Sitzungswochen bis zum Ende der Legislaturperiode haben. Das heißt, die Rechtspolitiker dieses Hauses haben ein sehr beträchtliches Programm. Deshalb ist es, glaube ich, wichtig, dass wir unsere Arbeit zügig und konstruktiv fortsetzen. Die Koalition hat zumindest in der Rechtspolitik noch eine Menge zu tun. Insofern möchte ich den Kollegen Diller zitieren, der eben zu mir sagte: “Sag doch einfach: Der Haushalt ist gut. Verändern Sie nichts.” Das sind fromme Worte, denen nichts hinzuzufügen ist.
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