Archiv für Oktober 2008

Gebäudetechnik-Lösung des Monats – DSL-Netzwerke über vorhandene Telefonkabel

Donnerstag, 30. Oktober 2008
Pressemitteilung von: pfaff-media
PR Agentur: pfaff-media
Vorhandene Telefondosen werden gegen line21-Komponenten ausgetauscht.
Einfache Nachrüstung: Vorhandene Telefondosen werden gegen line21-Komponenten ausgetauscht.
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(openPR) – Der Verein Gebäudetechnik Südwestfale e.V. präsentiert monatlich eine innovative Lösung aus dem Bereich der Gebäudetechnik.
Diesmal: Die Alternative zur Nachinstallation von Telefon und Datennetzwerken in Haushalten durch die Nutzung vorhandener 4adriger Telefonkabel

Hagen, 28.10.2008 – In älteren, bestehenden Telefonverkabelungen von Haushalten oder kleinen Büroumgebungen sind üblicherweise 4adrige Telefonleitungen verlegt. Zwei dieser vier Adern werden dabei für analoge Telefonanwendungen benötigt, die beiden anderen Adern bleiben zumeist ungenutzt.

Wenn nun zusätzlich zu den analogen Telefonanwendungen auch ein Datennetzwerk gewünscht wird, muss bis heute eine neue Kabelinstallation ausgeführt werden. Das verursacht neben den Installationskosten erheblichen Renovierungsaufwand.

Die line21®-Produkte von Rutenbeck bieten die Möglichkeit, die 4 Adern von vorhandenen beliebigen Telefonkabeln, gleichgültig ob geschirmt oder ungeschirmt, gleichzeitig sowohl für eine analoge Telefonanwendung als auch für eine Datennetzwerkverbindung zu nutzen.

Die eigentlich für diese Anwendungen erforderlichen sechs Adern werden durch ein einfaches aber sicheres Verfahren generiert. Die vier „realen“ Adern werden für die digitale Datenübertragung genutzt, zwei weitere Adern werden für Anwendungen der analogen Telefonie simuliert, sind also nur „virtuell“ vorhanden.

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Auf Steckenlängen bis 30 m ist eine Datenrate von 100 Mbit/s, auf 50 m Leitungslänge 10 Mbit/s gewährleistet.

Damit ist line21® ist ideal geeignet für:

• die Nachrüstung von DSL-Anwendungen
• die Nachrüstung von Datennetzwerken
• eine Ausweitung von Netzwerk- und DSL-Anwendungen.

Mehr Informationen zum Thema gibt es auf der Website des Vereins unter www.besseres-bauen.com.

Gebäudetechnik Südwestfalen e.V.
Dirk Hackenberg
Bahnhofstraße 18
D-58095 Hagen

Telefon: +49 (0) 23 31 / 3 90-206
Telefax: +49 (0) 23 31 / 3 90-305

Über den Verein Gebäudetechnik Südwestfalen e.V.:

Die Region Südwestfalen bietet eine europaweit einmalige Konzentration internationaler Marktführer aus den Bereichen Sanitärarmaturen, Gebäudeelektrik und -elektronik, Leuchten sowie Tür- und Sicherheitstechnik. Hier haben 188 Leitunternehmen aus den genannten Branchen und 300 Zulieferunternehmen ihren Stammsitz. Mehr als 60 Prozent der in Deutschland gefertigten Sanitärarmaturen und mehr als 70 Prozent aller Schalter und Steckdosen stammen aus der Region.

Die erfolgreiche Entwicklung der Gebäudetechnik-Branche ist in besonderem Maße auch auf eine leistungsfähige Zulieferlandschaft im Bereich Metall und Kunststoff zurückzuführen. Innovative Forschungs- und Prüfinstitute haben ebenfalls ihren Sitz im Märkischen Südwestfalen.
Diese guten Ausgangsbedingungen nutzt der Verein “Gebäudetechnik Südwestfalen e.V.”, um durch die enge Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen und weiteren Institutionen neue, Gewerke übergreifende Systemlösungen für Gebäude zu entwickeln.

Zielsetzung des Vereins ist es außerdem, den Nutzen zeitgemäßer Gebäudetechnik zielgruppengerecht zu vermitteln und einen kontinuierlichen Informations- und Erfahrungsaustausch zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Gewerke übergreifende Ausbildung von Experten der Gebäudetechnik sichergestellt. Aktuelle Veranstaltungen, die auch interessierten Gästen offen stehen, werden regelmäßig über die Website www.besseres-bauen.com veröffentlicht.

BMJ Newsletter

Donnerstag, 30. Oktober 2008
Das neue GmbH Recht
An diesem Samstag, dem 1. November 2008, tritt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Damit ist die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 abgeschlossen.

“Mit dem Abschluss der seit langem erwarteten Reform ist das GmbH-Recht im 21. Jahrhundert angekommen. Die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH – insbesondere auch im internationalen Vergleich – wird gestärkt. Sie ist eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand. Existenzgründern steht künftig mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zusätzlich eine Einstiegsvariante der GmbH zur Verfügung. Aber nicht nur die Gründung einer GmbH wird einfacher, schneller und kostengünstiger, sondern das neue GmbH-Recht ist insgesamt moderner und praxistauglicher geworden. Da die Attraktivität der GmbH als Rechtsform nicht zuletzt davon abhängt, dass Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz wirksam geschützt werden, haben wir zudem den Schutz vor Missbrauch verbessert”, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Die grundlegende Modernisierung des GmbH-Rechts orientiert sich an folgenden Maximen: Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite, Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Besondere Neuerungen sind das Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen sowie eine neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt.

Die wesentlichen Inhalte der Neuregelung im Einzelnen:

1. Beschleunigung von Unternehmensgründungen
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wurde häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, weil in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt werden.

a) Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen

  • Das neue GmbH-Recht kennt zwei Varianten der GmbH. Neben die bewährte GmbH mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro tritt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (§ 5a GmbHG). Sie bietet eine Einstiegsvariante der GmbH und ist für Existenzgründer interessant, die zu Beginn ihrer Tätigkeit wenig Stammkapital haben und benötigen – wie zum Beispiel im Dienstleistungsbereich. Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese GmbH darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach ansparen.
  • Die Gesellschafter können jetzt individuell über die jeweilige Höhe ihrer Stammeinlagen bestimmen und sie dadurch besser nach ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ausrichten. Jeder Geschäftsanteil muss nun nur noch auf einen Betrag von mindestens einem Euro lauten. Bei Neugründungen bzw. Kapitalerhöhungen kann von vornherein eine flexible Stückelung gewählt werden, vorhandene Geschäftsanteile können leichter gestückelt werden.
  • Die Flexibilisierung setzt sich bei den Geschäftsanteilen fort. Geschäftsanteile können leichter aufgeteilt, zusammengelegt und einzeln oder zu mehreren an einen Dritten übertragen werden.
  • Rechtsunsicherheiten im Bereich der Kapitalaufbringung werden dadurch beseitigt, dass das Rechtsinstitut der “verdeckten Sacheinlage” im Gesetz klar geregelt wird. Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor, wenn zwar formell eine Bareinlage vereinbart und geleistet wird, die Gesellschaft bei wirtschaftlicher Betrachtung aber einen Sachwert erhalten soll (z.B. ein Fahrzeug). Die für die Praxis schwer einzuhaltenden Vorgaben der Rechtsprechung zur verdeckten Sacheinlage sowie die einschneidenden Rechtsfolgen, die dazu führen, dass der Gesellschafter seine Einlage im Ergebnis häufig zweimal leisten muss, wurden fast einhellig kritisiert. Das Gesetz sieht daher vor, dass der Wert der geleisteten Sache auf die Bareinlageverpflichtung des Gesellschafters angerechnet wird. Die Anrechnung erfolgt erst nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Weiß der Geschäftsführer von der geplanten verdeckten Sacheinlage, liegt also eine vorsätzliche verdeckte Sacheinlage vor, so darf er in der Handelsregisteranmeldung nicht versichern, die Bareinlage sei erfüllt. Es gibt hier kein Recht zur Lüge.

b) Einführung von Musterprotokollen
Für unkomplizierte Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) werden zwei beurkundungspflichtige Musterprotokolle als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung gestellt. Die GmbH-Gründung wird einfacher, wenn ein Musterprotokoll verwendet wird. Die Vereinfachung wird vor allem durch die Zusammenfassung von drei Dokumenten (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste) in einem bewirkt. Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft mit geringem Stammkapital wird die Gründung unter Verwendung eines Musterprotokolls darüber hinaus aufgrund einer kostenrechtlichen Privilegierung zu einer echten Kosteneinsparung führen.

c) Beschleunigung der Registereintragung
Die Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister wurde bereits durch das Anfang 2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) erheblich beschleunigt. Danach werden die zur Gründung der GmbH erforderlichen Unterlagen grundsätzlich elektronisch beim Registergericht eingereicht. Es kann dann unverzüglich über die Anmeldung entscheiden und die übermittelten Daten unmittelbar in das elektronisch geführte Register übernehmen.

Das MoMiG verkürzt die Eintragungszeiten beim Handelsregister weiter:

  • Bislang konnte eine Gesellschaft nur dann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn bereits bei der Anmeldung zur Eintragung eine staatliche Genehmigungsurkunde vorlag (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG a.F.). Das betraf zum Beispiel Handwerks- und Restaurantbetriebe oder Bauträger, die eine gewerberechtliche Erlaubnis brauchen. Das langsamste Verfahren bestimmte also das Tempo. Diese Rechtslage erschwerte und verzögerte die Unternehmensgründung erheblich. Jetzt müssen GmbHs wie Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften keine Genehmigungsurkunden mehr beim Registergericht einreichen. Das erleichtert den Start.
  • Vereinfacht wird auch die Gründung von Ein-Personen-GmbHs. Besondere Sicherheitsleistungen sind nicht mehr erforderlich.
  • Es wird ausdrücklich klargestellt, dass das Gericht bei der Gründungsprüfung nur dann die Vorlage von Einzahlungsbelegen oder sonstigen Nachweise verlangen kann, wenn es erhebliche Zweifel hat, ob das Kapital ordnungsgemäß aufgebracht wurde. Bei Sacheinlagen wird die Werthaltigkeitskontrolle durch das Registergericht auf die Frage beschränkt, ob eine “nicht unwesentliche” Überbewertung vorliegt. Dies entspricht der Rechtslage bei der Aktiengesellschaft. Nur bei entsprechenden Hinweisen kann damit künftig im Rahmen der Gründungsprüfung eine externe Begutachtung veranlasst werden.
  • Die Verwendung des Musterprotokolls wird ebenfalls zur Beschleunigung führen, denn es wird weniger Nachfragen der Registergerichte geben.

2. Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform
Durch ein Bündel von Maßnahmen wird die Attraktivität der GmbH nicht nur in der Gründung, sondern auch als “werbendes”, also am Markt tätiges Unternehmen erhöht. Gleichzeitig werden Nachteile der deutschen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen ausgeglichen.

a) Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland
Als ein Wettbewerbsnachteil wurde bisher angesehen, dass EU-Auslandsgesellschaften nach der Rechtsprechung des EuGH in den Urteilen Überseering und Inspire Art ihren Verwaltungssitz in einem anderen Staat – also auch in Deutschland – wählen können. Diese Auslandsgesellschaften sind in Deutschland als solche anzuerkennen. Umgekehrt hatten deutsche Gesellschaften diese Möglichkeit bislang nicht. Durch die Streichung des § 4a Abs. 2 GmbHG wird es deutschen Gesellschaften nunmehr ermöglicht, einen Verwaltungssitz zu wählen, der nicht notwendig mit dem Satzungssitz übereinstimmt. Dieser Verwaltungssitz kann auch im Ausland liegen. Damit wird der Spielraum deutscher Gesellschaften erhöht, ihre Geschäftstätigkeit auch außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets zu entfalten. Das kann z.B. eine attraktive Möglichkeit für deutsche Konzerne sein, ihre Auslandstöchter in der Rechtsform der vertrauten GmbH zu führen.

b) Mehr Transparenz bei Gesellschaftsanteilen
Nach dem Vorbild des Aktienregisters gilt künftig nur derjenige als Gesellschafter, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist. So können Geschäftspartner der GmbH lückenlos und einfach nachvollziehen, wer hinter der Gesellschaft steht. Veräußerer und Erwerber von Gesellschaftsanteilen erhalten den Anreiz, die Gesellschafterliste aktuell zu halten. Weil die Struktur der Anteilseigner transparenter wird, lassen sich Missbräuche – wie zum Beispiel Geldwäsche besser – verhindern.

c) Gutgläubiger Erwerb von Gesellschaftsanteilen
Die Gesellschafterliste dient als Anknüpfungspunkt für einen gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen. Wer einen Geschäftsanteil erwirbt, kann darauf vertrauen, dass die in der Gesellschafterliste verzeichnete Person auch wirklich Gesellschafter ist. Ist eine unrichtige Eintragung in der Gesellschafterliste für mindestens drei Jahre unbeanstandet geblieben, so gilt der Inhalt der Liste dem Erwerber gegenüber als richtig. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Eintragung zwar weniger als drei Jahre unrichtig, die Unrichtigkeit dem wahren Berechtigten aber zuzurechnen ist. Die vorgesehene Regelung schafft mehr Rechtssicherheit und senkt die Transaktionskosten. Bislang geht der Erwerber eines Geschäftsanteils das Risiko ein, dass der Anteil einem anderen als dem Veräußerer gehört. Die Neuregelung führt zu einer erheblichen Erleichterung für die Praxis bei Veräußerung von Anteilen älterer GmbHs.

d) Sicherung des Cash-Pooling
Das bei der Konzernfinanzierung international gebräuchliche Cash-Pooling wird gesichert und sowohl für den Bereich der Kapitalaufbringung als auch den Bereich der Kapitalerhaltung auf eine verlässliche Rechtsgrundlage gestellt. Cash-Pooling ist ein Instrument zum Liquiditätsausgleich zwischen den Unternehmensteilen im Konzern. Dazu werden Mittel von den Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft zu einem gemeinsamen Cash-Management geleitet. Im Gegenzug erhalten die Tochtergesellschaften Rückzahlungsansprüche gegen die Muttergesellschaft.

Obwohl das Cash-Pooling als Methode der Konzernfinanzierung als ökonomisch sinnvoll erachtet wird, war auf Grund der neueren Rechtsprechung des BGH zu § 30 GmbHG in der Praxis Rechtsunsicherheit über dessen Zulässigkeit entstanden. Das MoMiG greift die Sorgen der Praxis auf und trifft eine allgemeine Regelung. Sie reicht über das Cash-Pooling hinaus und kehrt zur bilanziellen Betrachtung des Gesellschaftsvermögens zurück: Danach kann eine Leistung der Gesellschaft an einen Gesellschafter dann nicht als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen gewertet werden, wenn ein reiner Aktivtausch vorliegt, also der Gegenleistungs- oder Rückerstattungsanspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter die Auszahlung deckt und zudem vollwertig ist. Eine entsprechende Regelung gilt auch im Bereich der Kapitalaufbringung. Diese stellt allerdings strengere Anforderungen: Im Bereich der Kapitalaufbringung ist erforderlich, dass der Rückgewähranspruch nicht nur vollwertig, sondern liquide ist. Er muss also jederzeit fällig sein oder durch fristlose Kündigung durch die Gesellschaft fällig gestellt werden können. Denn beispielsweise bei einem erst nach längerer Zeit kündbaren Darlehen ist eine Prognose sehr unsicher, ob der Rückzahlungsanspruch tatsächlich vollwertig ist. Zudem ist das Hin- und Herzahlen in der Anmeldung der Gesellschaft offenzulegen, damit der Registerrichter prüfen kann, ob die Voraussetzungen einer Erfüllungswirkung trotzdem gegeben sind.

e) Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts
Die sehr komplex gewordene Materie des Eigenkapitalersatzrechts (§§ 30 ff. GmbHG) wird erheblich vereinfacht und grundlegend dereguliert. Beim Eigenkapitalersatzrecht geht es um die Frage, ob Kredite, die Gesellschafter ihrer GmbH geben, als Darlehen oder als Eigenkapital behandelt werden. Das Eigenkapital steht in der Insolvenz hinter allen anderen Gläubigern zurück. Grundgedanke der Neuregelung ist, dass die Organe und Gesellschafter der gesunden GmbH einen einfachen und klaren Rechtsrahmen vorfinden sollen. Dazu wurden die Rechtsprechungs- und Gesetzesregeln über die kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen (§§ 32a, 32b GmbHG a.F.) im Insolvenzrecht neu geordnet; die sogenannten “Rechtsprechungsregeln” nach § 30 GmbHG wurden aufgehoben. Eine Unterscheidung zwischen “kapitalersetzenden” und “normalen” Gesellschafterdarlehen gibt es nicht mehr.

Das MoMiG setzt den Kurs fort, die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall zu erleichtern, den schon das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13. April 2007 eingeschlagen hatte. Hat ein Gesellschafter der GmbH Vermögenswerte zur Nutzung überlassen, kann er künftig seinen Aussonderungsanspruch während der Dauer des Insolvenzverfahrens, höchstens aber für eine Zeit von einem Jahr ab dessen Eröffnung, nicht geltend machen. Dem Gesellschafter wird dafür ein finanzieller Ausgleich zugebilligt. Diese Regelung beseitigt die Gefahr, dass dem Unternehmen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Gegenstände nicht mehr zur Verfügung stehen, die für eine Fortführung des Betriebes notwendig sind. Bestehen Sanierungschancen, wird es dem Insolvenzverwalter regelmäßig innerhalb der Jahresfrist möglich sein, eine Vereinbarung zu erreichen, die die Fortsetzung des schuldnerischen Unternehmens ermöglicht. Diese Regelung ersetzt die bisherige “eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung”.

3. Bekämpfung von Missbräuchen
Die aus der Praxis übermittelten Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH werden durch verschiedene Maßnahmen bekämpft:

  • Die Rechtsverfolgung gegenüber Gesellschaften wird beschleunigt. Diese scheitert heute oft schon daran, dass die Gesellschaften sich der Zustellung von Mahnungen und Klagen entziehen. Deshalb muss zukünftig in das Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift eingetragen werden. Dies gilt auch für Aktiengesellschaften, Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften sowie Zweigniederlassungen (auch von Auslandsgesellschaften). Wenn unter dieser eingetragenen Anschrift eine Zustellung (auch durch Niederlegung) faktisch unmöglich ist, wird gegenüber juristischen Personen (also insbesondere der GmbH) die sofortige öffentliche Zustellung im Inland eröffnet. Dies bringt den Gläubigern eine ganz erhebliche Vereinfachung der Rechtsverfolgung.
  • Hat die Gesellschaft keinen Geschäftsführer mehr, so sind die Gesellschafter jetzt verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Insolvenzantrag zustellen. Die Insolvenzantragspflicht kann durch “Abtauchen” der Geschäftsführer nicht mehr umgangen werden.
  • Geschäftsführer, die Beihilfe zur Ausplünderung der Gesellschaft durch die Gesellschafter leisten und dadurch die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft herbeiführen, werden stärker in die Pflicht genommen werden. Dazu wird das sog. Zahlungsverbot in § 64 GmbHG erweitert.
  • Die bisherigen Ausschlussgründe für Geschäftsführer (§ 6 Abs. 2 Satz 3 GmbHG, § 76 Abs. 3 Satz 3 AktG) werden um Verurteilungen wegen Insolvenzverschleppung, falscher Angaben und unrichtiger Darstellung sowie Verurteilungen auf Grund allgemeiner Straftatbestände mit Unternehmensbezug (§§ 263 bis 264a und §§ 265b bis § 266a StGB) erweitert. Zum Geschäftsführer kann also nicht mehr bestellt werden, wer gegen zentrale Bestimmungen des Wirtschaftsstrafrechts verstoßen hat. Das gilt auch bei Verurteilungen wegen vergleichbarer Straftaten im Ausland. Außerdem haften künftig Gesellschafter, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einer Person, die nicht Geschäftsführer sein kann, die Führung der Geschäfte überlassen, der Gesellschaft für Schäden, die diese Person der Gesellschaft zufügen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmj.de/momig.

Klar belegt – ABS-Lawinenairbags retteten mehr als 170 Leben

Mittwoch, 29. Oktober 2008
Pressemitteilung von: ABS Peter Aschauer GmbH
PR Agentur: Mayr Nell Public Relations
ABS Peter Aschauer GmbH
Foto: ABS Peter Aschauer GmbH
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(openPR) – Freeride heißt es heute, Tiefschneefahren war es schon immer – die Freude daran ist unbeschreiblich und die Skiindustrie macht es immer einfacher den Traum vom Tiefschneefahren zu verwirklichen. Doch vom Tiefschneetraum zum Lawinenalbtraum sind es oft nur ein paar Schwünge. Jeder zweite
Skifahrer oder Snowboarder, der in eine Lawine gerät, wird total verschüttet und jeder zweite total Verschüttete kann nur noch tot geborgen werden. Dagegen überleben circa 98 Prozent aller Lawinenopfer mit einem ausgelösten ABS-Lawinenairbag, die meisten unverletzt.

Das Funktionsprinzip
Der ABS-Lawinenairbag basiert auf dem Prinzip der Segregation: Befinden sich Massen in Bewegung, sinken Körper hoher Dichte* nach unten, Teilchen niedriger Dichte bewegen sich an die Oberfläche. Dieses Prinzip kann man zum Beispiel beim Schütteln einer Müsli-Packung beobachten: Zutaten geringer Dichte wie Nüsse und Pops kommen durchs Schütteln nach oben, die dichteren Flocken und Schokostückchen sammeln sich am Boden. Im Vergleich zum Schnee hat der menschliche Körper eine hohe Dichte – daher versinkt er in einer Lawine. Wie kann man nun die Dichte eines Menschen verringern? Ganz einfach: Indem man – bei gleich bleibendem Gewicht – das Volumen erhöht. Hier setzt der Lawinenairbag an: Wird er ausgelöst, vergrößern die luftgefüllten Säcke das Volumen eines Lawinenopfers um 170 Liter, womit ein 100 Kilogramm schwerer Skifahrer sicher an der Oberfläche gehalten wird.

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Auslösen des Airbags
Um den Lawinenairbag zu aktivieren, zieht der Wintersportler am Auslösegriff. Dadurch entfalten sich innerhalb von zwei Sekunden die Airbags links und rechts des Rucksacks. Diese seitliche Position schützt nicht nur den Körper. Das Lawinenopfer kann sich weiterhin frei bewegen, kann die Arme einsetzen und wird in einer flachen Position stabilisiert, was ganz wesentlich hilft schwere Sturzverletzungen zu vermeiden.
Die Füllung der Airbags erfolgt zu zwei Drittel durch angesaugte Umgebungsluft mittels einer kleinen, 400 Gramm leichten und wiederbefüllbaren Stickstoffkartusche. Damit ist das ABS-Airbag-System durch einfaches Wechseln der Kartusche sofort wieder einsetzbar.

Überlebensrate von ABS-Nutzern
Das Eidgenössische Institut für Schnee- und Lawinenforschung in Davos (SLF) hat 167 Lawinen mit insgesamt 241 Lawinenopfern ausgewertet. 180 Personen hatten ihren ABS-Airbag ausgelöst. 177 Personen haben überlebt, die meisten unverletzt.

ABS-Airbags sind im Sportfachhandel erhältlich. Die Webadresse lautet: www.abs-airbag.com

ABS Peter Aschauer GmbH
An der Dornwiese 3
82166 Gräfelfing
T: +49 89 898 789 0
F: +49 89 889 789 60
E:

Informationen für die Presse
Mayr Nell Public Relations
Sandra Nell/Antje Wagner
Linprunstraße 44
80335 München
T: +49 89 14 33 02 20
E:

1985 stellte die ABS Peter Aschauer GmbH ihren ersten Lawinenairbag vor. Durch 25-jährige Forschung und Weiterentwicklung wurden ABS-Lawinenairbags zum erfolgreichsten Lawinenrettungssystem am Markt. Daher empfiehlt der Deutsche Alpenverein allen Wintersportler, die in ungesichertem Gelände unterwegs sind, ABS-Rucksäcken als Notfallausrüstung dabei zu haben.

Halloween für Hund und Katze

Mittwoch, 29. Oktober 2008
Pressemitteilung von: Zooplus

(openPR) – „Trick or treat“ – „Süßes oder Saures“: In der Nacht vom 31. Oktober zum 1. November ist wieder Halloween. Damit Hund und Katze nicht nur beim Verzehren der süßen Beute zusehen müssen, hat zooplus, der renommierte Online-Shop für Tierbedarf, nun schaurig-schöne Produkte für die vierbeinigen Freunde des Menschen zusammengestellt.

Tierhalter können sich ab sofort über bunte Pakete für Hund und Katze zu besonders günstigen Preisen und mit gruseligen Beigaben freuen – schließlich sollen auch Tiere Spaß an der Gespensterzeit haben! So gibt es zu 15 Kilogramm Hill’s Hundetrockenfutter eine Packung Jeffo’s Halloween Kekse gratis, Käufer einer 6 Kilogramm-Tüte Royal Canin Trockenfutter können sich über einen Futterball als Zugabe freuen. Dieser eignet sich nicht nur als Spielzeug für den besten Freund des Menschen, sondern kann auch zur Belohnung eingesetzt werden – so muss sich der Hund sein Leckerchen verdienen!

Doch auch für Katzen hält die Halloweenzeit tolle Überraschungen bereit. Zu 12 Dosen Porta 21-Dosenfutter gibt es vier leuchtende Day-and-Night-Spielbälle gratis, weiteres Zubehör wie den Harlekin-Spielhandschuh mit besonders langen Fingern und das Red Dingo Hunde- und Katzenhalsband bietet zooplus zum besonders attraktiven Sonderpreis an.

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Diese und weitere Produkte der Halloween-Aktion sowie ein großes Sortiment rund ums Tier gibt es unter www.zooplus.de.

Pressekontakt:
zooplus AG
Lena Hüsemann
Sonnenstraße 15
80331 München


www.zooplus.de

Unternehmensportrait:
1999 als eines der ersten Online-Shops für Tiernahrung und –Zubehör gegründet ist die zooplus AG der renommierte Partner für den Online-Einkauf. Das hochwertige Sortiment mit über 8.000 Produkten für Hunde, Katzen, Kleintiere, Reitsport, Aquaristik und Terraristik macht das Unternehmen mit Sitz in München zum Marktführer in Deutschland. Mittlerweile ist zooplus auch in Frankreich, Niederlande, Polen, Italien, Spanien und UK vertreten. Eine schnelle Lieferung, geringe Versandkosten und spezielle Sparangebote machen Tierhaltern den Einkauf besonders einfach – so bleibt mehr Zeit für die Beschäftigung mit dem Haustier!

Exklusives Fashion-Highlight zu Weihnachten – Handgefertigte Unikate aus Kork

Mittwoch, 29. Oktober 2008
Pressemitteilung von: Firma Hans Plewe – Geschäftsbereich natco
PR Agentur: Kommunikationsagentur Schrader prdienst.de

(openPR) – Heidelberg, 28.10.2008. Luxuriöse Handbags, Schuhe und Accessoires aus Kork – diese edlen Naturprodukte gibt es nur bei natco-kork.de . Natco-Kork verbindet alte portugiesische Traditionen mit innovativer Mode. Das Ergebnis sind edle Designerstücke, die jetzt auch in Deutschland erhältlich sind. Alle sind in Handarbeit in alteingesessenen portugiesischen Manufakturen gefertigt.

Der dünne, edle Kork ist robust wie Leder, dabei erheblich pflegeleichter und wasserfest. Ganz erstaunlich ist die Haptik: Warm, weich, anschmiegsam und samtig – die Berührung des lederähnlichen Korks ist eine sinnliche Erfahrung. Mit Liebe und Erfahrung verarbeiten Portugiesinnen jahrzehntealte Korkeichenrinde in hauchdünnem Schnitt zu anschmiegsamen Schuhen und Handtaschen. Je nach Baumschälung und Alter der Korkeichen ergeben sich verschiedene Oberflächenmuster – die ganz nach Wunsch bestellt werden können.

Originelle Luxus-Geschenke

• Ein schicker Flanierbegleiter ist die Handtasche „Madrid“ – mit präziser Eleganz Mittelpunkt jeder Shopping-Tour. Der feine Kork ist mit strapazierfähigem Textilgewebe unterfüttert, Handyfach und Innentäschchen sind selbstverständlich. Für 109 Euro eine zeitlose Investition.
• Ein erschwingliches Luxusgeschenk für Bad und Reise ist die Kosmetiktasche „Bella“ mit leuchtend-rotem Samtfutter für 29 Euro.
• Favorit bei Seglern und Golfern sind das trendige Basecap für 31 Euro sowie die Skipper-Schuhe mit Kautschuk-Noppensohle für 138 Euro. Bei letzteren ist der Kork von Hand auf feines Kalbsleder aufgebracht.

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Alle genannten Produkte werden innerhalb von 48 Stunden geliefert.

Bei Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Firma Hans Plewe – Geschäftsbereich natco
Hans Plewe
Wieblinger Weg 100a
69123 Heidelberg
Tel: 06221-7399535
E-Mail:
Internet: www.natco-kork.de

Druckfähiges Bildmaterial und diese Pressemitteilung in digitaler Form finden Sie hier: www.natco-kork.de/presse

PR-Agentur: www.prdienst.de

Über natco-kork.de

Betreiber der Webshops www.natco–kork.de ist die Firma Hans Plewe – Geschäftsbereich natco – mit Sitz in Heidelberg. Das Unternehmen hat sich dem Naturprodukt Kork verschrieben und bietet ein breites Sortiment. Dazu gehören neben Handtaschen und Schuhen auch Accessoires wie Gürtel, Mousepads und edle Schreibsets.

4-Tage Wettervorhersage mit der neuen Wetterstation von Oregon Scientific

Mittwoch, 29. Oktober 2008
Pressemitteilung von: Oregon Scientific (Deutschland) GmbH
PR Agentur: ORTHEY COMMUNICATION
WMH 90 Wetterstation von Oregon Scientific
WMH 90 Wetterstation von Oregon Scientific
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(openPR) – Mit der neuen Wetterstation WMH 90 hat das Rätselraten um das Wetter ein Ende. Denn diese Wetterstation zeigt auf einen Blick das Wetter für 4-Tage im Voraus an. Damit können alle wetterabhängigen Aktivitäten zuverlässig geplant werden. Über das DCF 77 Funksignal werden die Wetterdaten frei Haus auf das Display der WMH 90 gefunkt.

Die neue Wetterstation WMH 90 ist die erste Wetterstation von Oregon Scientific mit 4-Tage Wettervorhersage. Dieser Wetterservice bietet einmalige Vorteile für die Planung aller abhängigen Wetteraktivitäten. Freizeitaktivitäten und Feste im Freien müssen nicht mehr ins Wasser fallen. Die Winterreifen können rechtzeitig vor dem ersten Wintereinbruch aufgezogen werden. Und der wettersichere Griff in den Kleiderschrank lässt sich für 4 Tage im Voraus planen. Möglich macht es das DCF77 Funksignal, mit dem die europaweiten Wetterdaten zuverlässig zu dem jeweiligen Standort der WMH 90 gefunkt werden.

Die Anzeige der WMH 90 ist übersichtlich aufgeteilt. Im oberen Feld leuchten die digitale Uhr, der Kalender und die Alarmfunktion. Im Mittelfeld erscheinen die tagesaktuellen Innen- und Außentemperaturen als Minimum und Maximum sowie der Luftdruck und die Luftfeuchtigkeitsanzeige. Woher und wie stark der Wind um die Ecke bläst, zeigt der Windmesser-Index an. Und damit niemand im Regen steht, gibt es eine eigene Anzeige mit prozentualem Regenrisiko. Ausgestattet mit einem Wetteralarm warnt das Wetter-Multitalent WMH 90 rechtzeitig vor gefährlichen Wetterkapriolen. Im unteren Drittel des Displays erscheinen die Wetterdaten für die kommenden drei Tage mit animierten Symbolen und den voraussichtlichen Höchsttemperaturen.

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Verpackt sind die Wetterdaten in einem modernen Design aus hochwertigem Klavierlack in Schwarz. So passt die WMH 90 in jedes moderne Wohnumfeld.

Die Wetterstationen WMH 90 aus der Multiday-Line ist ab November im Handel erhältlich und über den E-Commerce Shop von Oregon Scientific (Deutschland) GmbH unter www.oregonscientific24.de erhältlich. Sie kostet 69,00 Euro und ist mit einem Außensensor ausgestattet.

Oregon Scientific (Deutschland) GmbH

Siemensstraße 3

D-63263 Neu-Isenburg

Tel.: 06102-79 85-388

E-mail:

www.oregonscientific.de

www.oregonscientific24.de

Kunden-Hotline: 06102-7985-388

ORTHEY C O M M U N I C A T I O N

Susanne Orthey

Haager Weg 122

D-53127 Bonn

Tel.: 0228- 28 46 96

E-mail:

Oregon Scientific (Deutschland) GmbH

Mit der Entwicklung des ersten Weckers mit LC-Bildschirm 1977 durch Dr. Raymond Chan, war der Grundstein für das schnell expandierende Unternehmen IDT (Integrated Display Technologie) gelegt. Seither ist IDT zu einem internationalen Konzern herangewachsen und beschäftigt weltweit mehr als 7.500 Mitarbeiter.

1989 wurde der Tochterkonzern Oregon Scientific in Portland, Oregon, USA, gegründet. Stets getrieben von der „Smart Living“ Vision „mit innovativen, designorientierten Produkten des täglichen Lebens die Lebensqualität der Menschen zu begleiten – jederzeit – überall“, hat sich Oregon Scientific zu einem Top-Anbieter von innovativen Consumer Produkten entwickelt und die internationale Marktführerschaft im Bereich intelligenter Uhren und Wetterstationen übernommen.

Heute bietet Oregon Scientific (Deutschland) GmbH ein umfassendes Produktportfolio aus den Bereichen – „Zeit und Wetter“, „Sport & Fitness“, „Child Care“, „Elektronisches Lernen“ – an.

GOTEC Erdgas Magnetventil mit Sensotronik bringt mehr Sicherheit in die Haustechnik

Mittwoch, 29. Oktober 2008
Pressemitteilung von: AGOTEC Flüssigkeitstech. GmbH
AGOTEC Gas Magnetventil mit Gaswarneinheit
AGOTEC Gas Magnetventil mit Gaswarneinheit
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(openPR) – Erdgas Magnetventile mit Sensotronik bringen mehr Sicherheit und Komfort in die Haustechnik.

Auf der InnoTrans 2008 stellt die AGOTEC Flüssigkeitstechnologie GmbH ihre neuen Erdgas Sicherheits – Magnetventile mit Sensor – Steuerung, für Gaswarnanlagen vor.

Das von AGOTEC entwickelte Gas Magnetventil wird durch seine Gaserkennungseinheit zu einer Sicherheitsbaugruppe für Privathaushalte alsauch für die industrielle Anwendung. Die dem Magnetventil vorgeschaltene Gas Sensotronik kann je nach Sensorplatine, Methangas, Autogas (GPL) oder Kohlenmonoxyd (CO) erkennen, und im Leckagefall den Zustrom über das Gas – Magnetventil absperren. Hat die Sensotronik ausströmendes Gas erkannt, erfolgt eine akustische Gaswarnmeldung über den in der Steuereinheit integrierten Lautsprecher; gleichzeitig schließt der erzeugte Steuerimpuls das angeschlossene Magnetventil.

Als Gasabsperrventil, welches mit der Sensotronik verbunden wird, kommt die neue AGOTEC Magnetventil Baureihe 25000 ( Anschlußgröße ½“ ), Magnetventil Baureihe 25100 ( Anschlußgröße ¾“ ) und Magnetventil Baureihe 25200 ( Anschlußgröße 1“ ) zum Einsatz. Zusätzlich kann eine erweiterte Gaserkennung Elektronik vom Typ Sensor II integriert werden, welche eine weitere Reihe von Komfort- und Sicherheitsfunktionen bietet.

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Heute gehören Gaswarnsysteme in Bezug auf Personen,- Sach- und Umweltschutz zum Stand
der Technik. Aus diesem Grund liegt ein Schwerpunkt unserer Unternehmensphilosophie, in der Entwicklung und Herstellung neuer, effizienterer, einfacherer und damit auch sicherer Baugruppen. Die neue AGOTEC Magnetventil Baureihe G2, mit ihrer Gaserkennungseinheit, bringt uns diesem Ziel einen weiteren Schritt näher.

Produkt (deutsch) www.agotec-fluid.com/63/STARTSEITE/Gaswarnanlagen/Sensore…

Produkt (allgemein) www.agotec-fluid.com/62/STARTSEITE/Magnetventile.html

Datenblatt (deutsch) www.agotec-fluid.com/64/STARTSEITE/Gasventile_/_DVGW.html

Datenblatt (allgemein) www.agotec-fluid.com/70/STARTSEITE/Kunststoffventile.html

AGOTEC Flüssigkeitstechnologie GmbH
Schönauer Ring 10
82269 Kaltenberg

Ansprechpartner: Thomas Ostermeier

Fon: + 49 (0)8193/99060-0
Fax: + 49 (0)8193/99060-90

Homepage: www.agotec-fluid.com

AGOTEC ist eines der marktführenden Unternehmen in den Bereichen Gas – Sicherheitskomponenten, Autogasanlagen (auch Flüssiggas oder LPG genannt) und Steuerungstechnik, sowie innovative Lösungen aus den Bereichen Fluidtechnik. Eines der größten Marktsegmente ist die Herstellung und der Vertrieb von Magnetventilen, Schwingkolbenpumpen sowie die Druck- und Durchflusserkennung von Gasen und Flüssigkeiten. AGOTEC hat sich zum Ziel gesetzt, die komplette Produktpalette der Pneumatik und Flüssigkeitstechnologie anbieten zu können.

Mit Hightech in die Zukunft

Mittwoch, 29. Oktober 2008
Pressemitteilung von: NUON Energie und Service GmbH
PR Agentur: Pruys InterCom Bonn
Hightech-Fasern aus dem Nuon Industriepark Oberbruch
Hightech-Fasern aus dem Nuon Industriepark Oberbruch
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(openPR) – Fliegen wird energieeffizienter und umweltfreundlicher mit Hightech-Fasern aus dem Nuon Industriepark Oberbruch. Die extrem leichten und stabilen Kohlenstofffasern von Toho Tenax Europe verringern das Gewicht von Flugzeugen und senken damit den Treibstoffverbrauch erheblich. Pro Kilo eingesparter Masse ergibt sich über die Lebensdauer eines Flugzeuges eine Einsparung von mehreren Tonnen Kraftstoff.

Dies gilt besonders für den Airbus A 380: Er ist der größte Flieger am Luftfahrzeughimmel, bietet bis zu 850 Passagieren Platz. Und trotzdem setzt er, dank des Einsatzes der superleichten Kohlenstofffasern aus Oberbruch, neue Standards bei den Betriebskosten und den Anforderungen an Energie und Umwelt. Schon spricht man salopp vom drei Liter Flugzeug.

Tenax® ist eine Hochleistungskohlenstofffaser, die sich durch hohe Festigkeit, hohen Elastizitätsmodul und niedrige Dichte auszeichnet. Immer mehr Industriezweige verwenden diese Werkstoffe der neuen Generation um Energie einzusparen. So findet man kohlenstofffaserverstärkte Verbundmaterialien in Windkraftanlagen, in Offshore liegenden Ölförderinseln, im Automobil-, Maschinen- und Schiffbau. Denn die Hochtechnologiefaser verringert nicht nur das Gewicht, sondern optimiert den gesamten Lebenszyklus der Anlagen von der Herstellung über die Betriebszeit bis zur Wiederverwertung.

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Das Potential für neue Anwendungen im industriellen Sektor ist noch lange nicht ausgeschöpft. So soll beispielsweise in Kooperation mit der RWTH die Technik der Betonfaser verbessert werden, indem anstelle von Stahlbeton, Alkaliglasfasern und Kohlenstofffasern benutzt werden. Der Leiter des Instituts für Textiltechnik der RWTH Aachen, Prof. Thomas Gries erklärt, dass man “dadurch 83 Prozent an Beton spart und es ökonomisch, sowie umweltfreundlich ist.“ Diese Technik wird derzeit angewandt, um auf dem Universitätscampus ein neues Forschungsinstitut zu bauen, welches voraussichtlich 2009 fertig gestellt wird.

Kein Wunder, dass Toho Tenax sich im Steilflug befindet und die Kapazitäten im Industriepark Oberbruch ausbaut. 51 Millionen Euro werden investiert und 60 neue Arbeitsplätze geschaffen. „Das enorme Wachstum des Marktes haben uns zu diesen Investitionen ermutigt“, so Toho Tenax Geschäftsführer Eckhard Scholten.

Die Auftragslage boomt. Bis 2010 soll der Absatz von Kohlenstofffasern um 15 Prozent steigen. Der weltweite Bedarf wird auf 40.000 Tonnen prognostiziert. Da will die Toho Tenax Gruppe, die zum japanischen Großkonzern Teijin Limited gehört, ganz vorn dabei sein und festigt mit rund 13 500 Tonnen die Position als zweitgrößter Kohlenstofffaser-Produzent der Welt. Im Industriepark Oberbruch blickt man zuversichtlich in die Zukunft.

Weitere Informationen:
Petronella Gerards
Leitung Industrieansiedlung
NUON Energie und Service GmbH
Postfach 9007
52523 Heinsberg
Tel.: 0 24 52 / 15 22 56
Fax: 0 24 52 / 15 26 20
E-Mail:
Web: www.nuon-ipm.de

Pressekontakt
Oliver Pruys
Pruys InterCom Bonn
Agentur für Kommunikation
Königstraße 16, 53113 Bonn
Telefon 0228 – 91 25 769
Mobil 0152 – 088 730 20
E-Mail
Web www.pruysintercom.de

Über Nuon Industrieparkmanagement:
Unternehmerfreundlich und einzigartig ist das Betreibermodell des Industrieparks Oberbruch. Den Ansiedlern bietet es größtmögliche Autonomie und gleichzeitig alle Vorteile eines Industrieparks. Bei Nuon sind Sie als Unternehmer Eigentümer Ihres Grund und Bodens. Das heißt, Sie sind vollkommen eigenständig, unabhängig vom Betreiber und den anderen Unternehmen am Standort. Trotzdem stehen Ihnen die Synergien des Industrieparks selbstverständlich zur Verfügung.

Kunden im Industriepark Oberbruch profitieren in höchstem Maß vom effizienten Standortmanagement der Nuon. Denn Nuon ist Spezialist für Energie- und Entsorgungsaufgaben. Als Dienstleister stehen die Anforderungen der Kunden für Nuon stets im Fokus. Auf dieser Basis werden innovative, zukunftsfähige Lösungen – in enger Zusammenarbeit mit den Kunden entwickelt. Mit der langjährigen Erfahrung hat Nuon mit seinem innovativen Industrieparkmanagement eine Vorreiterrolle als professioneller Betreiber übernommen.

Infrarot-Strahler verbessern das Prägen von Folie

Mittwoch, 29. Oktober 2008
Pressemitteilung von: Heraeus Noblelight
Infrarot-Strahler erwärmen Folien direkt vor dem Prägen
Infrarot-Strahler erwärmen Folien direkt vor dem Prägen
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(openPR) – Holografische Folien sind schöne Dekorationselemente. Holografische Effekte trifft man aber auch auf Kreditkarten, Etiketten oder Verpackungen an, wo sie ein wichtiges Sicherheitselement darstellen.
Solche holografischen Effekte werden aus polyesterbasierten Folien durch Heißprägung erzeugt. Ein Carbon Infrarot-System von Heraeus Noblelight hilft API Foils Ltd. in Großbritannien, den Prägeprozess besser zu kontrollieren und die Produktionsgeschwindigkeit zu erhöhen.

API Foils ist weltweit aktiv und produziert eine breite Palette von Stanzfolien für Briefpapier, Weinetiketten, Lebensmittelverpackungen, Bilderrahmen und vielem mehr. Das Unternehmen stellt auch holografische Folien her, die später eingesetzt werden, um 2D- oder 3D-Effekte auf Kreditkarten oder Logos, zu Dekorations- oder Sicherheitszwecken zu erreichen.
Die Produktion holografischer Folien basiert auf dem heißen Prägen eines polyesterbasierten Films. Konventionell kamen dafür bei API Foils Prägerollen zum Einsatz, die mit heißem Öl gefüllt waren. Bei dieser Technologie lässt sich die Wärme jedoch nur schlecht kontrollieren. Um dem abzuhelfen, entschied sich API, nach alternativen Methoden zu suchen. Das neue Wärmesystem sollte gleichzeitig die Produktionsgeschwindigkeit erhöhen und außerdem helfen, verschiedenartige Folienmaterialien auf der gleichen Linie prägen zu können.
Es war bei API Foils schnell klar, dass das direkte Erwärmen der Folie mit der heißen Prägerolle durch einen Vorheizprozess ersetzt werden musste. Das Vorheizen vor der eigentlichen Prägewalze ist eine schnelle und einfache Methode, um die Prägetemperatur wirklich zu kontrollieren.
Nach erfolgreichen Tests integrierte das Unternehmen ein Carbon Infrarot-System von Heraeus Noblelight in die Produktionslinie.
Das mittelwellige 83 kW Carbon System wurde direkt nach der Filmrollenabwicklung und unmittelbar vor der Prägestation installiert. Durch ein optisches Pyrometer kann die Temperatur der Folie vor der Prägung kontrolliert und über einen geschlossenen Regelkreis dann exakt eingestellt werden. Carbon Strahler haben Reaktionszeiten im Sekundenbereich, so dass sie gut gesteuert werden können. Zudem stellen die schnellen Reaktionszeiten der Carbon Strahler sicher, dass bei einem unerwarteten Bandstopp der Ausschuss minimiert wird.
Infrarot-Systeme sind kompakt gebaut und können einfach in eine bestehende Anlage nachgerüstet werden. Das spart wertvollen Platz und hilft, die Kosten zu reduzieren.

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Heraeus Noblelight GmbH
Reinhard-Heraeus-Ring 7
63801 Kleinostheim

Presse: Dr. Marie-Luise Bopp

Heraeus Noblelight GmbH mit Sitz in Hanau, mit Tochtergesellschaften in den USA, Großbritannien, Frankreich, China, Australien und Puerto Rico, gehört weltweit zu den Markt- und Technologieführern bei der Herstellung von Speziallichtquellen. Heraeus Noblelight wies 2007 einen Jahresumsatz von 90 Millionen € auf und beschäftigte weltweit 666 Mitarbeiter. Das Unternehmen entwickelt, fertigt und vertreibt Infrarot- und Ultraviolett-Strahler für Anwendungen in industrieller Produktion, Umweltschutz, Medizin und Kosmetik, Forschung und analytischen Messverfahren.
Der Edelmetall- und Technologiekonzern Heraeus mit Sitz in Hanau ist ein weltweit tätiges Familienunternehmen mit über 155jähriger Tradition. Unsere Geschäftsfelder umfassen die Bereiche Edelmetalle, Sensoren, Dental- und Medizinprodukte, Quarzglas und Speziallichtquellen. Mit einem Produktumsatz von 3 Mrd. € und einem Edelmetall-Handelsumsatz von 9 10 Mrd. € sowie weltweit mehr als 11.000 Mitarbeitern in über 100 Gesellschaften hat Heraeus eine führende Position auf seinen globalen Absatzmärkten.

Gesunde Neuheit für kleine Pastafans – Nestlé Alete Spaghetti Bolognese erstmals mit Vollkornnudeln

Mittwoch, 29. Oktober 2008
Pressemitteilung von: Nestlé Alete
PR Agentur: Neuland PR
Nestlé Alete Vollkornnudeln
Nestlé Alete Vollkornnudeln
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(openPR) – Frankfurt/ Main, Oktober 2008. Gesund und natürlich im Geschmack – so können ab sofort schon die Kleinsten die beliebten Spaghetti Bolognese kennen lernen: Nestlé Alete hat den Pastaklassiker als erster und einziger Hersteller jetzt neu mit Vollkornnudeln und reduziertem Salzgehalt ins Beikostprogramm aufgenommen.

Warum Vollkorn?
Normales Mehl oder Hartweizengrieß für Nudeln werden lediglich aus dem Mehlkörper von Getreidekörnern hergestellt. Dieser enthält Stärke und Getreideeiweiß. Für das wertvollere Vollkornmehl werden zusätzlich der Keimling und die Schale vermahlen. Der Keimling enthält Keimöle, viele Vitamine und Mineralstoffe wie Eisen und Magnesium. Die Schale steuert wichtige Ballaststoffe bei. Diese unterstützen die Verdauung und ein gutes Sättigungsgefühl. Vollkornmahlzeiten sind deshalb wichtiger Bestandteil einer ausgewogenen, gesunden Ernährung. Aus diesen Gründen empfiehlt das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) in Dortmund, bevorzugt auf Vollkornprodukte in der Ernährung für das Baby zurückzugreifen.

Warum salzreduziert?
Nestlé Alete Spaghetti Bolognese mit Vollkornnudeln gibt es für drei verschiedene Altersstufen: ab dem 8., dem 12. und dem 15. Monat. Unterschiede liegen in der Menge, der Stückigkeit und Würzung. In punkto Salz richtet sich Nestlé Alete nach dem Prinzip „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“: Die Salzmenge ist sorgfältig auf die Bedürfnisse des jeweiligen Alters abgestimmt. Dabei werden die gesetzlichen Richtwerte deutlich unterschritten. So garantiert Nestlé Alete den kleinen Gourmets das natürliche Geschmackserlebnis.

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Das gesunde Plus:
Nestlé Alete Spaghetti Bolognese mit Vollkornnudeln enthält garantiert streng kontrollierte Zutaten aus biologischer Erzeugung.

Nestlé Alete Spaghetti Bolognese mit Vollkornnudeln
Nestlé Alete Spaghetti Bolognese mit Vollkornnudeln
ab 8. Monat (Stufe 3, salzarm)
220g 1,25 € – 1,35 €
Nestlé Alete Spaghetti Bolognese mit Vollkornnudeln
ab 12. Monat (Junior, natriumreduziert)
250g 1,35 € – 1,45 €
Nestlé Alete Pasta Bolognese mit Vollkornnudeln
ab 15. Monat (Junior, natriumreduziert)
250g 1,35 € – 1,45 €

Presseanfragen/Belegexemplar:
Neuland PR
Christine Weißbach
Tel: 0341 / 23 10 90 23
Fax: 0341 / 23 10 90 12
E-Mail:

Download Pressetext & -fotos:
www.nestle.de
Presse: Ernährung&Gesundheit
Presse: Bilder

Nestlé ist das weltweit führende Nahrungsmittelunternehmen. Seit über 140 Jahren versorgt Nestlé die Menschen rund um den Globus mit Nahrungsmitteln. Von Mineralwasser und Babynahrung über Kaffee und Süßwaren bis zu Suppen und Soßen – Nestlé-Produkte stehen weltweit für höchste Qualität und Genuss.

Mit rund 13.000 Mitarbeitern ist Nestlé Deutschland der drittgrößte Ländermarkt des Konzerns. Machen Sie sich ein Bild von Nestlé in Deutschland – von unseren Produkten und Marken, unserer Tradition und unserer Zukunft.