Archiv für die Kategorie ‘Patentrecht’

BMJ Newsletter § 52a Urheberrechtsgesetz wird bis zum 31. Dezember 2012 verlängert

Dienstag, 16. Dezember 2008

Nach der heutigen Zustimmung des Bundesrates ist es auch künftig zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften in schulische oder universitäre Intranets einzustellen. Diese Regelung war bis zum Ende des Jahres 2008 befristet und wird nun bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.

“§ 52a des Urheberrechtsgesetzes ist für den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland wichtig. Er erlaubt Schulen und Hochschulen, Unterricht, Forschung und Lehre besser und aktueller zu gestalten. Daher ist es gut, dass diese Regelung weitere vier Jahre erhalten bleibt. Bei einer erneuten Evaluierung im Jahr 2012 werden wir hoffentlich endgültig feststellen können, dass sich die Vorschrift in der Praxis bewährt hat und alle Rechtsinhaber auch ihre angemessene Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten”, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

§ 52a UrhG wurde durch das Erste Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 in das Urheberrechtsgesetz eingefügt und damals bis zum 31. Dezember 2006 befristet. Schulen und Hochschulen sollte mit der Neuregelung ermöglicht werden, Texte auch am Bildschirm zugänglich zu machen, die vorher beispielsweise als Kopien verteilt wurden. Den Interessen der Verwerter oder Urheber wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur Teile von veröffentlichen Werken, Werke geringen Umfangs oder einzelne Artikel aus Fachzeitschriften gegen eine angemessene Vergütung in abgegrenzte, geschlossene Netzwerke (Intranets) gestellt werden dürfen. Da die wissenschaftlichen Verleger dennoch unzumutbare Beeinträchtigungen ihres Kerngeschäfts befürchteten, wurde die Regelung zunächst befristet. Nach einer ersten Evaluierung der Praxis im Jahr 2006 war eine abschließende Bewertung der Regelung nicht möglich. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 10. November 2006 wurde die Befristung vor diesem Hintergrund um zwei Jahre verlängert.

Die letzte Evaluierung hat gezeigt, dass § 52a UrhG für die Hochschulen eine wichtige Regelung ist, die es ihnen ermöglicht, Forschung und Lehre modern und auf der Höhe der Zeit zu betreiben. Aber auch im Bereich der Schulen gewinnt die Norm zunehmend an Bedeutung. Die Erfahrungen der Schulen mit der Nutzung des Intranets waren durchgehend positiv. Das Gesetz muss aber auch in der Praxis eine angemessene Vergütung für Rechtsinhaber gewährleisten. Hier sind noch nicht alle erforderlichen Gesamtverträge zwischen Rechtsinhabern und Nutzern geschlossen. Die Verlängerung der Geltungsdauer von § 52a Urheberrechtsgesetz um vier Jahre ist daher sachgerecht. Eine dritte Evaluierung, um die der Deutsche Bundestag das Bundesministerium der Justiz gebeten hat, wird eine ausreichende Grundlage für eine abschließende Bewertung liefern.

Das Gesetz wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Gabriele Heyse, Dr. Isabel Jahn, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
presse@bmj.bund.de

Gerichtsentscheidung verbessert Designschutz in den USA

Freitag, 03. Oktober 2008
Pressemitteilung von: Smartpat PLC
(openPR) – „Durchschnittlicher Betrachter“ bestimmt Schutzumfang eines US Design Patents

Eine einstimmige Entscheidung des amerikanischen „Court of Appeals for the Federal Circuit“ stärkt den Schutzumfang von Design Patenten (äquivalent dem deutschen Geschmacksmuster) in den USA. Das für alle Patentstreitigkeiten zuständige Berufungsgericht wandte sich in einer Entscheidung vom 22. September von der bisherigen engeren Schutzumfangsdefinition auf Basis einer Neuheitsanalyse ab. Stattdessen bestimmt sich der Schutzumfang eines US-Geschmacksmusters zukünftige nach einem durchschnittlicher Betrachter („ordinary observer“). Einem Nachahmer ist es verboten, ein durch ein Design Patent geschütztes Produkt so nachzuahmen, daß ein durchschnittlicher Betrachter die beiden Produkte als „substantiell das selbe“ ansehen würde.
„Dies erhöht den Wert eines US Design Patents. Wer ein deutsches Geschmacksmuster oder ein Europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmeldet sollte sich überlegen, auch ein US Design Patent anzumelden“ empfiehlt US Patent Agent Axel Nix, Gründer der auf die Vertretung deutscher Klienten spezialisierten US Kanzlei Smartpat PLC. Aufgrund des günstigen Wechselkurses lägen die Kosten eines US Design Patents derzeit bei etwa eintausend Euro für amtliche Gebühren und Inanspruchnahme einen US Patentanwalts. Das Design Patent garantiere dafür 14 Jahre lang ein Monopol auf das beanspruchte Design im wichtigen US Markt. Bei Anmeldung in den USA seien allerdings wichtige Fristen zu beachten: „Wer in Deutschland oder Europe ein Geschmacksmuster angemeldet hat muss innerhalb von 6 Monaten in den USA anmelden“, so Nix. Eine spätere Anmeldung sei aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in den USA in aller Regel nicht mehr möglich, womit Nachahmer das in Europa geschützte Design in den USA frei kopieren könnten.

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Smartpat PLC
1785 Bradford Rd
Birmingham, MI 48009
USA

Pressekontakt:
Axel Nix
Tel: 001-248.686.2641
Email:

Smartpat PLC ist eine junge US Patentkanzlei unter deutscher Leitung. Gegründet von US Patent Agent Axel Nix spezialisiert sich das Unternehmen auf die Vertretung deutscher Unternehmen bei der Patentanmeldung in den USA. Zu den Leistungen gehören die Ausarbeitung von Patent- und Geschmacksmusteranmeldungen, Patentrecherchen und die Beratung europäischer Unternehmen hinsichtlich ihrer Patentstrategie im US Markt. Smartpat verfolgt dabei das Ziel, als effizientes Dienstleistungsunternehmen seinen Klienten einen kostenoptimalen Schutz deren geistigen Eigentums zu bieten. Weitere Informationen im Web unter www.smartpat.net .

Ein “Ombudsmann” für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant

Mittwoch, 24. September 2008

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen “Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft” beschlossen.

“Mit der neuen Schlichtungsstelle bekommen Rechtsuchende die Möglichkeit, bei Streitigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt eine einvernehmliche Lösung ohne Anrufung der Gerichte zu erreichen. Der Gesetzentwurf orientiert sich dabei an dem Vorbild anderer erfolgreicher “Ombudsmann”- Einrichtungen wie etwa bei Banken oder Versicherungen. Die neue Schlichtungsstelle kann kostenlos in Anspruch genommen werden. Sie unterscheidet sich von den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern durch ihre gesetzlich garantierte Unabhängigkeit und durch die Person des Schlichters, der nicht aus den Reihen der Rechtsanwälte kommen darf. Dadurch stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Anwaltschaft. Zusammen mit den ortsnahen Vermittlungsangeboten wird die bundesweite Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit auch zur Gerichtsentlastung leisten”, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden. Ihre Unabhängigkeit von der Anwaltschaft wird durch die gesetzlichen Anforderungen an die Person des Schlichters und durch die vorgeschriebene Beteiligung eines Beirats sichergestellt. Dem Beirat, der bei der Ernennung des Schlichters und dem Erlass der Schlichtungsordnung mitwirkt, müssen neben Vertretern der Rechtsanwaltschaft mindestens paritätisch auch Vertreter der Verbraucherverbände und anderer Einrichtungen (Verbände der Wirtschaft, des Handwerks oder der Versicherungen) angehören.

Der Tätigkeitsbereich der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wird sich auf alle zivil-rechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise über die Höhe der Anwaltsvergütung (Honorarstreitigkeiten) oder über Haftungsansprüche des Mandanten gegen den Anwalt (Anwaltshaftung) erstrecken.

Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, dessen Durchführung sowohl der Rechtsanwalt als auch der Mandant beantragen können, ist für beide Seiten freiwillig.

Die neue Schlichtungsstelle ergänzt die bestehenden lokalen Schlichtungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern und eröffnet den Mandanten die Möglichkeit, die Berechtigung anwaltlicher Honorarforderungen oder das Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen anwaltlicher Falschberatung durch eine von der Anwaltschaft unabhängige Institution überprüfen zu lassen, ohne sogleich den Rechtsweg beschreiten zu müssen.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Bei zügigen Beratungen im Parlament kann es im Frühjahr 2009 in Kraft treten.

Neuer Online-Service – trademark-engine.de bietet ab sofort professionelle Markenrecherchen für Anwälte

Dienstag, 23. September 2008
Pressemitteilung von: Tulex GmbH

(openPR) – Düsseldorf, 22.09.2008 – Das neue Online-Portal trademark-engine.de erlaubt Kanzleien und Rechtsabteilungen ab sofort die professionelle und schnelle Überprüfung von Markennamen. Juristen sind mit dem neuen B2B-Service in der Lage, Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen in den zusammengefassten Markendaten des DPMA, des HABM und der WIPO innerhalb von Minuten durchzuführen.

Unter www.trademark-engine.de werden die notwendigen Tools zur umfassenden und effizienten Markenanalyse zur Verfügung gestellt. Das Leistungsspektrum umfasst einen „Rund-um-Service“ für Markenrechtler: Neben der erweiterten Identitätsrecherche bietet das Portal eine vollständige Ähnlichkeitsrecherche zum Aufspüren von Marken mit ähnlichem Klang- und Schriftbild. Die kontinuierliche Suchabfrage, das „Markenmonitoring“, liefert die Möglichkeit zur Überwachung bestehender Markenrechte.

Umfangreiche Auswertungsfunktionen wie die Sortierung der Ergebnisse nach ihrer Ähnlichkeit zum Suchnamen gewährleisten eine effiziente Risikoanalyse. Über zusätzliche Exportfunktionen können Markendetails in Office-Anwendungen oder ins PDF-Format exportiert werden.

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Die Rechercheergebnisse stehen innerhalb weniger Minuten inklusive aller Klassen und Detaildaten zur Verfügung. Ein Klassenfilter ermöglicht dabei die Fokussierung auf wesentliche Waren- und Dienstleistungsbereiche. Nutzer können die Ergebnisse über sichere, SSL-verschlüsselte Accounts direkt online auswerten und zu individuellen Mandanten-Berichten verarbeiten.

„Internationalisierung, kurze Produktzyklen und das konstante Domainwachstum führen zu immer mehr markenrechtlichem Streitpotential. Eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche in allen relevanten Markendaten sollte heutzutage die Basis für jede Markenanmeldung sein“, erklärt Gregor Krey, Geschäftsführer von trademark-engine.de. „In Punkto Geschwindigkeit, Komfort und günstigen Preisen ist die trademark-engine ein effektives Tool für jeden Markenprofi.“

Pressekontakt trademark-engine.de
Gregor Krey
tulex GmbH
Martinstr. 48-50
D-40223 Düsseldorf
Tel. 0211/938875-86

www.trademark-engine.de

PR-Agentur
Tower PR
Leutragraben 1
D-07743 Jena
Tel. 03641/5070-81

www.tower-pr.com

Das Online-Portal www.trademark-engine.de wurde zusammen mit Anwälten entwickelt und ist ein Service der tulex GmbH.

Patente im Pharmamarkt – Innovationen noch effektiver schützen

Montag, 22. September 2008
Pressemitteilung von: AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH

(openPR) – Die Entwicklung neuer und wegweisender Medikamente fordert hohe Investitionen und einen enormen Forschungsaufwand. Diese lassen sich jedoch nur dann rechtfertigen, wenn Innovationen hinreichend geschützt werden. Was aber, wenn genau diese neuen Produkte nachgeahmt und anschließend viel billiger verkauft werden?

In dem Praxis-Seminar „Patente im Pharma- und Biotechmarkt“ können sich Fach- und Führungskräfte der Pharmaindustrie insbesondere aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, Medizintechnik sowie Patent und Recht informieren, wie Innovationen und deren wirtschaftliche Nutzung durch Andere mit Hilfe von Patenten geschützt werden und wie Unternehmen noch effektiver von ihren innovativen Arzneimitteln profitieren können. Erfahrene Experten aus der Praxis informieren unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung, welche vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten in der Verwertung von Patenten stecken und wie man außerdem in Patentverletzungs-Angelegenheiten strategisch richtig vorgeht. Begleitet wird das Seminar von zahlreichen Fallbeispielen aus der Praxis und Handlungsempfehlungen der Referenten, die eine direkte Umsetzung in die Praxis möglich machen.

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Kerstin Pilar-Knus, Geschäftsführerin
AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH
Maaßstraße 22, 69123 Heidelberg
Tel. 06221 / 65033-11, Fax 06221 / 65033-29
E-Mail:
Internet: www.akademie-heidelberg.de

Das Team der AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH ist mit über 14-jähriger fundierter Erfahrung in Sachen gezielter Fort- und Weiterbildung tätig. Speziell für unsere Kunden selektieren wir in einem komplexen wirtschaftlichen Umfeld die wichtigen und entscheidenden Informationen und setzen sie in exakt auf deren Bedarf zugeschnittenen Veranstaltungen zielführend um. Wissensvermittlung erfolgt bei der Akademie Heidelberg auf einem hohen Niveau, so können neue Themen und Trends fundiert umgesetzt werden. Und davon profitieren die Teilnehmer unserer Veranstaltungen besonders.

Abmahnung mit horrenden Anwaltskosten ?

Freitag, 19. September 2008
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

(openPR) – Aufgrund der geänderten Rechtslage im Bereich der Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen sollten Sie Abmahnungen die Ihnen ab nach dem 1.9.2008 zugestellt werden genau prüfen lassen.

Der BSZ e.V. kann hier mit Hilfe seines im e-commerce Recht spezialisierten Vertrauensanwalt Dirk Witteck von der in Aschaffenburg beheimateten Kanzlei Lenzen Fischer Witteck, Kleberstrase 6-8, 63739 Aschaffenburg, www.rechtsanwalt-witteck.de eine Überprüfung Ihrer Abmahnung gewährleisten.

Durch das zum 1.9.2008 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2004/48/EG durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert.

Durch das neue Gesetz wird den massiven Rechnungen der Abmahnanwälte ein Riegel vorgeschoben. Oft beinhalten die so genannten Abmahnschreiben im Bereich einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzungen neben Schadenersatzansprüchen der angeblichen Rechteinhaber wesentlich höhere Kostenrechnungen der eingeschalteten Rechtsanwälte, die sich zumeist an aberwitzig hohen Gegenstandswerten orientieren. Hier ist eine Überprüfung dringend geboten. Mit anwaltlicher Hilfe über den BSZ e.V. können so extrem hohe Kosten der Abmahnanwälte auf einen geringen Fixbetrag reduziert werden. Entsprechende Änderungen wurden zum 1.9.2008 in das Urheberrechtsgesetz eingefügt.

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Der BSZ e.V. bietet Betroffenen hierzu seine Hilfe an. Betroffene können ihre Abmahnschreiben dem BSZ e.V. zur Weiterleitung und Überprüfung an die BSZ e.V. Vertrauensanwälte übersenden. Die Anwälte können dann schnell sagen , was zu tun ist, bzw. in welcher Weise geholfen werden kann um die lästigen Abmahnanwälte in die Schranken zu weisen.

Betroffene können sich dem BSZ® e.V.Anti-Abmahn-Service anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für den BSZ e.V. Annti-Abmahn-Service
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform…

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Klagen und deren Abwehr

Es spricht vieles dafür, gerade im gewerblichen Rechtsschutz einen Spezialisten hinzuzuziehen, Es lauern nämlich zahlreiche Gefahren in den besonderen (vielfach nicht einmal gesetzlich geregelten) Instituten des gewerblichen Rechtsschutzes wie z.B. Abmahnung, Unterlassungs / Verpflichtungserklärung, Abschlußerklärung und Anschlußabmahnung sowie im Verfügungsverfahren. Hinzu kommen ausgeprägte regionale Unterschiede in der diesbezüglichen Rechtsprechung.

Anwaltliche Hilfe gerade in Abmahnungsfällen ist dringend geraten und auch ihr Geld wert. Sogar wenn Sie das abgemahnte Verhalten gar nicht fortsetzen wollen, Sie sich also in der Sache nicht mit dem Abmahner streiten möchten, steht immer noch die Frage, wieviel Sie Ihr Nachgeben kosten wird (Höhe der gegnerischen Anwaltskosten, Schadensersatz usw.). Anwaltliche Beratung hilft, solche Folgekosten gering zu halten, so dass dadurch die Kosten der anwaltlichen Beratung oftmals mehr als aufgewogen werden

Neues Schiedsgericht macht Urteile im China-Handel vollstreckbar

Freitag, 19. September 2008
Pressemitteilung von: FPS Fritze Paul Seelig, Rechtsanwälte
PR Agentur: Rieder Media
(openPR) – Mit der feierlichen Eröffnung des Chinese European Arbitration Centre (CEAC) am heutigen Tag in Hamburg wird der Geschäftsverkehr mit China einen riesigen Schritt nach vorne gebracht. Denn damit gibt es ab sofort eine Instanz, deren Urteile aus Rechtsstreitigkeiten auch in China vollstreckt werden können. Basis ist ein internationales Abkommen, dem auch China beigetreten ist. „Damit gewinnt der Geschäftsverkehr mit China erheblich an Rechtssicherheit“, betont Rechtsanwalt Dr. Cornelius Pöhner von der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Hamburg und Gründungsvorstand des CEAC-Trägervereins. „Bisher war ein großer Unsicherheitsfaktor, dass Urteile ordentlicher Gerichte gegenseitig nicht anerkannt werden und damit faktisch ins Leere laufen.“

Zusätzlich bieten Schiedsgerichtsverfahren den Vorteil, dass sie schneller und meist auch preiswerter als konventionelle Prozesse zu führen sind. Pöhner: „Spätestens neun Monate nach Beginn des Verfahrens entscheidet das Gericht endgültig, sofern es nicht gelingt, vorher eine Einigung der Parteien herbeizuführen.“ Bei einem Rechtsstreit um einen Betrag von 100.000 € liegen die Gesamtkosten des Verfahrens, wenn ein Einzelschiedsrichter entscheidet, bei unter 6.500 €. „Das sind Werte, mit denen die staatlichen Gerichte, zumal bei einem Verfahren über mehrere Instanzen, nicht annähernd mithalten können“, betont Pöhner. Unternehmen, die diesen effektiven Weg zur Streitbeilegung nutzen möchten, müssen die CEAC-Schiedsklauseln bereits zu Beginn ihrer vertraglichen Beziehungen vereinbaren. Dann kann im Streitfall unmittelbar das neue Schiedsgericht in Hamburg angerufen werden.

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Schiedsgerichtsverfahren haben eine lange Tradition und basieren letztlich auf gegenseitiger Akzeptanz. Für diese sorgt beim CEAC allein schon die paritätische Besetzung der Gremien. So sitzt in der Geschäftsführung eine chinesische Rechtsprofessorin, und Vorsitzender des Beirats ist der ehemalige Präsident der chinesischen Rechtsanwaltskammer. Bisher gab es weltweit kein speziell auf den chinesischen Markt zugeschnittenes Schiedsgericht.

Träger des CEAC ist ein Verein, zu dessen Initiatoren und Förderern neben etlichen renommierten Anwaltskanzleien wie z.B. FPS Fritze Paul Seelig auch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer und die Handelskammer Hamburg gehören. Hamburgs Justizsenator ist Schirmherr. Mit der Eröffnung wird das CEAC in der Hansestadt zur zentralen Anlaufstelle für weltweit alle Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien im Vorfeld auf die Anwendung der CEAC-Schiedsbestimmungen verständigt haben.
Infos: www.ceac-arbitration.com

Fachfragen beantwortet gerne:

Rechtsanwalt Dr. Cornelius Pöhner
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schlichter und Schiedsrichter
F P S FRITZE PAUL SEELIG
Große Theaterstraße 42
D-20354 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 | 3 78 90 10
Fax: +49 (0) 40 | 36 62 98

www.fps-law.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
D-47877 Willich
T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820
F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826

www.riedermedia.de

FPS Fritze Paul Seelig ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland mit Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München. Hinzu kommen Kooperationen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Rund 100 Rechtsanwälte und Notare (Berlin und Frankfurt), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer betreuen Unternehmen in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsrechts, u.a. im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Immobilien- und Baurecht.

FPS Fritze Paul Seelig ist Mitglied der Geneva Group International, einem internationalen Netzwerk von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Unternehmensberatern und Anwälten.

Keine Privatisierungen in der Justiz

Mittwoch, 17. September 2008

Rede von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (MdB) bei der 1. Lesung des Bundeshaushalts 2009 am 16. September 2008 im Deutschen Bundestag.

Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Wenn die Regierung in einer Haushaltswoche vor das Parlament tritt, dann will sie vor allem eines, nämlich Geld. Das will auch ich. Deswegen stehe ich hier. Ich will aber auch Dank für den Haushalt sagen, den Sie uns für dieses laufende Jahr bewilligt haben. Sie wissen ja, dass der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz fast ausschließlich durch Personalausgaben geprägt ist und dass die Personalausstattung für die Arbeitsfähigkeit des Ressorts als solchem aber natürlich auch des ganzen Bereichs, der dazugehört ganz besonders wichtig ist. Das betrifft insbesondere eine Behörde, die zu meinem Geschäftsbereich gehört, nämlich das Deutsche Patent- und Markenamt.

Das DPMA das wissen Sie alle hat eine enorme Bedeutung für den Schutz geistigen Eigentums und damit für die Innovationskraft unserer Wirtschaft. Außerdem ist das DPMA eine wichtige Einnahmequelle für unseren Haushalt. Bei der ersten Lesung des letzten Haushalts habe ich deutlich gemacht, in welchem Verhältnis die Zahl der Prüfer zu den Einnahmen steht. Ich danke dafür, dass wir das letzte Mal 35 zusätzliche Stellen schaffen konnten, die dazu geführt haben, dass die Einnahmesituation beim DPMA besser geworden ist, die vor allen Dingen aber auch dazu geführt haben, dass die Bearbeitung der Anmeldungen und der Verlängerungen weiter beschleunigt werden konnte. In dem Entwurf des Haushalts für 2009 ist beim Bundesministerium der Justiz ein Einnahmeplus von gut 10 Prozent zu verzeichnen. Davon entfallen 3,5 Millionen Euro auf das Deutsche Patent- und Markenamt, die wir dort aufgrund der Stellen, die Sie bewilligt haben, mehr einnehmen werden. Deshalb danke ich Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung, die Sie uns im letzten Jahr gewährt haben. Im Vorgriff danke ich Ihnen auch schon einmal herzlich für die Unterstützung, die Sie uns hoffentlich auch dieses Jahr wieder geben werden. Wir haben nämlich vorgesehen, weitere 27 Patentprüfer einzustellen. Ich wäre Ihnen verbunden und denke, dass es vor allen Dingen im Interesse der Sache und des Wirtschaftsstandorts Deutschland wäre, wenn diese 27 Stellen auch genehmigt werden könnten.

Vor gut zehn Tagen haben wir das zehnjährige Jubiläum des Deutschen Patent- und Markenamtes in Jena gefeiert. Ich will Ihnen damit sagen, dass durch die Stellen, die Sie hier beschließen, auch ein Stück weit Strukturförderung in Ostdeutschland betrieben wird. Vor zehn Jahren wurde beschlossen, dass die Behörde von Berlin nach Jena umzieht. In dieser Zeit sind dort mehr als 220 neue Stellen geschaffen worden, von denen über 80 Prozent aus der Region besetzt sind. Ich habe mich bei meinem jetzigen Besuch in Jena davon überzeugen können, dass es dort aufgrund dieser Strukturentscheidung in der Tat zu einer Stärkung des Innovations- und Forschungsstandortes gekommen ist. Es gibt eine exzellente Zusammenarbeit zwischen der Dienststelle Jena, der Universität Jena und den großen Industrien, die dort angesiedelt sind. Insgesamt kann man sagen, dass das eine ausgezeichnete Förderung des Standortes und des Schutzes geistigen Eigentums ist.

Durch die Erfolgsgeschichte des Deutschen Patent- und Markenamtes wird also nicht nur gezeigt, was eine moderne öffentliche Verwaltung leisten kann, sondern dadurch wird auch ganz deutlich, dass wir in Deutschland keine weiteren Privatisierungen hinsichtlich öffentlicher Aufgaben brauchen und schon gar nicht in der Justiz ; denn wir können das selbst. Die Vorstellung, alles gehe schneller, billiger und gar besser, wenn es nur Private erledigen, hat sich in vielen Fällen als blanke Ideologie und leider auch als kostspielige Fehlentscheidung für den Staat erwiesen. In Hessen ist die teilweise Privatisierung eines Gefängnisses beispielsweise vollständig gescheitert. Mein hessischer Kollege musste erst vor wenigen Monaten einräumen, dass die privaten Haftplätze zum Teil deutlich teurer als die staatlichen sind. Trotzdem werden manche Kollegen nicht müde, weitere Privatisierungen zu fordern, zum Beispiel bei den Gerichtsvollziehern, den Rechtspflegern und den sozialen Diensten der Justiz. Nun bin ich die Letzte, die nicht bereit wäre, darüber nachzudenken, wie man im öffentlichen Dienst Aufgaben besser machen und effizienter organisieren kann. Das Problem ist nur: Bei diesen Forderungen nach Privatisierung geht es in der Regel nicht um Qualität. Es geht schlicht und ergreifend um zwei Aspekte: Der eine Aspekt ist die Kürzung öffentlicher Aufgaben, der andere Aspekt ist die Maximierung privater Gewinne. Wir müssen klären, welche Aufgaben der Staat übernehmen muss. Als erstes Beispiel nenne ich die Ausübung des Grundbuch- und Registerrechts, was ein ganz wichtiger Baustein einer erfolgreichen Wirtschaftsordnung sind. Diese Aufgabe ist bei unseren Rechtspflegern in den besten Händen. Ich jedenfalls meine: Wer die Aufgaben der Rechtspfleger privatisieren will, gefährdet einen wesentlichen Standortvorteil unseres Landes. Zweites Beispiel. Gerichtsvollzieher besitzen weitreichende Zwangsbefugnisse. Sie sind nicht nur Dienstleister ihrer Auftraggeber, sondern sie achten auch auf die Rechte der Schuldner. Das ist keine überflüssige Sozialarbeit, wie manche meinen, sondern Ausdruck des sozialen Rechtsstaats. Ich bin deshalb davon überzeugt: Auch Gerichtsvollzieher müssen weiterhin und auch in Zukunft dem öffentlichen Dienst angehören. Drittes Beispiel sind die sozialen Dienste der Justiz. Jeder von uns weiß, wie wichtig die Bewährungshilfe und eine gute Entlassungsvorbereitung für Gefangene ist. Im Übrigen ist beides für eine gute Vorbeugung von Straftaten sehr viel wichtiger als die immer wiederkehrende Debatte, ob die Jugendhöchststrafe zehn oder 15 Jahre betragen soll. Ich bedauere es deshalb, dass Länder zunehmend darüber nachdenken, die sozialen Dienste der Justiz zu privatisieren, und es teilweise sogar schon getan haben. Wenn man einmal eine solche Aufgabe aus der öffentlichen Hand gegeben hat, dann kann man sehr viel leichter den Rotstift ansetzen und sparen und damit das genau falsche Signal senden. Wir dürfen deshalb nicht zulassen auch davon bin ich überzeugt , dass Privatisierungen zu einem Sicherheitsrisiko werden. Innerhalb der Koalition sind wir uns in einem wesentlichen Punkt einig: Bei den Kernaufgaben der Justiz wollen wir keine Privatisierungen. Allerdings wäre es schön, wenn diese Erkenntnis vonseiten des Bundesrates nicht immer torpediert würde. Einige Länder bringen dort einen Privatisierungsantrag nach dem nächsten ein. Es wäre gut, wenn dieser politische Schlingerkurs, der in der Öffentlichkeit und auch in der geneigten Fachöffentlichkeit wahrgenommen wird, einmal ein Ende hätte. Die Bediensteten in der Justiz haben einen Anspruch darauf, ganz klar zu wissen, wofür die Parteien tatsächlich stehen.

Ein starker Rechtsstaat und eine leistungsfähige Justiz sind auch ein Gebot der Gerechtigkeit. Wir haben in den vergangenen Monaten haarsträubende Fälle von Wirtschafts- und Steuerkriminalität gesehen. Wir müssen einen Konsens darüber erzielen, dass die Justiz in der Lage bleibt das ist Teil unseres Rechtsstaates , solche Fälle zu verfolgen, aufzuklären, die betreffenden Personen anzuklagen und zu verurteilen. Wir müssen die Gerichte so ausstatten, dass sie auch in Zukunft in der Lage sind, komplexe Wirtschaftsstrafverfahren zu bearbeiten. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, die Rechtstreue in allen Teilen der Gesellschaft durchsetzen zu können. Nun kann ich das als Bundesministerin leicht sagen, weil ich weiß, dass die Länder für das Personal zuständig sind. Trotzdem mache ich das immer wieder gerne, weil ich glaube, dass wir zwischen Bund und Ländern innerhalb der Justiz einen Konsens darüber brauchen, dass dies eine wichtige justizielle Aufgabe ist. Dass wir als Bund bei der Verfolgung dieser Straftaten nicht beiseitestehen, möchte ich durch unseren Vorschlag deutlich machen, die Verjährungsfrist für Steuerstraftaten auf zehn Jahre zu verlängern. Das Gesetzgebungsverfahren läuft bereits. Wir werden im nächsten Monat dem Kabinett vorschlagen, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die derzeitige Höchstgrenze für Geldstrafen aufgehoben wird, damit sichergestellt wird, dass auch diejenigen, die mehr als 5000 Euro pro Tag verdienen, künftig gerecht bestraft werden können. Allein dieses Vorhaben macht deutlich, dass wir in den kommenden Monaten in der Rechtspolitik noch genug zu tun haben.

Es liegt eine Menge Arbeit vor uns, und wir müssen noch eine ganze Reihe von Projekten abschließen. Wir werden über die gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung diskutieren, und wir wollen die Reform des Erbrechts beraten und verabschieden. Mit beiden Projekten wollen wir mehr Selbstbestimmung und Autonomie für die Menschen erreichen. Schon in der nächsten Woche wird der Deutsche Bundestag über die Modernisierung des Bilanzrechts diskutieren. Mit diesem Gesetzesvorhaben soll der Mittelstand weiter entlastet werden. Durch die Strukturreform beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich wollen wir der Modernisierung des Familienrechts einen weiteren Baustein hinzufügen, damit es bei den Scheidungsfolgen gerecht zugeht und der schwächere Ehepartner geschützt wird. Wichtige Vorhaben verfolgen wir auch im Verbraucherschutz. Das wurde schon im Zusammenhang mit dem Einzelplan 10 des Verbraucherschutzministeriums angesprochen. Die rechtliche Kompetenz liegt allerdings bei uns. Dabei geht es um den besseren Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung und um die Stärkung der Verbraucherrechte beim Fahren und beim Fliegen. Diese Themen werden uns sicherlich noch einige Diskussionen bescheren. Wir sollten uns darum bemühen, noch in dieser Legislaturperiode zu Entscheidungen zu kommen. Ich bin aber davon überzeugt, dass uns das gelingen wird. Die Liste der Gesetzgebungsprojekte, zu denen schon eine Anhörung beschlossen oder zu erwarten ist, ist lang. Es sind insgesamt 20. Das ist viel, wenn man bedenkt, dass wir nur noch 17 Sitzungswochen bis zum Ende der Legislaturperiode haben. Das heißt, die Rechtspolitiker dieses Hauses haben ein sehr beträchtliches Programm. Deshalb ist es, glaube ich, wichtig, dass wir unsere Arbeit zügig und konstruktiv fortsetzen. Die Koalition hat zumindest in der Rechtspolitik noch eine Menge zu tun. Insofern möchte ich den Kollegen Diller zitieren, der eben zu mir sagte: “Sag doch einfach: Der Haushalt ist gut. Verändern Sie nichts.” Das sind fromme Worte, denen nichts hinzuzufügen ist.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Gabriele Heyse, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
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Ein Kasten Bier für die Umwelt – Tipps zum sicheren Umgang mit dem Wettbewerbsrecht

Dienstag, 16. September 2008
Pressemitteilung von: Team Vinco
Nicht nur große Konzerne sollten das Wettbewerbsrecht beachten!
Nicht nur große Konzerne sollten das Wettbewerbsrecht beachten!
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(openPR) – „Schützen sie 1m² Regenwald. Die Krombacher Regenwald-Aktion läuft vom 01.05. bis 31.07.2002. In diesem Zeitraum wird mit jedem gekauften Kasten Krombacher 1m² Regenwald in Dzanga Sangha nachhaltig geschützt. Dies stellt der WWF Deutschland sicher.“

Dieser Slogan stammt aus einer Krombacher Werbekampagne, die Sie sicherlich kennen. Diese Werbekampagne wird durch zahlreiche Werbemaßnahmen unterstützt. So kann man sich beispielsweise ein T-Shirt „Saufen für den Regenwald“ bestellen. Mehr Infos dazu finden Sie unter www.team-vinco.de/insider/krombacher-t-shirt.html. Wettbewerbsrechtlich ist diese Kampagne jedoch sehr kritisch zu betrachten.

Das Wettbewerbsrecht ist nicht nur für Großunternehmen, sondern besonders für viele Jungunternehmen sehr unübersichtlich. Es ist oft abhängig von einzelnen Fall, desweiteren fehlt oftmals die Zeit und das juristische Fachwissen, das Wettbewerbsrecht in seiner Tiefe zu verstehen und die Paragraphen miteinander zu verknüpfen.

Günther Jauch verspricht uns in der prominenten Beispiel-Werbung, dass wir mit einer Kiste Krombacher die Umwelt schützen können. Die Verbraucher stellen sich darunter eine Problemlose Abwicklung vor, bei der Krombacher in Zusammenarbeit mit dem WWF pro verkaufter Kiste Krombacher Bier, einen Quadratmeter Regenwald aufkauft und vor Rodung und anderen Gefahren schützt. Und das für 100 Jahre. Insgesamt appelliert Krombacher also an das gute Gewissen gegenüber der Umwelt.

Allerdings entspricht der reale Ablauf nicht dieser durchschnittlichen Verbrauchervorstellung und deswegen erhielt Krombacher eine Anklage wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts.

„In Wirklichkeit findet nämlich eine generelle Spende pro verkauftem Kasten Krombacher an den WWF statt, der diese dann einsetzt um bereits geschützte Regenwaldgebiete weiterhin zu schützen. Das geschieht durch Unterstützung der dort ansässigen Ranger“, erklärt Theresa Schade, Marketingassistenz in der Marketingberatung Team Vinco, „Das heißt, die Menge an geschütztem Regenwald nimmt somit nicht direkt zu. Desweiteren werden von den 11,50 Euro pro Kasten Krombacher Bier lediglich 6,7 Cent an den WWF gespendet. Also nicht genug Geld um tatsächlich 1 m² Regenwald für 100 Jahre zu schützen.“ – Eine eindeutige Irreführung der Verbraucher und somit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

„Jetzt kann man natürlich sagen, wenn Krombacher Insgesamt 1 Mio. Euro gespendet wurden, um 15 129 370 m² Regenwald zu schützen, ist das doch sehr löblich. Generelles Sponsoring ist ja erlaubt, außerdem gibt es kein allgemeines Transparenzgebot, also muss eine vollkommene Aufklärung des Kunden gar nicht stattfinden. Warum geht das Gericht wettbewerbsrechtlich gegen die Krombacher-Kampagne vor? Um einfach mal die Dimensionen klar werden zu lassen: 15 Mio. m² = 15 km². Deutschland hat knapp 360.000 km² und ist im Verhältnis zum Regenwald ziemlich klein“, so Jens Janetzki, Geschäftsführer bei Team Vinco, „Sie sehen, hier verspricht Krombacher in der Werbung ‚gefühlt‘ deutlich mehr, als es tatsächlich der Fall ist: Der durchschnittlich informierte Verbraucher schätzt die genannte Fläche als sehr groß ein und neigt zum Kauf, um mitzuhelfen. Davor soll das Wettbewerbsrecht schützen. Allerdings stößt man hierbei an die wettbewerbsrechtlichen Grenzendes, denn die genaue Aufklärung über ein solches Vorgehen wie es bei Krombacher der Fall ist, ist nur dann notwendig, wenn der Kunde in seiner freien Kaufentscheidung deutlich beeinflusst wird. Allein der Gedanke, dass man als Verbraucher etwas Gutes für die Umwelt tut, indem man einen Kasten Krombacher Bier kauft, ist wettbewerbsrechtlich nicht ausschlaggebend. Allerdings wird hier scheinbar problemlos ein gutes Gewissen gekauft und der Kunde denkt, es handele sich tatsächlich um 1 m² für 100 Jahre, was aber so direkt nicht der Fall ist und somit eine Täuschung im Sinne des Wettbewerbsrechts.“

Das Gericht hat entschieden, dass obwohl keine zwanghafte Beeinflussung des Kunden vorliegt, wettbewerbsrechtlich zu wenige Informationen über das Krombacher Regenwaldprojekt preisgegeben werden, damit der Kunde sich ein zuverlässiges Bild von der Aktion machen kann. Man erfährt nicht, wie Krombacher den Schutz gewährleistet und für welche Dauer er tatsächlich geschaffen wird.

2004 zog Krombacher eine klare Trennung zwischen dem erworbenen Bier und der Spende: „Sie genießen, wir spenden!“. Ein fester Betrag von 500 000 Euro ging an den WWF. „Der Kunde konnte somit in differenzierterer Art sehen, dass das Unternehmen Krombacher sich in Sachen Umweltschutz engagiert, und letztendlich unabhängig vom Kauf eines Kasten Bieres entscheiden, ob er Krombacher unterstützt oder doch lieber bei seiner Marke bleibt, was wettbewerbsrechtlich in Ordnung ist“, schließt Schade.

Die Krombacher-Kampagne ist ein großes Beispiel für den Umgang mit dem Wettbewerbsrecht, doch auch in (sehr) kleinem Marketingrahmen muss man diese Gesetze beachten. „Gerade bei kleinen Marketing- und Kommunikationsbudgets entstehen sehr kreative, ausgefallene Ideen und Kampagnen, die zunächst wettbewerbsrechtlich kritisch sein können.“ Hierbei beruft sich Janetzki auf seine berufliche Erfahrung bei der Marketingberatung von nordhessischen klein- und mitteständischen Unternehmen. „Dann muss gefeilt werden bis die Aktion wettbewerbsrechtlich okay ist. Verlassen Sie sich nie auf das Motto ‚Wo kein Kläger, da kein Richter‘! Sicher kann man im lokalen Rahmen Glück haben, aber das Risiko und vor Allem der Preis dafür sind zu hoch.“

Es gibt zahlreiche Fallen in die man achtlos hineintappen kann. Hier ist besonders §4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Wettbewerbsrecht) sehr interessant. Sie dürfen jederzeit Jubiläums- und Schlussverkäufe veranstalten und damit Kunden anlocken. Dennoch dürfen Sie Ihre Kunden nicht in die Irre führen, wenn Sie eine nicht der Wahrheit entsprechende, oder gar keine Begründung für Ihre Verkaufsaktion geben. Außerdem darf eine solche Aktion nicht dauerhaft stattfinden. Preisnachlässe oder hochpreisige Werbegeschenke haben teilweise eine so hohe Attraktivität für den Kunden, dass sie ihn durch diese Zugabe in seiner freien Kaufentscheidung beeinflussen können. Der Kunde könnte allein um das hochwertige Geschenk zu bekommen, das eigentliche Produkt kaufen (Kundenfang), was gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Achten sie also darauf, dass Ihr Produkt nicht als Nebenprodukt erscheint.

Wettbewerbsrechtlich dürfen Sie sich mit ihm vergleichen – Solange Sie ihn nicht verunglimpfen. Sobald sie keinen vergleichenden Bezug mehr auf die Dienstleistung oder Ware Ihres Wettbewerbers nehmen, sondern pauschale Aussagen treffen, machen sie sich nach §6 strafbar. Eine exklusive Buchempfehlung zum Thema Wettbewerbsrecht gibt es unter www.team-vinco.de/insider/wettbewerbsrecht.html.

Wie bereits zu Beginn erwähnt, muss das Wettbewerbsrecht an einem speziellen Fall betrachtet werden. Allgemeine Urteile kann man kaum fällen, das merkt man bereits anhand der Formulierung der Paragraphen.

Weitere interessante Artikel zu den Themen Marketing, Werbung und Gestaltung gibt es auf dem Informationsportal www.kunden-ideen.de

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Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie auf Messen

Dienstag, 16. September 2008
Pressemitteilung von: FORUM Institut für Management GmbH
(openPR) – Der Schaden, der weltweit durch Produkt- und Markenpiraterie entsteht, wird seit Jahren in dreistelliger Milliardenhöhe beziffert. Der konsequente Kampf gegen Produktpiraten unter Ausnutzung aller rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel limitiert den Schaden, dient dem Sicherheitsinteresse der Kunden sowie der Werterhaltung der Originalprodukte und der Marke.

Dreh- und Angelpunkt für die Entdeckung und effektive Bekämpfung von Plagiaten sind zumeist internationale Messen, auf denen viele Unternehmen erstmalig gegen den Schutzrechtsverletzer und dessen Ware vorgehen können. Der diesjährige Kooperationspartner des FORUM Instituts, die Messe Frankfurt GmbH, hat mit der Kampagne “Messe Frankfurt against Copying” im Januar 2006 als erste Messegesellschaft eine weltweit breit angelegte Aktion gegen Produkt- und Markenpiraterie gestartet. Die Tagung nimmt den Erfolg des Programms zum Anlass, die Maßnahmen und Erfahrungen im Messegeschäft bewusst in den Mittelpunkt zu stellen.

Die Europäische Union hat den Mitgliedstaaten mit der Enforcement-Richtlinie zudem ein bedeutendes Instrument im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie in die Hand gegeben. Ziel der Tagung ist es zu zeigen, welche Maßnahmen nach neuem Recht in der Praxis tatsächlich geeignet sind, Piraterie zu bekämpfen, und welche Strategien für das eigene Unternehmen und den Mandanten effektiven Schutz von Produkt und Marke gewährleisten. Die Problemstellungen und ihre Lösungen werden hierbei aus Sicht von Unternehmen, Anwalt-, und Richterschaft bis hin zur Zwangsvollstreckung vor Ort in den Fokus genommen. 3

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Auf der diesjährigen Konferenz zur Produkt- und Markenpiraterie am 25. und 26. November in der Messe Frankfurt diskutieren die führenden Köpfe aus Unternehmen, Gerichten und der Anwaltschaft über neue Strategien und effektive Maßnahmen gegen das lukrative Geschäft mit Plagiaten.

Stärken auch Sie Ihr Unternehmen im Kampf gegen Produktpiraten und diskutieren Sie im Kreis Ihrer Kollegen Ihre Fragen und Erfahrungen!

Ulf Berghaus
Konferenzmanager Gewerblicher Rechtsschutz
FORUM Institut für Management GmbH, Heidelberg
Vangerowstraße 18
69115 Heidelberg
Tel. 06221 500 630
Fax. 06221 500 666

Das FORUM Institut für Management GmbH steht seit knapp 30 Jahren für praxisorientierte und fundierte Wissensvermittlung in Unternehmensfragen auf höchstem Niveau. FORUM ist 100% Tochter von Springer Science + Business Media, einem der weltweit führenden Anbieter für Wissenschafts- und Fachliteratur. Das breit gefächerte Angebot umfasst Konferenzen und Tagungen zu aktuellen Entwicklungen, aber auch Seminare und mehrtägige Lehrgänge. Im Jahre 2007 nahmen mehr als 30.000 Führungskräfte aus nahezu allen Ländern Europas und aus den Vereinigten Staaten an über 1.400 Veranstaltungen der FORUM-Institute teil.