Archiv für Mai 2009

Tochter von Nanostart-Beteiligung Nanosys erwirbt entscheidende Solar-Patente

Freitag, 29. Mai 2009

Pressemitteilung von: Nanostart AG
(openPR) – Nanosys-Tochter QD Soleil baut Solar-Spitzenposition aus
- Weg frei für drastische verbesserte Wirtschaftlichkeit von Solarenergie
- Weitere Kommerzialisierung

Frankfurt am Main / Palo Alto, CA – 28. Mai 2009 – QD Soleil, die vor wenigen Wochen gegründete Tochter der Nanostart Beteiligung Nanosys, hat einen exklusiven Lizenzvertrag abgeschlossen mit der Starfire Electronic Development and Marketing Corporation, einem Geschäftsfeld des 1988 gegründeten Nanotechnologie-Unternehmens Starfire Systems. Im Mittelpunkt des Vertrags stehen Patente aus der Entwicklungsarbeit des Nanotechnologie-Pioniers Dr. Avery Goldstein.

Die lizenzierten Technologien haben das Potenzial, die Wirtschaftlichkeit von Solarenergie drastisch zu verbessern, indem Solarzellen effizienter produziert werden und die Menge der dabei benötigten Rohmaterialen gleichzeitig reduziert wird. Im Detail geht es im Lizenzvertrag um die Herstellung dünner Schichten aus Halbleitern, die im günstigen roll-to-roll-Verfahren auf Metall- oder Plastikfolie gedruckt werden, um druckbare Tinte bestehend aus Nanopartikeln sowie bahnbrechende Anwendungen auf Basis von Nano-Kristallen aus Silizium und Germanium. All dies ist ausschlaggebend, um Solarenergie zu gleichen Kosten herzustellen wie konventionell erzeugte Energie. Außerdem können mit Silizium-Nanokristallen hocheffiziente Solarzellen hergestellt werden.

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„Diese Patente ergänzen unsere starke Markpositionierung durch geistiges Eigentum in den Bereichen Dünnfilm und photovoltaische Bauteile“, kommentiert Vijendra Sahi, Vice President und General Manager von QD Soleil. „Avery Goldstein war von Anfang an einer der führenden Köpfe in der Nanotechnologie für diese Anwendungen. Die lizenzierten Patente von Starfire basieren auf wegweisenden nanotechnologischen Produkten für die Solartechnologien, durch die QD Soleil seinen Spitzenplatz bei Solar-Innovationen verteidigen wird.“

„Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit QD Soleil, das eindeutig führende Unternehmen bei Halbleiter-Dünnschichten und auf Nanotechnologie basierenden Solarzellen“, ergänzte Dr. Goldstein. „Das passt ideal zu unserem geistigen Eigentum. Ich bin begeistert davon, die Technologie im Schulterschluss mit QD Soleil weiter zu entwickeln und zu kommerzialisieren.“

Und Marco Beckmann, Vorstand der Nanostart, ergänzt: „Die Nanotechnologie gibt die Antworten auf die wichtigen Herausforderungen unserer Gesellschaft. Cleantech-Unternehmen in unserem Portfolio tragen dazu bei, die großen Umwelt- und Energieprobleme zu lösen. Die herausragende Positionierung von QD Soleil zeigt deutlich das Potenzial von Beteiligungen der Nanostart im Cleantech-Sektor.“
Weitere Informationen zu QD Soleil finden Sie hier: www.qdsoleil.com

Über die Nanostart AG:
Die Nanostart AG ist die weltweit führende Nanotechnologie-Beteiligungsgesellschaft. Das Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main beteiligt sich als Wachstumsfinanzierer an Nanotechnologie-Unternehmen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Außerdem stellt es sein Know-how bei der Entwicklung von Finanzinstrumenten und bei Investments im Nanotechnologie-Sektor zur Verfügung. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.nanostart.de.

Über Nanosys Inc.:
Die Nanostart-Beteiligung Nanosys Inc. ist ein Marktführer in der Entwicklung nanotechnologiebasierter Produkte unter Einsatz leistungsstarker anorganischer Nanostrukturen. Mit mehr als 500 Patenten und Patentanträgen, die die wichtigsten Bereiche der Nanotechnik abdecken, verfügt das Unternehmen über eine der breitesten Technologieplattformen in der Branche. Nanosys ist ein privat geführtes Unternehmen mit Sitz in Palo Alto, Kalifornien. Der Nanotechnologie-Spezialist entwickelt in Zusammenarbeit mit Branchenführern revolutionäre, hochwertige und leistungsstarke Produkte für die Bereiche EDV, Optoelektronik, Kommunikation, erneuerbare Energien, Rüstung und Biowissenschaften. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: www.nanosysinc.com.

Disclaimer:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Nanostart AG im Zusammenhang mit der Einführung der Aktien im Teilbereich des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse, dem “Entry Standard”, findet nicht statt. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.

Pressekontakt:
Nanostart AG
Public Relations
Dr. Hans Joachim Dürr
Goethestraße 26-28
D-60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69-21 93 96 111
Telefax: +49 (0)69-21 93 96 122
E-Mail:

Die Nanostart AG ist die weltweit führende Nanotechnologie-Beteiligungsgesellschaft. Die Nanostart AG finanziert junge Nanotechnologie-Unternehmen weltweit, die ein hoch innovatives Produkt oder Verfahren kommerzialisieren wollen oder kurz vor dem Marktdurchbruch stehen. Die Schwerpunkte liegen in Wachstumsmärkten wie Cleantech, Life Sciences, IT/Electronics und Healthcare/Medizin.

Die Nanostart AG beteiligt sich nicht nur mit Wachstumskapital, sondern steht den Unternehmen auch beratend mit Management Know-how zur Seite und stellt im weltweiten Nanostart-Netzwerk wichtige Kontakte zu Kommerzialisierungspartnern und potenziellen Kunden her.

Das aktuelle Portfolio der Nanostart umfasst 10 Unternehmen (Stand Mai 09), Die Nanostart AG hat bereits fünf Börsengänge und einen Trade Sale erfolgreich umgesetzt. Es gibt keine andere Nanotechnologie-Beteiligungsgesellschaft, die einen entsprechenden Track Record hat.

Vorstand der Nanostart AG ist Marco Beckmann.

Hauptsitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. Es gibt eine Zweigniederlassung in Berlin. Außerdem wurde 2008 die Tochtergesellschaft Nanostart Asia Pte. Ltd. in Singapur gegründet.

Hauptsitz
Nanostart AG
Goethestraße 26-28
60313 Frankfurt am Main
www.nanostart.de

Kreativität als Wettbewerbsvorteil in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Freitag, 29. Mai 2009

Pressemitteilung von: götze publicrelations
PR Agentur: götze publicrelations
Jens-Uwe Meyer von den Ideeologen - Deutschlands bester Ideentrainer www.ideeologen.de
Jens-Uwe Meyer von den Ideeologen – Deutschlands bester Ideentrainer www.ideeologen.de
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(openPR) – Kreativ in sechs Schritten
Wie man auf genial einfachem Weg Ideen findet und erfolgreich umsetzt, zeigt Ideeologe Jens Uwe Meyer in einem Kompaktseminar am 23. Juni in Dornbirn.

(Dornbirn, 28-05-09) Von Firmenchefs oft unterschätzt, von Mitarbeitern ungenützt: Das schlummernde Potenzial von Kreativität in jedem Unternehmen, das effizient genutzt, den entscheidenden Wettbewerbsvorteil am Markt bewirken kann. Von dem Kapital, Ideen zu bündeln und sie realisierbar zu machen, weiß Jens Uwe Meyer, Geschäftsführer der Ideeologen in Baden-Baden, seit Jahren.
Am 23. Juni wird der ehemalige Programmchef eines deutschen Radiosenders und stark nachgefragter Kreativitätstrainer nun in einem Abend-Kompaktseminar im Dornbirner Mohrenbräu das Geheimnis hinter seinem Edison-Prinzip lüften. Dornbirn ist die einzige Station Meyers in Österreich auf dessen Vortragstour durch den deutschsprachigen Raum.

Mit Edison Ideen bewegen
Edisons bekannteste Erfindung ist die Glühbirne. Bis heute gilt sie als Synonym für Innovation, auch wenn sie jetzt in der EU abgeschafft wird. Hinter dem von Jens-Uwe Meyer entwickelten Edison-Prinzip, stecken Denktechniken dieses erfolgreichen Erfinders. Der war schon damals auch ein kluger Marketingstratege. Das Prinzip beruht auf sechs einfachen Schritten, die aufeinander aufbauend, sofort im Alltag angewendet und umgesetzt werden können. „Kreativität zu entwickeln, ist meist die viel kleinere Hürde, als eben diese Kreativität in wirtschaftlich sinnvollen Projekten zu kanalisieren“, sagt Meyer.
Anhand seines ausgeklügelten Prinzips zeigt Jens-Uwe Meyer unter anderem auch, wie man Ideen entwickelt, die messbar sind.

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„In heimischen Unternehmen schlummert ein großes, ungenutztes Potenzial an Kreativität und Ideen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann das Nutzen des kreativen Potenzials in Unternehmen überlebenswichtig sein.“, ist die Veranstalterin, Sieglinde Götze von götze publicrelations in Dornbirn überzeugt.

Veranstaltungsort:
Dem innovativen Kreativ-Event wird ein außergewöhnlicher Rahmen verliehen: Veranstaltungsort ist wohl die traditionsreichste Brauerei Vorarlbergs. Die Brauerei Mohrenbräu wird seit 175 Jahren in sechster Generation betrieben und folgt dem nachhaltigen Ansatz „Innovation aus Tradition“.

Rückfragen:
Weitere Informationen und Anmeldungen
Sieglinde Götze
götze publicrelations
Oberfallenberg 31
A-6850 Dornbirn
Tel: 0043-5572-21592
Handy: 0043-664-4653514
mailto:
www.goetze-pr.at
www.ideeologen.de

Sieglinde Götze
GF von götze publicrelations
Oberfallenberg 31
A-6850 Dornbirn
Tel: 0043-5572-21592
Fax: 0043-5572-21592-2
e-mail:
www.goetze-pr.at

Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Unternehmensberaterin begleitet Sieglinde Götze Firmen, die ihre Produkte, Dienstleistungen verbessern bzw. auf dem Markt entsprechend platzieren wollen. Ihr kommt die 2ojährige Praxis in Führungspositionen verschiedener Unternehmen und Branchen zu Gute. Sie weiß, wo den Unternehmen der Schuh drückt.
In diesem Zusammenhang veranstaltet sie auch immer wieder interessante Vorträge und Forums:

z.B.
Internat. Unternehmerinnenforum am Bodensee 2007 und 2008
Think!2006
Außenhandelsinformationsveranstaltungen mit Partnern aus Dubai und Vietnam
Sieglinde Götze ist Gewinnerin des Unternehmensoscar für den Aufbau einer Hotelkooperation

Bundestag beschliesst modernes Patentrecht – BMJ Newsletter

Freitag, 29. Mai 2009

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen. Das Gesetz verbessert die Rechtslage bei der Anmeldung von Patenten und Marken und vereinfacht das Rechtsmittelsystem.

“Mit dieser Novelle stärken wir den Patentstandort Deutschland nachhaltig. Die Anmeldung von Patenten wird vereinfacht, bei Streitigkeiten können die Gerichtsverfahren schneller ablaufen. Wir rechnen damit, dass die Berufungsverfahren in Patentsachen künftig nur noch halb so lange dauern werden wie bisher. So wissen die Beteiligten und die Öffentlichkeit schneller, ob eine Erfindung patentgeschützt ist oder nicht. Die Reform kommt der gesamten Wirtschaft zu Gute, die auf Erfindungen als Rohstoff der Wissensgesellschaft angewiesen ist. Ein wirksamer und effizienter Rechtsschutz für Erfindungen hilft unserer Wirtschaft, ihr Innovationspotential voll auszuschöpfen und Arbeitsplätze zu schaffen. Darauf kommt es gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten an”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Kernstück des Gesetzentwurfs sind Verbesserungen beim sog. Nichtigkeitsverfahren. In diesem Verfahren wird gerichtlich überprüft, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde.

  • In der ersten Instanz vor dem Bundespatentgericht muss das Gericht die Parteien künftig ausdrücklich auf Fragen hinweisen, die für die gerichtliche Entscheidung erheblich sind, aber von den Parteien in ihren bisherigen Schriftsätzen an das Gericht noch nicht ausreichend erörtert wurden. So wissen die Parteien besser, worauf es dem Gericht ankommt, und sie können ihren weiteren Vortrag auf das Wesentliche konzentrieren. Durch eine Fristsetzung werden Gegner und Gericht vor überraschendem neuen Vortrag geschützt, der bisher in vielen Fällen erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegt wurde. Das hat häufig zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer geführt.
  • Auch das Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof soll künftig schneller ablaufen. Angestrebt ist eine Halbierung der Verfahrensdauer von derzeit mehr als vier Jahren. Bisher muss im Berufungsverfahren regelmäßig ein Sachverständiger bestellt werden, was sehr zeitaufwändig ist. Nach der Reform soll das nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein. Nach dem geltenden Verfahrensrecht eröffnet die Berufung in Patentnichtigkeitsverfahren eine vollständige neue Instanz; das heißt der gesamte Stoff der ersten Instanz muss erneut verhandelt werden. Künftig wird sich die Berufung darauf konzentrieren, die Entscheidung der ersten Instanz auf Fehler zu überprüfen, so wie es sich in der Zivilprozessordnung bewährt hat. Patentinhaber, Konkurrenten und Öffentlichkeit erhalten damit schneller Klarheit, ob die patentierte Erfindung geschützt ist oder nicht.

Auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen, die etwa 80 Prozent aller Erfindungen ausmachen, wird vereinfacht. Zielsetzung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen ist es, die Zuordnung der im Arbeitsverhältnis entstandenen Erfindung zum Arbeitgeber sicherzustellen und dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung dafür zu gewähren. Bisher mussten Arbeitgeber und angestellter Erfinder dafür mehrere Erklärungen mit unterschiedlichen Fristen austauschen. Diese Formalien haben in der betrieblichen Praxis immer wieder zu Fehlern geführt. In Zukunft soll eine sog. Inanspruchnahmefiktion gelten: Danach gehen Arbeitnehmererfindungen vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über, wenn dieser die Erfindung nicht vorher freigibt. “In der Sache bleibt es aber bei dem bewährten Interessenausgleich: Der Arbeitgeber hat grundsätzlich einen Anspruch auf Diensterfindungen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält dafür im Gegenzug einen Vergütungsanspruch”, erklärte Zypries.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmj.de/patentrechtsmodernisierung.

Schwimmen bei Sonnenlicht – kein Problem mit der verspiegelten Zoggs Speedspex

Freitag, 29. Mai 2009
Pressemitteilung von: Filser Sport & Marketing
Die neue, silbern verspiegelte Zoggs Speedspex
Die neue, silbern verspiegelte Zoggs Speedspex
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(openPR) – Die australische Marke Zoggs bringt Anfang Juli ein neues verspiegeltes Schwimmbrillenmodell heraus. Die graue, silbern verspiegelte Zoggs Speedspex eignet sich für wettkampforientierte ambitionierte Schwimmer und Triathleten. Ihre besondere Stärke liegt im Einsatz bei Sonnenlicht. Bei ihrer Entwicklung ließ Olympiasieger Jan Frodeno sein Know-how einfließen.

Die agil geschnittene Brille hat eine perfekte Passform, liegt flach am Auge und bietet wenig Wasserwiderstand. Die silbern verspiegelten Gläser schützen die Augen im Freien oder in hellen Bädern vor Sonnenblendung. Sie sind mit einer Fogbuster-Imprägnierung gegen Beschlagen behandelt.

Das individuell anpassbare Nasenstegsystem sowie das doppelstrangige Silikonkopfband mit schnell und einfach verstellbarem Kopfbandsystem sorgen für perfekten Sitz und Halt.

Die neue Zoggs Speedspex wird ab Anfang Juli im gut sortierten Sportfachhandel erhältlich sein. Der Verkaufspreis liegt bei 29,95 €.

Die Speedspex auf einen Blick:
- Agil geschnittene Brille mit perfekter Passform
- Verspiegelte Gläser mit ultraflachem Profil
- FogbusterTM – Anti-Beschlag-Gläser
- Individuell anpassbares Nasenstegsystem
- Schnell und einfach verstellbares Kopfbandsystem
- Doppelstrangiges Kopfband aus 100% Silikon für sicheren Halt

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Weitere Informationen zu Zoggs und den Produkten sowie passendes Bildmaterial erhalten Sie beim unten angegebenen Pressekontakt.

Marcus Streichert (Presse & Marketing)
Filser Sport & Marketing
Hindelanger Straße 31
87527 Sonthofen
Telefon: +49 (0)8321 780935-0
Fax: +49 (0)8321 780935-99
EMail:
Internet: www.filsermarketing.de

Über Zoggs: Die australische Marke Zoggs ist weltweit ein führender Hersteller von Schwimmbrillen, Schwimmbekleidung und Equipment. Zoggs wendet sich an Schwimmer und Schwimmerinnen jedes Könnens und aller Altersklassen. Der Fokus liegt auf Produktinnovation. Internet: www.zoggs.com – - -

Über Filser Sport & Marketing: FSM vertreibt Sportartikel der australischen Marken 2XU (Sportfunktionsbekleidung – in Europa) und Zoggs (Schwimmbrillen und Schwimmbekleidung – in D/A/CH & LUX) sowie von AMsport (Sporternährung). Internet: www.filsermarketing.de

Elektrischer Korkenzieher “Deluxe“ mit Swarovski-Kristallen

Freitag, 29. Mai 2009

Pressemitteilung von: PERCUCINA
PR Agentur: onmind PR
PERCUCINA Elektrischer Korkenzieher "Deluxe" Crystal
PERCUCINA Elektrischer Korkenzieher “Deluxe” Crystal
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(openPR) – Percucina, der Anbieter für hochwertige Küchenprodukte, bietet ab sofort Weinöffner der Linie “Crystal“ in limitierter Auflage, verziert mit edlen Swarovski-Kristallen, an.

Der qualitativ hochwertige Korkenzieher mit Eyecatcher-Effekt ist 27,5 cm hoch und circa 6 cm breit. Durch sein stilvolles Design ist er ein edles Produkt, passend für jede Küche.

Der elektrische Flaschenöffner ist mit vier wieder aufladbaren Akkus und einem leistungsstarken Elektromotor ausgestattet. Eine attraktive Ladestation, ein Folienschneider sowie eine stilvolle Geschenkverpackung mit silbernem Percucina-Logo erweitern das Angebot, das ab sofort unter www.percucina.com erhältlich ist. Preis auf Anfrage.

onmind PR
Katrin Lörch
Maxhüttenstraße 8
83346 Bergen
Tel.: +49-(0)178-8636906
Fax: +49-(0)721-151432930

www.onmind-pr.de

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Percucina ist Teil der Crea & Merce GmbH, mit Sitz in München. Die Marke steht für innovative und qualitativ hochwertige Produkte für die moderne Küche. Diese begleiten und verschönern weltweit den Alltag der Menschen.
Percucina strebt stets danach neue Maßstäbe zu setzen und folgt so seinem Anspruch, der Zeit immer einen Schritt voraus zu sein. Fortlaufende Innovation und die sich wandelnden Bedürfnisse der Kunden stehen dabei immer im Mittelpunkt. Als Ergebnis bietet die Marke Produkte, die Qualität, Innovation und Design vereinen.

www.percucina.com

Der STAEDTLER Lumocolor correctable – ein perfekter Schulbegleiter

Freitag, 29. Mai 2009

Pressemitteilung von: STAEDTLER
Der Lumocolor correctable in Aktion
Der Lumocolor correctable in Aktion
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(openPR) – Das Traditionsunternehmen STAEDTLER präsentiert mit einem neuen Lumocolor Produkt einen perfekten Begleiter für den Schulbereich. Der innovative Lumocolor correctable erscheint nicht nur in ansprechender und auffälliger perl-blauer Farbe, STAEDTLER begründet mit ihm sogar eine komplett neue Lumocolor Kategorie, erhältlich im Handel seit dem zweiten Quartal 2009.
Der Lumocolor correctable ist die neueste Innovation aus dem traditionsreichen Produktsegment Lumocolor und speziell auf die Bedürfnisse von Schülern und deren Lehrer ausgerichtet. Mit dieser Neuheit zeigt STAEDTLER wieder einen Lumocolor als perfekten Begleiter in Schule und Ausbildung, äußerlich leicht identifizierbar durch eine neue „non-permanent“ Schaftfarbe in hellem Perlblau. So macht Lernen richtig Spaß!

Der neue trocken abwischbare Folienstift kombiniert clever die Eigenschaften non-permanenter Folienstifte mit den Vorteilen von Whiteboard Stiften. Er schreibt auf allen im Schul- und Ausbildungsbereich verwendeten Folien wie z.B. Schreibfolien, Sichthüllen, Laminaten und Schülertafeln und lässt sich jederzeit trocken und sauber korrigieren. Ein versehentliches Verwischen, etwa beim Umdrehen der Schreibvorlage, gehört damit der Vergangenheit an. Schüler, Lehrer und Eltern werden begeistert sein, dass Arbeitsblätter in Sichthüllen gelegt oder laminiert und dank Lumocolor correctable immer wieder verwendet werden können. Kleinere Schreibfehler lassen sich mit dem am Stiftende integrierten Wischer im Handumdrehen korrigieren. Für größere Korrekturen eignet sich der neue Lumocolor Handwischer, der sich praktischerweise an den Stift anstecken lässt, so dass er immer parat ist und nicht verloren geht. Die Tinte des Lumocolor correctable ist wasserlöslich, lichtbeständig und auch für herkömmliche Tageslichtprojektoren geeignet. Im Gegensatz zu anderen Folienstiften schreibt der Lumocolor correctable auch auf Papier, ohne dass die Schrift durchschlägt. Seine Kappe hat keinen Clip, sondern eine Abrollsicherung, damit der Stift mit dem Wischer nach oben in einen Stifteköcher gesteckt werden kann. Damit ist gewährleistet, dass der ansonsten waagerecht zu lagernde Stift sofort schreibbereit ist.
Mit diesem Produkt präsentiert STAEDTLER wieder einmal eine Innovation, die nicht nur Spaß macht sondern auch neue Wege beschreibt! So sieht das moderne Zeitalter des Schreibens und des Korrigierens auf Folienoberflächen aus.

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STAEDTLER Mars GmbH & Co. KG
Public Relations
Moosäckerstraße 3
90427 Nürnberg

Fon: +49 911 9365-461
Fax: +49 911 9365-401

www.staedtler.de

STAEDTLER gehört zu den weltweit führenden Herstellern und Anbietern von Schreib-, Mal- und Zeichengeräten. Als eines der ältesten Industrieunternehmen in Deutschland nutzt das Unternehmen die große Tradition der Nürnberger Stiftmacherfamilie Staedtler, die jahrzehntelange Erfahrung und den besonderen Vorsprung in der Forschung und Entwicklung für innovative Produkte in höchster Markenqualität.

Lange bevor Johann Sebastian Staedtler 1835 seine eigene Fabrik zur Herstellung von Bleistiften, die Firma J.S. Staedtler, gründete, war einer seiner Vorfahren, Friedrich Staedtler, als „Bleiweißsteftmacher“ tätig. Bereits 1662 wurde dieser Vorfahre des Firmengründers in den Büchern der Stadt Nürnberg urkundlich erwähnt. Im Jahre 1835 legte Johann Sebastian Staedtler mit der Firmengründung in der Nürnberger Altstadt den Grundstein für die moderne und weltweit bekannte Unternehmensgruppe STAEDTLER. Um 1840 produzierte J. S. Staedtler bereits 63 verschiedene Bleistiftsorten. Die Herkunft spielt bei STAEDTLER eine große Rolle und so werden mehr als 75 Prozent der Stifte in Deutschland produziert. Aus diesem Grund findet das weltweit anerkannte Qualitätssiegel „Made in Germany“ bewussten Einsatz bei dem Unternehmen, das Tradition und Moderne miteinander verbindet.

Die Wurzeln und die Gründungstradition haben für STAEDTLER auch im Umfeld einer zunehmenden Globalisierung große Bedeutung. Diese Tradition verpflichtet STAEDTLER zu ökologischem und sozialem Engagement, ausgerichtet an ethischen Grundsätzen. Dies kommt auch in der Unternehmensform der gemeinnützigen Stiftung zum Ausdruck.

KN Nachahmung des Originals nicht immer Wettbewerbsverstoß

Freitag, 29. Mai 2009

Pressemitteilung von: RA Axel Mittelstaedt, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz
(openPR) – Häufig bieten Unternehmen gleichartige oder zumindest gleichartig aussehende Produkte an.
Doch dafür, wie ähnlich die Produkte einander seien dürfen, gibt es enge Regeln.

So hat das LG München am 01.04.2009 (Az.: 21 O 21850/08) entschieden, dass ein Werkzeughersteller, der für seine Produkte ein ähnliches Design – nämlich die gleiche Farbe – wie ein Konkurrent wählte, dies durfte!

Die Klägerin stellte hochwertige Werkzeuge her, genoss dafür ein hohes Ansehen und war der Ansicht, die Beklagte dürfe ihre Werkzeuge nicht mit goldener Farbe beschichten, da dies den Eindruck erwecke, die Produkte stammen aus dem Haus der Klägerin.

Die Münchener Richter stellten jedoch fest, dass es ausreichend sei, dass die Beklagte ihr eigenes Firmenlogo sowohl auf dem Werkzeugkoffer als auch auf dem Produkt an sich anbrachte und somit nicht den Eindruck erwecke, ein Produkt der Konkurrenz zu sein.

Vielmehr sei die Farbe gold im Bereich der Werkzeuge ein Hinweis auf besondere Stabilität und Festigkeit.

Fazit:
Die Grenzen zwischen wettbewerbswidriger Nachahmung und rechtlich unbedenklichen Ähnlichkeiten sind häufig für den Laien kaum zu erkennen, weshalb es sich empfiehlt, vor der Markteinführung einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren!

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© RA Axel Mittelstaedt 2009, Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, www.designvocat.com

Rechtsanwalt Mittelstaedt – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

RA Axel Mittelstaedt
Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.designvocat.com
Email: info(at)designvocat.com

Die Kanzlei Mittelstaedt ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht.
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster

KN Beschreibende Worte nicht als Marke eintragungsfähig

Freitag, 29. Mai 2009


Pressemitteilung von: RA Axel Mittelstaedt, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz
(openPR) – Die Entscheidung für eine Marke und deren Anmeldung beim Markenamt sind für Unternehmen eine wahre Herausforderung. Die Marke soll für das Unternehmen eine regelrechte Sogwirkung entfalten und ihm Abnehmer zuführen und binden. Dafür benötigt das Unternehmen ein starke Marke mit großer Kommunikationskraft.

Bei der Auswahl von Marken wird immer wieder der Fehler begangen, dass bereits die Marke inhaltlich aussagen soll, was der Verbraucher hierunter angeboten bekommt. Marken, die mehr oder weniger deutliche Hinweise auf die damit gekennzeichneten Leistungen enthalten, sind in aller Regel nicht schutzfähig. Solche Kennzeichen werden zumeist nicht beim Deutschen Patent- und Markenamt in München als Marken eingetragen. Marken sollen Hinweise auf die anbietenden Unternehmen liefern und nicht Angaben über die angebotenen Leistungen beinhalten.

So hat das Bundespatentgericht am 16. April 2009 (Az.: 25 W (pat) 27/07) beispielsweise entschieden, dass der Begriff „Triacid“ sich nicht für eine Eintragung im Bereich der Produktklasse „Desinfektionsmittel“ eignet, da er beschreibenden Charakter hat.
Triacid sei eine Zusammensetzung aus den Worten „Tri“ und „acid“ und so nicht nur dem fachkundigen Verkehr als „dreisäurig“ oder „dreibasig“ verständlich.

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So sei „Triacid“ als aus sich heraus verständliche Angabe zu Bestandteilen, Inhaltsstoffen etc. der Waren „Desinfektionsmittel“ zu verstehen.

Solche beschreibenden Bezeichnungen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, stellen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 MarkenG absolute Schutzhindernisse dar.

Fazit:
An die Eintragungsfähigkeit eines Markennamens sind zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Um eine schlagkräftige Marke zu erwerben und nicht die Anmeldekosten zu vergeuden – die Sie auch zu entrichten haben, wenn die Anmeldung abgelehnt wird – und ggf. weitere bedeutende Investitionen, sollten Sie zuvor einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren!

© RA Axel Mittelstaedt 2009, Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, www.designvocat.com

Rechtsanwalt Mittelstaedt – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

RA Axel Mittelstaedt
Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.designvocat.com
Email: info(at)designvocat.com

Die Kanzlei Mittelstaedt ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht.
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster

Intersolar AWARD 2009 in der Kategorie „Solarthermie“ – Nominierung für den Mall-Pufferspeicher Solitherm

Freitag, 29. Mai 2009

Pressemitteilung von: Mall GmbH
Mall-Pufferspeicher Solitherm zur unterirdischen Wärmelagerung (Mall GmbH)
Mall-Pufferspeicher Solitherm zur unterirdischen Wärmelagerung (Mall GmbH)
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(openPR) – Der Mall-Pufferspeicher Solitherm zur unterirdischen Wärmelagerung ist in der Kategorie „Solarthermie“ für den Intersolar AWARD nominiert worden.
Die weltweit größte Fachmesse für Solartechnik vergibt in diesem Jahr zum zweiten Mal den Intersolar AWARD für wegweisende Produkte und Dienstleistungen in den beiden Schwerpunktbereichen „Photovoltaik“ und „Solarthermie“. Der Pufferspeicher Solitherm von Mall wurde in der Kategorie „Solarthermie“ als eine der Top 10 Einreichungen für den Preis nominiert. Zwei unabhängige Jurys ermitteln nun für jede der beiden Kategorien drei Gewinner, die am 27. Mai 2009 auf der Neuheitenbörse in Halle B 3 der Messe prämiert werden. „Die Nominierung ist für uns eine Bestätigung, dass wir mit dem Pufferspeicher, der vor allem für den mehrgeschossigen Wohnungsbau und öffentliche Gebäude eine wirtschaftlich interessante Lösung bietet, auf dem richtigen Weg sind“, freut sich Markus Grimm, Sprecher der Geschäftsführung der Mall GmbH.
Mall auf der Intersolar 2009: Halle B 1, Stand 570

Mall GmbH
Hüfinger Straße 39-45
78166 Donaueschingen
Deutschland
www.mall.info

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Markus Böll
Pressesprecher
Telefon: +49 771 8005-131
Telefax: +49 771 8005-3131

Seit über fünf Jahrzehnten hat sich die Mall GmbH mit ihrem umfangreichen Programm für den Hoch-, Tief- und Straßenbau zu einem der bedeutendsten Spezialanbieter mit verfahrenstechnischem Know-how für Kleinkläranlagen, Abscheider und die Regenwassernutzung bzw. Regenwasserbewirtschaftung entwickelt.
Bereits seit fast zehn Jahren setzt Mall auf regenerative Energien und stellt Pelletspeicher und Hackschnitzelbehälter in verschiedenen Größen her. Der 2009 neu gegründete Geschäftsbereich “Neue Energien” bündelt nun alle Produkte für Solarthermie, Biomasse / Pellets, Geothermie und Biogas.
Zu Mall zählen sechs Produktionsstätten. Diese befinden sich in Donaueschingen-Pfohren, Ettlingen-Oberweier, Coswig/Anhalt, Haslach im Schwarzwald, Nottuln und in der Nähe von Budapest. Rund 430 Mitarbeiter erwirtschafteten 2008 einen Umsatz von 55 Mio. Euro.

Innovation für Studium und Beruf – Der IRISnotes 1.0 spart Zeit, Nerven und liegt im Trend

Freitag, 29. Mai 2009

Pressemitteilung von: ABITZ.COM GmbH

(openPR) – Berlin, 27. Mai 2009. ABITZ.COM nimmt in sein Sortiment den neuen IRISnotes auf. Sowohl Belegschaft, als auch Kunden sind begeistert (irisnotes.de). Alle, die im Außendienst, im Meeting oder auf Reisen ihre Notizen auf Papier schreiben und danach alles abtippen, können sich jetzt viel Arbeit sparen. Das neuartige Schreibsystem IRISnotes vom belgischen Hersteller I.R.I.S. kann mehr als ein normaler Kugelschreiber.
IRISnotes erkennt handgeschriebene Notizen bereits während des Schreibens und überträgt sie per Funk auf einen kleinen Empfänger, der zuvor an den oberen Rand der Seite gelegt wird. Über diesen Empfänger gelangt der Text dann per USB-Kabel in den Rechner. Dort kann man ihn sofort abspeichern, bei Bedarf weiterverarbeiten und, nach Umwandlung, den Text wie jedes andere Computerdokument verwenden.
Im verbundenen Zustand werden Notizen in Echtzeit direkt auf den Rechner übertragen. Ideal für alle, die mit Anwendungen arbeiten, die Grafiktabletts erfordern oder nicht gerne tippen. So können z.B. E-Mails einfach per Hand verfasst werden und IRISnotes wandelt im Anschluss die Handschrift automatisch in Computertext um. Zusätzlich lässt sich der Stift als Maus verwenden.
Im Offline-Modus speichert der Empfänger den handgeschriebenen Text, welcher sich später auf den Rechner übertragen lässt. Der Speicher reicht für bis zu 100 Seiten. Mit dem Stift wird wie gewohnt auf Papier geschrieben – egal ob feinstes Bütten oder Bierdeckel. Die mitgelieferte Texterkennungssoftware erkennt handgeschriebenen Text in 22 Sprachen (unter Windows 2000, XP und Vista). Der Stift arbeitet mit handelsüblichen Batterien und Kugelschreiberminen, der Empfänger hat einen wiederaufladbaren Akku.
„Es ist großartig“ schwärmt Inan, Student im letzten Semester. „Ich mache wie gewohnt während der Vorlesung meine Notizen, mit dem Unterschied, dass ich diese dann zuhause auf meinen PC übertragen kann – und das Papier wird im Anschluss weggeschmissen. Meine Mitschriften werden übersichtlicher, was das Lernen ungemein erleichtert und wenn Kommilitonen mich nach Notizen fragen, kann ich ihnen praktische Word-Dokumente anbieten.“

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