Archiv für August 2008

Einladung zur Catalog Innovation Tour 2008, eggheads ist mit PIM cmi24 und der comgroup GmbH dabei

Sonntag, 31. August 2008
Pressemitteilung von: eggheads CMS GmbH
PR Agentur: eggheads CMS GmbH
(openPR) – Bochum, 11.08.2008. Am 8.10.2008 startet die Catalog Innovation Tour 2008 in Hamburg, in insgesamt 6 Städten haben die Teilnehmer Gelegenheit, sich umfassend zum Thema Product Information Management / Cross Media Publishing vor Ort zu informieren.
Product Information Management hilft den Unternehmen, schlanke und effiziente Kommunikationsprozesse zu etablieren. Einer der Kostentreiber in den Unternehmen ist die mehrsprachige Bereitstellung von Produktinformationen für die unterschiedlichen Medienkanäle, wie z.B. Internet, Printmedien (Flyer, Kataloge), Vertrieb, Call – Center.

Am 14.10.2008 in Düsseldorf hält Frau Johanna Hofmann / ComGroup GmbH – A member of the Würth Group, einen Vortrag zum Thema: Unternehmen auf den Weg zur bedarfsgerechten Produktkommunikation, welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden?

Während dieser Tour haben Sie die Gelegenheit, das neue cmi24 Software – Release, das Sie bei der Organisation der Prozesse für Ihre Multi – Channel – Kommunikation unterstützt, live zu erleben oder mit unseren Partnern und Beratern Ihre Anforderungen zu diskutieren.

eggheads vergibt 10 kostenfreie VIP Ticket´s nach dem Modus >>FIRST COME / FIRST SERVE

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eggheads CMS GmbH
Herner Str. 370
44807 Bochum
Telefon: +49 (0) 234 – 89397-0
Fax: +49 (0) 234 – 89397-28

Kontakt:
Christian Büchmann
E-Mail:

eggheads CMS GmbH:
eggheads entwickelt modernste Product Information Management-Lösungen/Cross Media Publishing-Software für die automatisierte und formatunabhängige Medienproduktion. eggheads und seine Partner bieten den Kunden mit der Standard-Software cmi24 die ideale Software für medienneutrales Produktdaten-Management sowie für Print- und digitale Medienproduktionen, die die gesamte Prozesskette unterstützt: vom zeitsparenden Einlesen der Datenbestände in die integrierte Datenbank, über das standortunabhängige Verwalten, automatisiertes Layouten und die gleichzeitige Datenausgabe in Medien wie z.B. Internet, elektronische Kataloge, CD-ROM und Print-Medien. Auf Basis von cmi24 bietet eggheads außerdem mit der Content Taskforce CTF eine Dienstleistung an, mit der die DTP-Dateien der Kataloge (aus QuarkXPress, InDesign, …) elektronisch ausgelesen und in der medienneutralen Datenbank gesammelt werden, um so als Content für die weitere Datenveredlung zur Verfügung zu stehen. Weitere Informationen: www.eggheads.de.

Medienkonvergenz – Fernseher wird zentrales Mediengerät für Web, TV und Kommunikation

Sonntag, 31. August 2008
Pressemitteilung von: Fraunhofer FOKUS
(openPR) – Fraunhofer FOKUS zeigt mögliche Zukunftsszenarien für die Konvergenz von Fernsehen, Internet und Kommunikation in Zusammenarbeit mit der Mediengruppe RTL Deutschland

Unter dem Schlagwort ‘Medienkonvergenz der Zukunft’ kooperieren Fraunhofer FOKUS und die Mediengruppe RTL Deutschland mit dem Ziel lineare Fernseh-Programme und
nicht-lineare Internet-Inhalte zu einem interaktiven und personalisierten Angebot zu verbinden. Technische Basis dafür ist das von FOKUS entwickelte IPTV-System, das sowohl die Settopboxen als auch den PC und jedes beliebige Endgerät in eine gemeinsame Medienwelt integriert. Auf der IFA 2008 (Halle 5.3, Stand 02) präsentiert Frauenhofer FOCUS im Rahmen eines Showcase die Möglichkeiten, Internet-basierte Inhalte der Mediengruppe RTL Deutschland auf den Fernseher zu adaptieren, mit Fernsehinhalten der Gruppe zu verbinden und über die Fernbedienung zu steuern. Am Beispiel neuer Werbekonzepte werden die Möglichkeiten für interaktive und personalisierte Programmgestaltung anschaulich demonstriert.

“Mit den Fernseh-Inhalten und den Online-Angeboten von RTL, VOX,
n-tv, SUPER RTL und Clipfish lassen sich sehr anschauliche Szenarien für die Medienwelt von Morgen erstellen”, skizziert Dr. Stefan Arbanowski, Leiter des Geschäftsfelds Media Interoperability am Fraunhofer-Institut FOKUS die Synergien der Kooperation. “In Verbindung mit den Arbeiten bei FOKUS im Bereich der Konvergenz von Technologien und Inhalten können wir jetzt gemeinsam die Medienzukunft sichtbar machen.”

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Technische Basis für die Verbindung von linearen Fernseh-Inhalten und nicht-linearen Internet-Formaten ist das sogenannte ‘Next Generation Network (NGN)’, eine IP-basierte Plattform, die zukünftig alle Medienformate wie IPTV, Video-on-Demand, Web sowie den gesamten Bereich der Kommunikation von Personen bzw. Gruppen gleichzeitig
und gemeinsam über eine Infrastruktur und auf den unterschiedlichsten Endgeräten ermöglicht. Die Entwicklungsarbeiten, die zur nahtlosen Konvergenz der unterschiedlichen Medientechnologien und der verschiedenen Medien- und Kommunikationsformate führen finden derzeit im ‘Media Interoperability Lab’ bei Fraunhofer FOKUS statt.
Im Rahmen dieser Kooperation werden auch neue Möglichkeiten der Video- und Display-Werbung erprobt, die zielgruppenspezifisch und damit effektiv und effizient gesteuert und ausgeliefert werden kann.

Fraunhofer FOKUS Media Interoperability Lab

Das FOKUS Media Interoperability Lab (MIL) erforscht und entwickelt
innovative Medientechnologien mit den Schwerpunkten ‘interactive rich media applications’ und ‘personalized converged media delivery’. Zusammen mit seinen MIL-Partnern entwickelt Fraunhofer FOKUS neue Medienstrategien, Dienstdemonstratoren und Plattformprototypen, um
die Umsetzbarkeit neuartiger Mediendienste, formate, und -inhalte zu analysieren und zu testen.

Kontakt
Dr. Stefan Arbanowski
Fraunhofer FOKUS
Tel +49 (0)30/3463 7197
eMail

Thomas Bodemer
RTL interactive GmbH
Presse
eMail

Fraunhofer-Institut FOKUS
Kaiserin-Augusta-Allee 31
10589 Berlin

Corporate Communication
Dr. Gudrun Quandel
Tel 030 3463 7212
Fax 030 3463 8212
Mobil 0171 1995334
Mail

Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS

Das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS erforscht und entwickelt seit mehr als 20 Jahren am Standort Berlin Kommunikations- und Integrations-Lösungen für Partner aus Industrie, Forschungsförderung und Öffentlicher Verwaltung in den Branchen Telekommunikation, Automotive, eGovernment und Software­entwicklung.Eigene und mit Partnern entwickelte Lösungen werden in zahlreichen Laboren erprobt, getestet und demonstriert. Fraunhofer FOKUS versteht sich als Bindeglied zwischen universitärer Forschung einerseits und Unternehmen der Wirtschaft andererseits.

Microboards macht seine Disc-Drucker und Disc-Publisher fit für den Mac

Sonntag, 31. August 2008

Pressemitteilung von: Microboards Technology
PR Agentur: A & K Kommunikation

(openPR) – Microboards, ein marktführendes Unternehmen im Bereich CD/DVD-Publishing, hat zur CeBIT 2008 mit der MX-Serie und dem PF-Pro neue Disc-Publisher und Disc-Drucker mit extrem niedrigen Druckkosten vorgestellt. Jetzt legt Microboards mit der umfassenden Unterstützung für das Betriebsystem Mac OS X nach. „Gerade Werbe- und Design-Agenturen arbeiten überwiegend mit dem Mac. Dieser wichtigen Klientel wollten wir unsere innovativen Druck- und Publishing-Lösungen nicht vorenthalten“, sagt Andrew Taylor, Sales Manager bei Microboards. Alle Modelle der aktuellen MX- und PF-Pro-Serie lassen sich ab sofort sowohl unter Windows als auch unter Mac OS über den USB-2.0-Anschluss betreiben. Die entsprechende Mastering- und Labeling-Programme liefert Microboards kostenfrei mit. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Prassi Zulu2, Charismac Discribe (Mac) und SureThing.

Verantwortlich für die extrem niedrigen Druckkosten ist ein modulares Tintensystem in Kombination mit einem hochwertigen Druckwerk aus dem Hause HP. Die Kosten für eine vollflächig farbig bedruckte Disk liegen bei lediglich 12,8 Cent. Mit keinem anderen Gerät vervielfältigen und bedrucken Unternehmen CDs und DVDs schneller und kostengünstiger als mit den neuen Microboards-Lösungen. Dank des hohen Fassungsvermögens der einzelnen Tanks lassen sich mit einem Satz Tinte bei gleichmäßiger Farbverteilung bis zu 1.500 CDs und DVDs bedrucken. Dies gilt sowohl für die MX-Disc-Publisher als auch für den Disc-Drucker PF-Pro.

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MX-Serie: Disc-Publisher der Profiklasse
Mit der MX-Serie hat Microboards zwei Disc-Publisher für höchste Anforderungen im Portfolio. Ob Anwender 1 oder gleich 1.000 CD und DVDs kopieren und bedrucken wollen – mit dem MX-1 und dem MX-2 steht die perfekte Lösung bereit. Die Version MX-1 kommt mit einem Hochleistungs-Rekorder aus, während das Modell MX-2 über derer zwei verfügt. In beiden Fällen handelt es sich um Laufwerke, die DVDs mit bis zu 18facher Geschwindigkeit und CDs mit maximal 48fachem Tempo beschreiben können. Dabei bieten die Drives höchste Kompatibilität zu allen aktuellen Formaten. Beide Modelle können auch unter Umgehung des Brenners als reiner Disc-Drucker genutzt werden.

PF-Pro: Disc-Drucker für große Aufträge
Für Unternehmen, die ausschließlich CDs und DVDs bedrucken, aber nicht duplizieren wollen, hält Microboards den Disc-Drucker PF-Pro bereit. Das Gerät basiert auf der gleichen Druck- und Tintentechnologie wie die MX-Serie. Auch das Gehäuse ist identisch. Der PF-Pro ist aktuell der weltweit schnellste Disc-Drucker mit den niedrigsten Druckkosten überhaupt. Wie die Modelle der MX-Serie hat er ein 100 Medien fassendes Magazin und arbeitet mit einem von Microboards patentierten Disc-Ladesystem, das die Medien zuverlässig vereinzelt und dem Brenner bzw. Druckwerk zuführt. Da nur sehr wenige bewegliche Teile zum Einsatz kommen, garantiert das System zudem eine optimale und dauerhafte Medien-Zentrierung für perfekte Druckergebnisse.

Preise und Verfügbarkeit
Die neuen Lösungen von Microboards sind bereits im Handel erhältlich. Die unverbindlichen Preisempfehlungen inkl. MwSt. lauten 3200 Euro für den MX-1, 3800 Euro für den MX-2 und 2730 Euro für den PF-Pro. Deutsche Händler können die Produkte von Microboards bei der Speer Data GmbH, Viersen, beziehen.

A & K Kommunikation
Patrick Afschar
Am Treppchen 2
41334 Nettetal
Tel.: (021 53) 950 78 75
Fax: (021 53) 950 78 76
www.aundk-kom.de
pa [at] aundk-kom [dot] de

Microboards Technology Ltd.
Daniela Plümicke
7 Harriot Drive, Heathcote Ind. Estate
GB – Warwick, Warwickshire CV34 6TJ, UK
United Kingdom
Tel.: (0180) 180 29 99
www.microboards.de
daniela [at] microboards [dot] co [dot] uk

Microboards ist ein marktführendes Unternehmen in der Herstellung und dem Vertrieb von CD/DVD-Publishing-Lösungen. Bereits seit 1989 befasst sich Microboards mit der Technologie beschreibbarer optischer Medien. Zu den Meilensteinen der Firmengeschichte zählt die Einführung der ersten CD-Duplikatoren sowie der ersten CD/DVD-Publisher überhaupt. Die Produkte von Microboards kommen sowohl im professionellen Umfeld wie der Postproduktion zum Einsatz als auch in Desktop-Umgebungen. Microboards bietet für jeden Einsatzbereich die optimale Lösung zum Vervielfältigen, Bedrucken und Archivieren von CD- und DVD-Medien. Das Sortiment umfasst kleine, mittlere und große CD/DVD-Kopierstationen und Kopiertower. Hinzu kommen automatisierte Drucker für optische Medien und praktische All-in-One-Lösungen. Microboards hat seinen Hauptsitz im amerikanischen Chanhassen, Minnesota. Produktionsstandort ist unter anderem Salida, Kalifornien. Europa und insbesondere Deutschland werden von der englischen Niederlassung in Warwick betreut. Microboards-Kunden in Deutschland können über eine deutschsprachige Hotline und Website mit dem Hersteller in Kontakt treten. Auch der Service wird in deutscher Sprache abgewickelt.

Kabellos ins Internet – sysob bietet einen Ausweg aus der Breitband-Wüste

Sonntag, 31. August 2008
Pressemitteilung von: sysob

(openPR) – Value-Added-Distributor bietet dem Channel mit neuer Richtfunklösung von Proxim flexible Funkbrücken

Schorndorf, 28. August 2008 – Aktuell haben in Deutschland trotz hoher Nachfrage Millionen Privathaushalte und Unternehmen keine Breitbandanbindung ans Internet. Dabei handelt es sich meist um ländliche Gebiete, die für die Breitband-Anbieter unrentabel sind. Dadurch wird die Ansiedelung neuer Firmen gehemmt und die Existenz bestehender Betriebe stark gefährdet. Der Mehrwert-Distributor sysob bietet ab sofort einen Ausweg. Mit der Tsunami™ MP.11-Produktreihe von Proxim steht eine sichere kabellose Richtfunklösung zur Verfügung, die Breitbandzugang auch in Regionen ermöglicht, in denen der Kabelanschluss nicht bzw. nur eingeschränkt verfügbar ist. Dies sichert den Unternehmen Wettbewerbsfähigkeit und steigert die Attraktivität vieler Standorte für neue Firmen.

Viele Unternehmen haben aufgrund fehlender Anbindung kaum die Möglichkeit, den in der Wirtschaft mittlerweile normalen Standard der Datenübertragung zu erreichen. Meist bleibt nur die Miete von ganz normalen Standleitungen. Doch dies ist mit erheblichen finanziellen Mehraufwendungen verbunden, da solche Leitungen bis zum Zehnfachen der monatlichen Gebühren anderer Zugangsarten kosten, die gerade von kleineren Unternehmen oft nicht getragen werden können.

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Mit der neuen Produktreihe Tsunami MP.11 können Kommunen und Unternehmen mit einer normalen Punkt-zu-Punkt-Lösung vorhandene Breitbandversorgungslücken schließen und so einen klaren Standortvorteil bieten. Mit der MP.11 wird dabei das benötigte Breitbandsignal über eine Richtfunkstrecke transportiert und vor Ort via WLAN-Access-Points auf die Teilnehmer verteilt.

Vorteile der Broadband Wireless Access-Lösung Tsunami MP.11
- Für Unternehmen: Triple Play-Dienste, leased Line-Ersatz, Anbindung von Außenstellen
- Versorgung der “weißen Flecken” ohne Breitbanddienste
- Geringe Einstiegshürden für lizenzfreie Frequenzen (unreguliertes Frequenzspektrum im 2.4- und 5-GHz-Band sowie geringer Kapitalbedarf und Betriebskosten)

Die MP.11-Serie ist überdies in der Lage, konvergierte Sprach-, Video- und Datenübertragung im Festnetz sowie bei mobilen Anwendungen zu unterstützen. Damit haben Unternehmen dank der Proxim-Lösung auch die Möglichkeit, Büros und Lagerhallen per Video überwachen zu können. Selbst wenn kein Stromnetz erreichbar ist, bietet sich die solarbetriebene Option an. Die MP.11 ist auch in schwierigem Gelände einfach und schnell zu installieren und bietet umfangreiche Sicherheitsfunktionen sowie hohen Datendurchsatz für das Videosignal.

Thomas Hruby, Geschäftsführer der sysob IT-Distribution GmbH & Co. KG, erklärt: „Mit der MP.11-Serie von Proxim bieten wir als Mehrwert-Distributor Gemeinden und Unternehmen ohne Breitbandanbindung eine optimale und unkomplizierte Möglichkeit dar, um schnelle Internetanbindungen umsetzen zu können und so den wirtschaftlichen De-facto-Standard des Hochgeschwindigkeitsinternets erfüllen zu können.“

Hochauflösendes Bildmaterial steht unter folgendem Link zur Verfügung: www.sysob.com/index.php?n=2,140,1,158

Weitere Informationen:
sysob IT-Distribution GmbH & Co. KG
Kirchplatz 1
D-93489 Schorndorf

Ansprechpartner:
Thomas Hruby
Tel.: +49 (94 67) 74 06 – 0
Fax: +49 (94 67) 74 06 290
E-Mail:
www.sysob.com

PR-Agentur:
Sprengel & Partner GmbH
Nisterstraße 3
D-56472 Nisterau

Ansprechpartner:
Fabian Sprengel
Tel.: +49 (26 61) 91 26 00
Fax: +49 (26 61) 91 26 029
E-Mail:

Kurzportrait: sysob IT-Distribution GmbH & Co. KG
Die sysob IT-Distribution GmbH & Co. KG versteht sich als Value-Added-Distributor, der sich auf den Vertrieb von technologisch führenden IT-Security-Produkten spezialisiert hat. Auf Basis seines bestehenden Produktportfolios bietet sysob, als einer der führenden „Mehrwert“-Distributoren (VAD) mit bereits über 400 Partnern in Deutschland, Österreich und der Schweiz, ein breites Spektrum an zukunftssicheren IT-Security-Lösungen an. Dadurch erhält der Reseller klares Abgrenzungspotenzial und bessere Margen gegenüber seinem Mitbewerb. Umfangreiche Service- bzw. Support-Konzepte, ein aktiver Vertriebsaußendienst sowie eine umfassende technische Unterstützung der Reseller bei umfangreichen Installationen und Projekten vor Ort runden das Serviceportfolio ab. sysob verfügt über ein breites Sortiment an praxiserprobten Produkten von kompetenten Herstellern wie Allot Communications, Alloy Software, Array Networks, Barracuda Networks, Clavister, Colubris Networks, ERICOM, Expand Networks, Insightix, IP3 Networks, Linktivity, Meru Networks, Neoware, NETASQ, Propalms, Procera Networks, Proxim Wireless, Rangee, REDDOXX, RemoteScan, SmartLine, TELLnet, Thinstuff, vertico software.

Zum Schulanfang erhalten Hamburgs ABC-Schützen die Biobrotbox

Sonntag, 31. August 2008
Pressemitteilung von: Biobrotbox Hamburg
PR Agentur: FEIG
Prall gefüllt mit guten Bio-Lebensmitteln die Biobrotbox Hamburg 2008
Prall gefüllt mit guten Bio-Lebensmitteln die Biobrotbox Hamburg 2008
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(openPR) – Für die gut 243.000 Hamburger Schülerin-nen und Schüler gehen die Ferien heute zu Ende. Morgen drücken sie schon wieder die Schulbank. Die geschätzten 14.780 Erstklässlerinnen und Erst-klässler in Hamburg haben noch bis zum Dienstag, den 2. September 2008, Zeit. Dann beginnt der sogenannte Ernst des Lebens. An ihrem ersten Schul-Montag, den 8. September 2008, erhalten 13.000 von ihnen ein Ge-schenk. Schirmherr und HSV-Handballer Pascal Hens, Schulsenatorin Chri-sta Goetsch, Sterneköchin Cornelio Poletto, HH1-Moderator Bedo und die Hamburger Bio-Szene schenken ihnen eine Biobrotbox. Die Pausenbrotbox ist gefüllt mit Bio-Lebensmitteln und soll Kinder, Eltern, Lehrer und Lehre-rinnen erinnern, dass ein tägliches Frühstück und Pausenbrot wichtig ist, um die kommende Schulzeit erfolgreich zu meistern. www.biobrotbox-hamburg.de

FEIG, Alexander Feig, Stargarder Straße 9, 10347 Berlin, Telefon: 030 21 46 00 62,

Die Biobrotbox Hamburg ist eine Initiative der Hamburger Bio-Produzenten, einiger Einzelhändler und engagierter Unternehmer. Sie wird in Zusam-menarbeit mit dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e. V. und dem Ökomarkt e.V. zum dritten Mal in Folge umgesetzt. 2006 brachte Bio-Bauer Rolf Winter vom Bioland-Hof Gut Wulksfelde, die 2002 in Berlin entstandene Aktion, nach Hamburg. „Die Biobrotbox soll Kinder, Lehrer, Eltern und Großeltern erinnern, dass die richtige Ernährung ein wichtiger Baustein für die Schulzeit ist. Deshalb lautet unser Motto, gut gefrühstückt – gut gelernt“, sagt Rolf Winter. Weitere Informationen unter www.biobrotbox-hamburg.de

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Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums tritt in Kraft – BMJ

Freitag, 29. August 2008

Am 1. September 2008 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie in Kraft. Das Gesetz erleichtert den Kampf gegen Produktpiraterie und stärkt damit das geistige Eigentum.

Das Gesetz setzt die Richtlinie 2004/48/EG durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert. Außerdem wird der Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnungen im Rahmen von Urheberrechtsverstößen auf 100 Euro begrenzt. Ferner passt das Gesetz das deutsche Recht an die neue EG-Grenzbeschlagnahme-Verordnung an. Diese Verordnung sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware nach Beschlagnahme durch den Zoll vor. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Anpassung an eine EG-Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und schließt hinsichtlich der unberechtigten Verwendung von geographischen Herkunftsangaben eine Strafbarkeitslücke.

Zum Inhalt des Gesetzes im Einzelnen:

  • Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen
    Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen. Das gilt für Urheberrechtsverletzungen, die ab dem 1. September 2008 begangen werden.

Beispiel:
Die Schülerin S (16 Jahre) hat auf ihrer privaten Homepage einen Stadtplanausschnitt eingebunden, damit ihre Freunde sie besser finden. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung (§§ 19a, 106 UrhG). Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Schülerin abgemahnt, die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und als Anwaltshonorar einen Betrag von 1.000 Euro gefordert. Künftig kann die Kanzlei für ihre anwaltlichen Dienstleistungen nur 100 Euro von S erstattet verlangen, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber. Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden k&oum l;nnen, wenn das Recht im geschäftlichen Verkehr verletzt wurde.

  • Auskunftsansprüche
    Bereits heute gibt es einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen, der geistiges Eigentum verletzt (z. B. § 101a UrhG). Sehr häufig liegen die Informationen, die erforderlich sind, um den Rechtsverletzer zu identifizieren, jedoch bei Dritten (wie z. B. Internet-Providern oder Spediteuren), die selbst nicht Rechtsverletzer sind. Künftig soll der Rechtsinhaber unter bestimmten Bedingungen auch einen Auskunftsanspruch gegen diese Dritten haben. Der Rechtsinhaber soll damit die Möglichkeit erhalten, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln, um so seine Rechte gerichtlich besser durchsetzen zu können. Voraussetzung für den Auskunftsanspruch ist u. a., dass der Rechtsverletzer im gewerblichen Ausmaß gehandelt hat. Ein Zugriff auf die sogenannten Vorratsdaten findet für zivilrechtliche Auskunftsansprüche nicht statt.

Beispiele:

1. Bei einem Spediteur werden mehrere Container mit gefälschten Markenturnschuhen gefunden. Bei einer solchen “offensichtlichen Rechtsverletzung” kann jetzt auch der Dritte, d. h. der Spediteur, auf unverzügliche Auskunft über die “Herkunft und den Vertriebsweg” der Waren in Anspruch genommen werden.

2. Der Musikverlag M entdeckt, dass jemand komplette Musikalben einer bei ihm unter Vertrag stehenden Künstlerin im Internet zum Download anbietet. Außerdem stellt M durch Einsichtnahme in die Dateiliste des Anbieters A fest, dass auch noch zahlreiche weitere Alben anderer Künstler angeboten werden. Der Name des Anbieters dieser Musikstücke ist dabei nicht ersichtlich, M kann lediglich die Internet-Protokoll-(IP)-Adresse erkennen, die der Computer des Download-Anbieters verwendet. Diese IP vergibt der Internetzugangsvermittler des A (sein Acces-Provider), wenn A mit seinem Computer online geht. M kann neben der IP-Adresse von A auch erkennen, über welchen Provider er die Daten ins Netz stellt. Von diesem möchte M nun wissen, welcher Kunde die fragliche IP-Adresse benutzt hat. Bisher darf der Provider diese Informationen nicht an Private herausgeben. M muss stattdessen Strafanzeige erstatten und ist darauf angewiesen, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleitet und kraft ihres strafprozessualen Auskunftsanspruches beim Provider die Information einholt, welcher Internet-Nutzer die fragliche IP-Adresse benutzt hat. Erst wenn M in dem Strafverfahren Akteneinsicht erhalten hat, erfährt er das Ergebnis dieser Abfrage und weiß dann, gegen wen er seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen kann.

Künftig kann M vom Acces-Provider direkt Auskunft velangen. Voraussetzung dieses Auskunftsanspruchs ist, dass die zugrundeliegende Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß begangen wurde. Auf diese Weise kann M eine Klage vor dem Zivilgericht auf Unterlassung oder Schadenersatz vorbereiten. Um den Verletzer zu ermitteln, muss er nicht mehr den Umweg über das Strafverfahren nehmen.

Kann der Auskunftsverpflichtete – wie der Acces-Provider im Beispiel – die begehrte Auskunft nur unter Verwendung von so genannten Verkehrsdaten der Telekommunikation erteilen, ist für die Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich. Verkehrsdaten sind Daten zu den Umständen der Kommunikation wie etwa die Zuordnung einer Nummer zu einem Anschlussinhaber oder die Zeitdauer, wann zwischen zwei Anschlüssen eine Verbindung bestand.

  • Schadensersatz
    Im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung wird klargestellt, dass nach Wahl des Verletzten neben dem konkret entstandenen Schaden auch der Gewinn des Verletzers oder eine angemessene fiktive Lizenzgebühr – d. h. das Entgelt, das für die rechtmäßige Nutzung des Rechts zu zahlen gewesen wäre – als Grundlage für die Berechnung des Schadenersatzes dienen können.

Beispiel:
Ein Fälscher ahmt ein patentgeschütztes Medikament nach. Der Patentinhaber verlangt Schadenersatz. Da es für ihn schwierig ist, seinen konkreten Schaden zu berechnen, fordert er vom Fälscher eine angemessene Lizenzgebühr. Die Höhe der Lizenzgebühr bemisst sich danach, was der Patentinhaber erhalten hätte, wenn er mit demjenigen, der das Patent verletzt hat, vorher einen Lizenzvertrag über die Verwendung des Patents abgeschlossen hätte. Stattdessen kann der Patentinhaber aber auch von dem Fälscher den Gewinn verlangen, den dieser durch die Benutzung des Patents erzielt hat. Der Rechtsinhaber erhält ferner bei offensichtlichem oder festgestelltem Schadenersatzanspruch einen Anspruch gegen den Verletzer auf Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen, wenn ohne diese Unterlagen die Erfüllung von Schadenersatzansprüchen fraglich wäre. Hierdurch kann er Erkenntnisse gewinnen, um seine Ansprüche er folgreich durchzusetzen.

  • Vorlage und Sicherung von Beweismitteln
    Wenn ein Schutzrecht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verletzt ist, hat der Rechtsinhaber ferner einen Anspruch gegen den Verletzer auf Vorlage von Urkunden und die Zulassung der Besichtigung von Sachen, der über die nach der Zivilprozessordnung bereits bestehenden Möglichkeiten hinausgeht. Gegebenenfalls erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen. Diese Beweismittel können zur Abwendung der Gefahr ihrer Vernichtung oder Veränderung auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gesichert werden. Soweit der Verletzer geltend macht, dass es sich um vertrauliche Informationen (z. B. Geschäftsgeheimnisse) handelt, trifft das Gericht die erforderlichen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit zu sichern.
  • Grenzbeschlagnahmeverordnung
    Die EU-Grenzbeschlagnahmeverordnung, deren Vorschriften im Allgemeinen unmittelbar anzuwenden sind, sieht Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums unmittelbar an den Außengrenzen der EU vor. Damit soll verhindert werden, dass Waren, die im Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen, überhaupt in die EU eingeführt werden können.
    Diese Verordnung regelt auch die Vernichtung beschlagnahmter Piraterieware. Die Anwendbarkeit dieser Regelung hängt jedoch davon ab, dass die Mitgliedstaaten sie billigen, d. h. in ihr Recht übernehmen.

Beispiel:
Der Hersteller von Automobilersatzteilen H stellt fest, dass in Deutschland vermehrt Fälschungen seiner Produkte auftauchen, die sein Recht an dem Design, seine Marke oder ein Patent verletzen. In einem Antrag teilt er der Zollbehörde (in Deutschland der Zentralstelle für gewerblichen Rechtsschutz in München) seine geistigen Eigentumsrechte mit. Bei einer Einfuhrkontrolle eines Containerschiffs im Hamburger Hafen kommt der Verdacht auf, dass es Waren geladen hat, die eines dieser Schutzrechte verletzen. Der Zoll hält die Ware zurück und informiert H sowie den Eigentümer der Ware.

Gegenwärtig kann die beschlagnahmte Ware nur vernichtet werden, wenn die Verletzung des Rechts gerichtlich festgestellt wurde. Die neue Grenzbeschlagnahmeverordnung sieht ein vereinfachtes Verfahren vor, wonach die Vernichtung auch dann möglich ist, wenn der Verfügungsberechtigte nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Sein Schweigen gilt dann als Zustimmung. Diese Regelung, die in Deutschland früher schon einmal gegolten hat, ist in den Mitgliedstaaten jetzt aber nur anwendbar, wenn das jeweilige innerstaatliche Recht dies ausdrücklich so bestimmt. Das heute verabschiedete Gesetz sieht dies vor.

  • Schutz geographischer Herkunftsangaben
    Die zivilrechtliche Durchsetzung von Schutzrechten wird auch für geographische Herkunftsangaben in der beschriebenen Weise erleichtert. Außerdem soll durch die Änderung des Markengesetzes ein strafrechtlicher Schutz für solche geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen geschaffen werden, die auf europäischer Ebene nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EU Nr. L 93 S. 12) geschützt sind. Dazu gehören die Bezeichnungen zahlreicher landwirtschaftlicher Produkte wie z. B. die berühmten “Spreewälder Gurken”. Bisher gab es einen solchen Schutz nur für die nach rein innerstaatlichem Recht geschützten Bezeichnungen.
  • Urteilsbekanntmachung
    Der Rechtsinhaber kann schon jetzt bei der Verletzung eines Urheber- oder Geschmacksmusterrechtes die Veröffentlichung des Gerichtsurteils beantragen. Diese Möglichkeit wird auf alle Rechte des geistigen Eigentums erstreckt.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
presse@bmj.bund.de

O’bissn is’ – Fotoherzerl bringt die Wiesn nach Hause – Münchner Online-Bäcker liefert Lebkuchenherzen mit Foto

Dienstag, 26. August 2008
Pressemitteilung von: Fotoherzerl
Fotoherzerl mit Zuckerschrift
Fotoherzerl mit Zuckerschrift
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openPR-München, 25 Tage vor der Wiesn. Wer seine Wiesnprinzessin mit süßen Liebesgrüßen begeistern möchte, muss nicht bis zum Oktoberfest warten: Der Münchener Online-Shop “Fotoherzerl” fertigt ganz persönliche Lebkuchenherzen – und auf Herzenswunsch auch mit Bild. Foto und optional einen selbst kreierten Spruch für den Zuckerguss schickt der Kunde den Herzerl-Machern per E-Mail. Nach ca. fünf Tagen liegt die knusprige Leckerei im Briefkasten.

Anders als auf der Wiesn wird bei Fotoherzerl das ganze Jahr über produziert: Lebkuchenherzen in verschiedenen Größen und Farben liefert die Internet-Bäckerei auch der Mama zum Muttertag, als Deko auf den Hochzeitstisch, als Einladung zum Sommerfest oder für den Kindergeburtstag.

“Jedes Fotoherzerl ist ein Unikat. Es ist fast zu schön zum Vernaschen”, sagt Fotoherzerl-Chefin Susanne Chu. “Obwohl man es natürlich könnte – denn schließlich ist ja alles essbar”.

Die Lebkuchenherzen sind online unter www.fotoherzerl.de ab 11,50 Euro (plus Versandkosten) erhältlich.

Fotoherzerl ist ein Service der Innovatum AG. Das Unternehmen entwickelt und realisiert ungewöhnliche und vielversprechende Geschäftsideen. Neben Fotoherzerl hat Innovatum bereits bei anderen Unternehmen Geburtshilfe geleistet:
- velvida gmbh, Wasser aus aller Welt (www.velvida.com)
- El Peregrino – das erste Spiel zum Jakobsweg (www.el-peregrino.de)

Fotoherzerl, ein Service der Innovatum AG
Bauerstraße 8
80796 München
+49 (0)180 53 55 54 55 (0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)

Pressekontakt:
Heike Bubeck
Susanne Chu

Telefon: 089/54784780

Fotoherzerl ist ein Service der Innovatum AG. Die Innovatum AG wurde am 15.05.2007 mit Sitz in München gegründet. Das junge ehrgeizige Unternehmen entwickelt und realisiert ungewöhnliche und vielversprechende Geschäftsideen. Das Spektrum von Innovatum reicht von Eigenentwicklungen und Beratungsleistungen über Leverage-Finance-Konzepte bis hin zum Patenthandel – immer mit dem Ziel, innovativen Produktideen zum Durchbruch zu verhelfen. Neben Fotoherzerl hat Innovatum bereits bei zwei weiteren Unternehmen und Produkten Geburtshilfe geleistet:
- velvida gmbh, Wasser aus aller Welt (www.velvida.com)
- El Peregrino – das erste Spiel zum Jakobsweg (www.el-peregrino.de)

TrekStor mit neuen MP3-Playern zur IFA

Dienstag, 26. August 2008
Pressemitteilung von: TrekStor
PR Agentur: SCHWARTZ Public Relations

openPR-Lorsch/Berlin, 22.08.2008 – TrekStor, führender Hersteller von hochwertigen MP3-Playern, externen Festplatten und USB-Sticks, präsentiert auf der diesjährigen IFA (29.8. bis 3.9.) in Berlin in der TrekStor-Entertainment-Halle 10.1 seine Neuentwicklungen im Bereich MP3-Player und zeigt den i.Beat organix 2.0, den TrekStor vibez Flash und den i.Beat nova. Der i.Beat organix 2.0 knüpft in seiner Qualität und seinem Design an den erfolgreichen i.Beat organix an, bietet aber mit 55 Stunden Akkulaufzeit ein noch längeres Hörvergnügen als sein Vorgänger. Der TrekStor vibez Flash ist die technologische Weiterentwicklung der Festplatten-Version. Als Flash-Variante kann der design-prämierte MP3-Player bis zu 32 Gigabyte (GB) speichern. Der i.Beat nova im praktischen USB-Stick-Format ist erhältlich in den Kapazitäten 2, 4 und 8 GB.

High-Tech Player – Weiterentwicklungen aus dem Hause TrekStor

TrekStor hat seinen legendären MP3-Player i.Beat organix weiterentwickelt. Das Ergebnis dieser Entwicklungsarbeit ist der i.Beat organix 2.0, der bis zu 55 Stunden Musikgenuss am Stück ermöglicht. Zudem besitzt er das begehrte SRS® WOW für ein verbessertes Klangempfinden sowie 2 Kopfhörerausgänge. Einer der Kopfhörerausgänge kann alternativ als Line-In-Eingang für Aufnahmen von anderen Audio-Geräten genutzt werden. Zudem ist der neue Player DRM9- und DRM10-fähig und kann somit auch im Internet gekaufte oder gemietete Musik abspielen. Der i.Beat organix 2.0 ist in den Farben schwarz, weiß, silber und grün sowie in den Kapazitäten 4 und 8 GB erhältlich.

Der TrekStor vibez wurde aufgrund seines außergewöhnlichen Designs 2007 mit dem red dot design award ausgezeichnet. Seine Weiterentwicklung verwendet die Flash-Speichertechnologie, mit welcher der Player noch robuster geworden ist. Darüber hinaus besitzt er eine Musikbibliothek sowie einen integrierten DJ-Modus, der auf Basis des bisherigen Hörverhaltens eigenständig Songs vorschlägt. Mit der Crossfading-Funktion können die Nutzer zwei Musikstücke nahtlos ineinander überblenden. Außerdem ist der neue TrekStor vibez Flash ebenfalls DRM9- und DRM10-fähig. Er besitzt einen austauschbaren Akku, programmierbare Knöpfe und ist mit 8, 16 sowie 32 GB Speicherkapazität erhältlich.

Der i.Beat nova ist ein kleiner MP3-Player im verspielt-trendigen-Look, der über ein besonders scharfes OLED Display, eine Musikbibliothek, einen Line-In-Anschluss, eine Sprach-Aufnahme-Funktion und einen integrierten Akku verfügt. Auch er kann dank seiner DRM9- und DRM10-Fähigkeit im Internet gekaufte Musik abspielen.

Preise und Verfügbarkeit

Alle MP3-Player werden auf der IFA vorgestellt und sind ab Ende September verfügbar. Die Preise variieren je nach Kapazität für den i.Beat organix 2.0 zwischen 39,- EUR und 69,- EUR, für den TrekStor vibez Flash zwischen 79,- EUR und 129,- EUR sowie für den i.Beat nova zwischen 29,- EUR und 49,- EUR.

SCHWARTZ Public Relations

Isabella Dyba / Susanne Häckel

Sendlinger Straße 42A

D-80331 München

Tel.: +49-89-211 871-38 / -35

E-Mail: /

Fax: +49-89-211 871-50

Web: www.schwartzpr.de

TrekStor GmbH & Co. KG

Tobias Umlauf

Kastanienallee 8 -10

D-64653 Lorsch

Tel.: +49-6251-55040-252

Fax: +49-6251-55040-272

E-Mail:

Web: www.trekstor.de

TrekStor entwickelt hochwertige Lifestyle-Produkte in modernem Design und höchster Qualität. In den Bereichen mobiles Entertainment und Storage-Solutions zählt das deutsche Unternehmen mit Firmensitz im hessischen Lorsch zu den führenden Herstellern, dessen Produkte bereits mit zahlreichen Auszeichnungen prämiert wurden. Eine große Auswahl an MP3-Playern mit verschiedensten Features wird individuellen Ansprüchen gerecht. Auch bei den Storage-Geräten reicht die Produktpalette von den praktischen USB-Sticks im Miniformat bis hin zu externen Festplatten, die durchweg für den mobilen Gebrauch optimiert sind. Alle TrekStor-Produkte werden von erfahrenen Teams in der Unternehmenszentrale im hessischen Lorsch sowie vom TrekStor Forschungs- und Entwicklungsteam im englischen Cambridge entwickelt und sowohl in Deutschland als auch in Asien gefertigt. In Lorsch befinden sich ebenfalls die eigene Design-Abteilung und das umfassende Qualitätsmanagement.

GHL importiert AquaIllumination LED-Leuchte

Dienstag, 26. August 2008
Pressemitteilung von: GHL Matthias Groß GmbH & Co. KG
PR Agentur: www.Ecotronics.de
AquaIllumination LED-Leuchte
AquaIllumination LED-Leuchte
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openPR-Seit Mitte August 2008 ist sie nun zu haben. Die AquaIllumination LED-Leuchte stellt andere Leuchtmittel regelrecht in den Schatten, wenn es um die Beleuchtung von Aquarien geht.

Sie besitzt eine extreme Leuchtkraft und braucht dazu viel weniger Energie als bspw. handelsübliche Metalldampfleuchten (HQI). Der Hersteller stellt einen Vergleich zwischen einer 250 W HQI-Leuchte und seiner LED-Leuchte mit ca. 90 W Stromaufnahme auf – mit interessanten und überzeugenden Ergebnissen.

Die wartungsfreien Leuchtmittel und der niedrige Stromverbrauch lassen die Leuchte schnell amortisieren.

16 weiße LEDs (3,5 W) und 8 blaue (2,5 W) Z-Power P4 von Seoul Semiconductor verrichten Ihren Dienst. Zwei temperaturgeregelte Lüfter kühlen die Oberseite.

Die Leuchte ist mit dem AquaIllumination Controller in Schritten von 1 % dimmbar, getrennt einstellbar für Blau und Weiß. Die manuelle Einstellung der Beleuchtungsstärke oder die tageszeitabhängie Programmierung eines Sonnenauf- und Untergangs ist möglich.

Ebenso kann zur Dimmung ein ProfiLux II Aquariencomputer angeschlossen werden. Alle Lichtfunktionen des Aquariencomputers sind nutzbar.
Der Anschluss an den ProfiLux Aquariencomputer erfolgt über die serielle Schnittstelle.

Den Import für Europa hat die GHL Matthias Groß GmbH & Co. KG aus Kaiserslautern übernommen.

Eine detaillierte Beschreibung und einige Versuchergebnisse sind über die Homepage von Ecotronics.de zu erreichen:
www.ecotronics.de/beleuchtung/ledhaenge/ghlaquailluminati…

GHL Matthias Groß GmbH & Co. KG
Jung-Stilling-Str. 21
67663 Kaiserslautern
Telefon 0631 / 6249485
Fax 0631 / 6249486

www.ghl-kl.de

Vertrieb:
Ecotronics.de
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Brunnengräber
Fellbacher Weg 26
89522 Heidenheim
Tel.: 07321 / 910800

www.ecotronics.de

Die Firma GHL – Groß Hard- und Softwarelösungen – ist seit 1995 auf dem Gebiet der Informatik und der Elektrotechnik tätig. Sie entwickeln und fertigen kundenspezifische Hard- und Software sowie eigene Produkte wie Aquariencomputer, dimmbare Leuchten und Heizungsregler.

Glanzmesser für Jedermann

Dienstag, 26. August 2008

Pressemitteilung von: TORSO-VERLAG
UnityColor Gloss Meter
UnityColor Gloss Meter
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(openPR) – Farbe und Glanz einer Oberfläche werden in der Industrie messtechnisch erfasst. Für Anwender, denen keine teuren Messgeräte zur Verfügung stehen, wurde ein Glanzmesser entwickelt, der den gleichen Zweck erfüllt wie Farbkarten bei der Farbbestimmung. Die Definition von Glanz kann jetzt auch analog mit definierten Glanzkarten erfolgen.
Mit dem Glanz einer Oberfläche verhält es sich wie mit der Farbe: der Designer, Architekt oder auch der Bauherr hat intuitiv eine ganz bestimmte Vorstellung, wie die Farbe und auch der Glanz eines Objektes sein sollen. Diese Vorstellung zu kommunizieren ist allerdings nicht möglich, da eine eindeutige Beschreibung mit Worten nicht machbar ist. Bei den Farben ist es deshalb an der Tagesordnung, die Wunschfarbe mit Hilfe von Farbfächern auszuwählen und die zugehörige Farbbezeichnung in der Ausschreibung anzugeben. Neben herstellerbezogenen Farbkarten spielen hier besonders die übergeordneten Farbsysteme wie z. B. Munsell, NCS oder RAL eine besonders wichtige Rolle.
Die Problematik, den Glanz nicht beschreiben zu können, erkannte Dr. C. Boller bereits 1955: “Glanz lässt sich in der Praxis der Anstrichtechnik ebenso wenig durch Worte oder Zahlen ausdrücken wie Farbe. Die Betonung liegt dabei auf dem Wort “Praxis”.” Boller entwickelte daraufhin die nach ihm benannte Glanz-Skala, eine praxisorientierte Definition von sechs unterschiedlichen Glanzgraden. Die Glanzgrade stumpfmatt, matt, halbmatt, halbglanz, glanz und hochglanz werden in der Boller Skala in vier ausgewählten Farbtönen dargestellt. Die weißen, grauen, roten und schwarzen Flächen erleichtern die visuelle Beurteilung, denn die Wirkung des Glanzes ist nicht unabhängig vom Farbton.
Basierend auf den Gedanken, Erfahrungen und Erkenntnissen von Dr. Boller und unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 2813 hat der Torso-Verlag in Wertheim eine standardisierte Glanz-Skala entwickelt. Der UnityColor Gloss Meter definiert die schon von Dr. Boller eingeführten Glanzbegriffe stumpfmatt, matt, halbmatt, halbglanz, glanz und hochglanz neu und mit Bezug auf die in der Industrie üblichen Reflektometerwerte.
Die Glanz-Skala ist als Fächer ausgeführt, in dem jeder Glanzgrad auf einer separaten Seite in den vier unterschiedlichen Farben dargestellt ist. Das Format ist handlich und so wird der UnityColor Gloss Meter zum täglichen Begleiter. Erhältlich ist er über www.farbkarten-shop.de.
Der UnityColor Gloss Meter wird auch als Werbemittel angeboten. Bereits ab einer Auflage von 200 Stück ist ein farbiger Werbeeindruck möglich. Die Rückseite steht als repräsentative Fläche von 6 x 20 Zentimetern für eine individuelle Gestaltung zur Verfügung. Interessenten liefern ihr Layout als pdf-Datei an und bereits zwei Wochen später erhalten sie ihre personalisierte Ausführung der Glanz-Skala, die bald bei jedem Maler, Lackierer und Architekten so selbstverständlich wie eine Farbkarte zur täglichen Arbeit dazugehören wird.

Roland Keupp
Torso-Verlag
Obere Grüben 8
D-97877 Wertheim
Tel.: +49-(0)9342-9339-70
Fax: +49-(0)9342-9339-80
E-Mail:
www.farbkarten-shop.de

Der seit 1988 bestehende TORSO-VERLAG in Wertheim präsentiert einen professionellen Meeting Point for Color & Light. Das Portal bietet die Farbreferenzen sowie Anwendersoftware der wichtigsten internationalen Farbsysteme und -Normen, wie sie in vielen Industriezweigen täglich eingesetzt werden. Farbsysteme, wie beispielsweise HKS, Pantone, RAL, NCS oder Munsell bilden hierbei den Kern eines Angebots, das durch ein umfangreiches Zubehörsortiment für Profianwender weiter ergänzt wird. Hochqualitative Farbmessgeräte und Normlichtkabinen für eine präzise Lichtsimulation in unterschiedlichsten Szenarien runden das Lieferprogramm ab. Weitreichende Serviceleistungen vor und nach dem Kauf sowie eine schnelle Verfügbarkeit der gesamten Produktpalette kennzeichnen den TORSO-VERLAG als Kompetenzzentrum für Farbe und Licht in Europa.